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   VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94   

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https://dejure.org/1994,1048
VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94 (https://dejure.org/1994,1048)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.09.1994 - VerfGH 69/94 (https://dejure.org/1994,1048)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. September 1994 - VerfGH 69/94 (https://dejure.org/1994,1048)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1995, 233
  • LVerfGE 2, 64
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93

    Unzulässigkeit von auf Verf BE Art 1 Abs 3, 12 Abs 1, 16 und 64 gestützten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    Bruchstückhafte Ausführungen, pauschale Hinweise auf Anlagen oder die Aneinanderreihung wörtlich wiedergegebener gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen bzw von Schriftsätzen aus früheren Verfahren reichen dazu grundsätzlich nicht aus (im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 43/93 und den Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).

    Auch auf Art. 1 Abs. 3 VvB (Bindung des Grundgesetzes und der Bundesgesetze für Berlin) und auf Art. 64 VvB (Gesetzesbindung der Richter) kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestutzt werden, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).

    Vielmehr ist ein Sachverhalt darzulegen, aus dem sich die konkrete Möglichkeit der Rechtsverletzung ergibt (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1993 VerfGH 43/93 - und Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 ).

  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 43/93

    Zur Substantiierung von Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    Bruchstückhafte Ausführungen, pauschale Hinweise auf Anlagen oder die Aneinanderreihung wörtlich wiedergegebener gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen bzw von Schriftsätzen aus früheren Verfahren reichen dazu grundsätzlich nicht aus (im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1993 - VerfGH 43/93 und den Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).

    Vielmehr ist ein Sachverhalt darzulegen, aus dem sich die konkrete Möglichkeit der Rechtsverletzung ergibt (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1993 VerfGH 43/93 - und Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 ).

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    § 49 Abs. 1 und § 50 VerfGHG setzen voraus, daß der Beschwerdeführer die Möglichkeit darlegt, er könne durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin, hier also den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, in einem seiner Rechte verletzt sein (vgl. Beschluß vom 23. Februar 1993 VerfGH 43/92 - ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    Ausführungen, aus denen sich kein geschlossener Geschehensablauf ergibt, genügen ebensowenig wie pauschale Hinweise auf Anlagen (vgl. auch BVerfGE 80, 257, 263).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    Insbesondere muß der Lebenssachverhalt, aus dem die vermeintliche Verletzung eines subjektiven Rechts hergeleitet wird, aus sich heraus verständlich wiedergegeben werden (vgl. für das Bundesrecht BVerfGE 81, 208, 214).
  • VerfGH Berlin, 03.09.1992 - VerfGH 34/92
    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt gemäß § 49 Abs. 1 VerfGHG voraus, daß der Beschwerdeführer die Verletzung eines (auch) zu seinen Gunsten von der Verfassung von Berlin begründeten Rechts geltend macht (Beschluß vom 3. September 1992 - VerfGH 34/92 -).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Dabei ist die ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten des Hoheitsträgers und dem geltend gemachten Rechtsnachteil konkret und nachvollziehbar darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 , 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.08.2005 - VerfGH 153/00

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Gemäß § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs von dem Beschwerdeführer der Sachverhalt darzustellen und eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten und der geltend gemachten Verletzung eines - gerade durch die Verfassung von Berlin verbürgten subjektiven - Rechts nachvollziehbar darzulegen; das Begründungserfordernis ist an die Zwei-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG gebunden (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 , m. w. N. und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03

    Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist nach diesen Regelungen von dem Beschwerdeführer der Sachverhalt darzustellen und eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten und der geltend gemachten Verletzung eines - gerade durch die Verfassung von Berlin verbürgten subjektiven - Rechts nachvollziehbar darzulegen; das Begründungserfordernis ist an die Zwei-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG gebunden (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 , m. w. N. und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ).
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