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   VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94   

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https://dejure.org/1995,1018
VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94 (https://dejure.org/1995,1018)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.01.1995 - VerfGH 81/94 (https://dejure.org/1995,1018)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 (https://dejure.org/1995,1018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6 Abs. 1 Satz 1, 62; VerfGHG § 50

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 3, 3
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Denn für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Art. 62 VvB ist das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar (siehe Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92- JR 1993, 519).

    & LVerfGE 1, 81.

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Insoweit handelt es sich um Fragen des einfachen Rechts, die sich der Beurteilung des Verfassungsgerichtshofs entziehen (siehe dazu Beschluß vom 30.Juni 1992 - VerfGH 9/92 -).
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Zwar beinhaltet Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB eine umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie der Verbürgerung in Art. 3 Abs. 1 GG und damit auch in der materiellen Ausprägung als Willkürverbot (siehe Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Solche Individualrechte, soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von den Gerichten des Landes Berlin zu beachten, wenn diese in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren entscheiden (ständige Rechtsprechung seit Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92-, NJW 1993, 513, siehe auch Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93- NJW 1994, 436 f.).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Solche Individualrechte, soweit sie inhaltlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes übereinstimmen, sind auch dann von den Gerichten des Landes Berlin zu beachten, wenn diese in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren entscheiden (ständige Rechtsprechung seit Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Dezember 1992 - VerfGH 38/92-, NJW 1993, 513, siehe auch Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93- NJW 1994, 436 f.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (siehe Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -).
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 12/92

    Zur Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Es ist insoweit nicht Sache und Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, Verfahrensakten auf etwaige Verletzungen von Rechten zu überprüfen, die einem Beschwerdeführer aus der Verfassung von Berlin zustehen, wenn dieser die Verletzungshandlungen nicht selbst im einzelnen darlegt (siehe Beschluß vom 8. Dezember 1993 - VerfGH 12/92 -).
  • VerfGH Berlin, 11.08.1993 - VerfGH 64/93

    Unzulässigkeit von auf Verf BE Art 1 Abs 3, 12 Abs 1, 16 und 64 gestützten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Jedoch verlangt das Merkmal "bezeichnen" in § 50 VerfGHG für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, daß hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines dem Beschwerdeführer von der Verfassung von Berlin verbürgten Grundrechtes durch die angegriffene Maßnahme vorgetragen wird (siehe Beschluß vom 11. August 1993 - VerfGH 64/93 -).
  • VerfGH Bayern, 19.03.1993 - 6-VI-91
    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
    Der Substantiierungspflicht ist bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann genügt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und warum die angegriffene Entscheidung auf dem behaupteten Verfahrensverstoß beruht (vgl. auch BayVerfGH 46, 80 ff.).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Erforderlich ist, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - juris Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den

    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalbder Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringenhinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätteausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96- LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn dieRechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme gebotenist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996- VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

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