Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Art 6 Abs 1 S 1 Verf BE, Art 62 Verf BE, § 50 VGHG BE
    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen Nichtbenutzbarkeit eines Fahrrades und Beschädigung von Anbauteilen verletzt weder das rechtliche Gehör noch das Willkürverbot

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6 Abs. 1 Satz 1, 62; VerfGHG § 50

Zeitschriftenfundstellen

  • LVerfGE 3, 3



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Wird zitiert von ... (40)  

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96  
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  • VerfGH Berlin, 16.12.2008 - VerfGH 15/08  
    Daher verlangt das Begründungserfordernis des § 50 VerfGHG insoweit, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des § 51 VerfGHG präzise darlegt, was er bei ausreichender Gehörsgewährung über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch ausgeführt hätte und warum die angegriffene Entscheidung für ihn bei zusätzlichem Vortrag vorteilhafter hätte ausfallen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; st. Rspr.).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05  

    Rüge der Verletzung des Willkürverbots - Darlegungsanforderungen

    a) Aus § 49 Abs. 1 u. § 50 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - folgt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 und 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ).

    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB liegt erst vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ).

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