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StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188 |
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Papierfundstellen
- LVerfGE 4, 231
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
1983, 1302, jeweils unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z. B. BVerfG, 36, 256 , BVerfGE 79, 245 m.w.N.).Der Staatsgerichtshof hat damit in Verfahren nach Art. 133 Abs. 1 HV, §§ 41 ff. StGHG a.F., was die Darlegungspflicht des vorlegenden Gerichts angeht, im wesentlichen die gleichen Anforderungen aufgestellt wie das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz - GG -, § 80 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - (vgl. etwa BVerfGE 48, 29 , BVerfGE 79, 245 , BVerfGE 88, 187 ).
Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung, die durch untergesetzliche Satzungsbestimmungen ergänzt und ausgefüllt wird, hat nicht zwingend den unmittelbaren Wegfall der auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Satzung zur Folge (BVerfGE 48, 29 ; BVerfGE 79, 245 m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 56, 155 ; Hess, VGH, Beschluß vom 04.11.1986 - 5 N 2140/85 -, ESVGH 37, 57 ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist insbesondere dann von der Notwendigkeit einer zumindest übergangsweisen Fortgeltung der untergesetzlichen Normen auszugehen, wenn es darauf ankommt, Rechtsunsicherheit oder die Funktionsunfähigkeit staatlicher Einrichtungen zu vermeiden, weil der sonst eintretende Zustand der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde als der bisherige (BVerfGE 79, 245 m.w.N.).
Der Staatsgerichtshof schließt sich insoweit, was den Umfang der Darlegungspflicht des vorlegenden Gerichts angeht, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an (vgl. z. B. BVerfGE 79, 245 ).
- StGH Hessen, 28.07.1976 - P.St. 790
Darlegungspflicht; Konkrete Normenkontrolle; Vorlageentscheidung; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Dies ist nur dann der Fall, wenn das Gericht des Ausgangsverfahrens bei Gültigkeit der zum Gegenstand der Vorlage gemachten Normen anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit (StGH, Beschluß vom 28.07.1976 - P.St. 790 -, …Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist es, diese Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage in seinem Vorlagebeschluß darzulegen, so daß dieser mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß und warum das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. StGH, Beschlüsse vom 28.07.1976 - P.St. 790 -, a.a.O., vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, ESVGH 32, 15, vom 11.11.1987 - P.St. 1045 - und vom 14.04.1988 - P.St. 1051 -).
- StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 914
Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit; Subsidiaritätsgrundsatz; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
1977, 110; Beschluß vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, S. 14 des Beschlußabdrucks; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, …Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist es, diese Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage in seinem Vorlagebeschluß darzulegen, so daß dieser mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß und warum das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. StGH, Beschlüsse vom 28.07.1976 - P.St. 790 -, a.a.O., vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, ESVGH 32, 15, vom 11.11.1987 - P.St. 1045 - und vom 14.04.1988 - P.St. 1051 -).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Der Staatsgerichtshof hat damit in Verfahren nach Art. 133 Abs. 1 HV, §§ 41 ff. StGHG a.F., was die Darlegungspflicht des vorlegenden Gerichts angeht, im wesentlichen die gleichen Anforderungen aufgestellt wie das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz - GG -, § 80 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - (vgl. etwa BVerfGE 48, 29 , BVerfGE 79, 245 , BVerfGE 88, 187 ).Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung, die durch untergesetzliche Satzungsbestimmungen ergänzt und ausgefüllt wird, hat nicht zwingend den unmittelbaren Wegfall der auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Satzung zur Folge (BVerfGE 48, 29 ; BVerfGE 79, 245 m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 56, 155 ; Hess, VGH, Beschluß vom 04.11.1986 - 5 N 2140/85 -, ESVGH 37, 57 ).
- StGH Hessen, 14.04.1988 - P.St. 1051
Entscheidungserheblichkeit; Konkrete Normenkontrolle; Prüfungsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist es, diese Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage in seinem Vorlagebeschluß darzulegen, so daß dieser mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß und warum das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (…vgl. StGH, Beschlüsse vom 28.07.1976 - P.St. 790 -, a.a.O., vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, ESVGH 32, 15, vom 11.11.1987 - P.St. 1045 - und vom 14.04.1988 - P.St. 1051 -). - BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Der Staatsgerichtshof hat damit in Verfahren nach Art. 133 Abs. 1 HV, §§ 41 ff. StGHG a.F., was die Darlegungspflicht des vorlegenden Gerichts angeht, im wesentlichen die gleichen Anforderungen aufgestellt wie das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die konkrete Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz - GG -, § 80 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - (vgl. etwa BVerfGE 48, 29 , BVerfGE 79, 245 , BVerfGE 88, 187 ). - StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045
Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Aufgabe des vorlegenden Gerichts ist es, diese Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage in seinem Vorlagebeschluß darzulegen, so daß dieser mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß und warum das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. StGH, Beschlüsse vom 28.07.1976 - P.St. 790 -, a.a.O., vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, ESVGH 32, 15, vom 11.11.1987 - P.St. 1045 - und vom 14.04.1988 - P.St. 1051 -). - BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Regelung, die durch untergesetzliche Satzungsbestimmungen ergänzt und ausgefüllt wird, hat nicht zwingend den unmittelbaren Wegfall der auf der Grundlage des Gesetzes erlassenen Satzung zur Folge (BVerfGE 48, 29 ; BVerfGE 79, 245 m.w.N.; vgl. auch BVerwGE 56, 155 ; Hess, VGH, Beschluß vom 04.11.1986 - 5 N 2140/85 -, ESVGH 37, 57 ). - StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1106
Wasserrechtliche Gebührenregelung war im Zeitpunkt der Anfechtung noch …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
Die Kostenentscheidung beruht auf § 24 StGHG a.F. Die Verfahrensbeteiligten des Ausgangsverfahrens sind vor dem Staatsgerichtshof gemäß § 42 Abs. 2 StGHG a.F. angehört worden, ohne indes die Rechtsstellung von Beteiligten im vorliegenden Verfahren erlangt zu haben, so daß eine Erstattung ihrer Auslagen nicht in Betracht kommt (vgl. StGH, Urteil vom 12.06.1991 - P.St. 1106 -, m.w.N.). - StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an …
Auszug aus StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188
1977, 110; Beschluß vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, S. 14 des Beschlußabdrucks; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, … - VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2140/85
Zweckentfremdungsverordnung: Stadt Kassel
- StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen
- StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344
1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das …
- Vgl. StGH, Urteil vom 13.03.1996 - P.St. 1174 -, LVerfGE 4, 231 [239] -.