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   VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95   

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VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95 (https://dejure.org/1997,5969)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.03.1997 - VerfGH 82/95 (https://dejure.org/1997,5969)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. März 1997 - VerfGH 82/95 (https://dejure.org/1997,5969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB 1950 Art. 26 Abs. 2; Landeswahlgesetz § 18

Papierfundstellen

  • LVerfGE 6, 28
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Im Verhältniswahlsystem erfordert auch die Chancengleichheit grundsätzlich, jeder Wählerstimme den gleichen Erfolgswert beizumessen (Urteile vom 17. März 1997 - VerfGH 87/95 und 90/95 - vgl. BVerfGE 82, 322, 337; VerfGH NW NVwZ 1995, S. 579, 581).

    Zwar ist es Folge der Formalisierung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit, daß auch der Verfassungsgesetzgeber im Bereich der Gestaltung des Wahlrechts nur einen engen Spielraum hat und - anders als bei Geltung des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht jeder sachliche Grund für eine Differenzierung des Erfolgswertes ausreicht, sondern "zwingende Gründe" erforderlich sind (vgl. z.B. BVerfGE 82, 322, 338).

    Ein derartiger "zwingender Grund", der den Erlaß bzw. die Aufrechterhaltung der 5 v.H.- Klausel rechtfertigt, ist jedoch die mögliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlaments: Zur Vermeidung der staatspolitischen Gefahren einer übermäßigen Parteienzersplitterung, die die Bildung einer stabilen Mehrheit erschweren oder verhindern und die Bewältigung der sachlichen gesetzgeberischen Arbeit sowie der Aufgabe, eine politisch aktionsfähige Regierung zu wählen, ernsthaft gefährden, darf der Gesetzgeber eine Sperrklausel statuieren (vgl. BVerfGE 6, 84, 92; 6, 104, 112; 82, 322, 338).

    Vielmehr sind beim Erlaß und bei der Aufrechterhaltung einer Wahlrechtsbestimmung die Verhältnisse des Landes, für die sie gelten soll, zu berücksichtigen, und eine solche Bestimmung kann in dem einen Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht (vgl. BVerfGE 1, 208, 259; 82, 322, 338).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Da die Verfassung von Berlin die 5 v.H.-Klausel für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ausdrücklich vorschreibt, könnte der Einspruch nur dann Erfolg haben, wenn Art. 26 Abs. 2 VvB 1950 seinerseits im Widerspruch zu Grundentscheidungen der Landesverfassung selbst (vgl. zum Problem der verfassungswidrigen Verfassungsnorm: BVerfGE 3, 225, 230 ff.; 4, 294, 295) oder zum Grundgesetz - hier zu Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 6, 104, 111) - stünde.

    Ein derartiger "zwingender Grund", der den Erlaß bzw. die Aufrechterhaltung der 5 v.H.- Klausel rechtfertigt, ist jedoch die mögliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlaments: Zur Vermeidung der staatspolitischen Gefahren einer übermäßigen Parteienzersplitterung, die die Bildung einer stabilen Mehrheit erschweren oder verhindern und die Bewältigung der sachlichen gesetzgeberischen Arbeit sowie der Aufgabe, eine politisch aktionsfähige Regierung zu wählen, ernsthaft gefährden, darf der Gesetzgeber eine Sperrklausel statuieren (vgl. BVerfGE 6, 84, 92; 6, 104, 112; 82, 322, 338).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Ein derartiger "zwingender Grund", der den Erlaß bzw. die Aufrechterhaltung der 5 v.H.- Klausel rechtfertigt, ist jedoch die mögliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlaments: Zur Vermeidung der staatspolitischen Gefahren einer übermäßigen Parteienzersplitterung, die die Bildung einer stabilen Mehrheit erschweren oder verhindern und die Bewältigung der sachlichen gesetzgeberischen Arbeit sowie der Aufgabe, eine politisch aktionsfähige Regierung zu wählen, ernsthaft gefährden, darf der Gesetzgeber eine Sperrklausel statuieren (vgl. BVerfGE 6, 84, 92; 6, 104, 112; 82, 322, 338).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Der Grundsatz der gleichen Wahl ist gekennzeichnet durch einen formalen Charakter: Er gebietet, daß alle Wahlberechtigten das aktive und das passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und daß die Stimmen beim hier maßgeblichen Verhältniswahlrecht nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (Urteile vom 17. März 1997 - VerfGH 87/95 und 90/95 - vgl. BVerfGE 34, 81, 99 ff. sowie BVerfGE 58, 177, 190 zu Art. 38 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95

    Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG und verbietet jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch einer Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt (vgl. näher Beschluß vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 = NJ 1996, S .
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Der Grundsatz der gleichen Wahl ist gekennzeichnet durch einen formalen Charakter: Er gebietet, daß alle Wahlberechtigten das aktive und das passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben und daß die Stimmen beim hier maßgeblichen Verhältniswahlrecht nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (Urteile vom 17. März 1997 - VerfGH 87/95 und 90/95 - vgl. BVerfGE 34, 81, 99 ff. sowie BVerfGE 58, 177, 190 zu Art. 38 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Vielmehr sind beim Erlaß und bei der Aufrechterhaltung einer Wahlrechtsbestimmung die Verhältnisse des Landes, für die sie gelten soll, zu berücksichtigen, und eine solche Bestimmung kann in dem einen Staat zu einem bestimmten Zeitpunkt gerechtfertigt sein und in einem anderen Staat oder zu einem anderen Zeitpunkt nicht (vgl. BVerfGE 1, 208, 259; 82, 322, 338).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Dabei ist eine 5 v.H.-Klausel für gesetzgebende Volksvertretungen der Länder im Hinblick auf das das Demokratieprinzip konkretisierende Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG unbedenklich (vgl. BVerfGE 47, 253, 277 m.w.N. sowie a.a.O.).
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Da die Verfassung von Berlin die 5 v.H.-Klausel für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ausdrücklich vorschreibt, könnte der Einspruch nur dann Erfolg haben, wenn Art. 26 Abs. 2 VvB 1950 seinerseits im Widerspruch zu Grundentscheidungen der Landesverfassung selbst (vgl. zum Problem der verfassungswidrigen Verfassungsnorm: BVerfGE 3, 225, 230 ff.; 4, 294, 295) oder zum Grundgesetz - hier zu Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 6, 104, 111) - stünde.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95
    Da die Verfassung von Berlin die 5 v.H.-Klausel für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ausdrücklich vorschreibt, könnte der Einspruch nur dann Erfolg haben, wenn Art. 26 Abs. 2 VvB 1950 seinerseits im Widerspruch zu Grundentscheidungen der Landesverfassung selbst (vgl. zum Problem der verfassungswidrigen Verfassungsnorm: BVerfGE 3, 225, 230 ff.; 4, 294, 295) oder zum Grundgesetz - hier zu Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 6, 104, 111) - stünde.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    81 b) Die in Bezug auf einfachgesetzliche Sperrklauseln entwickelten Maßstäbe sind auch an eine unmittelbar in der Landesverfassung geregelte Sperrklausel anzulegen (vgl. in diesem Sinne auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 17. März 1997 - 82/95 -, LKV 1998, 147 = juris, Rn. 10, zur verfassungsunmittelbaren 5 %-Sperrklausel für Abgeordnetenhauswahlen; NdsStGH, Beschluss vom 15. April 2010 - StGH 2/09 -, NdsVBl.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage

    81 bb) Die in Bezug auf einfachgesetzliche Sperrklauseln entwickelten Maßstäbe sind auch an eine unmittelbar in der Landesverfassung geregelte Sperrklausel anzulegen (vgl. in diesem Sinne auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 17. März 1997 - 82/95 -, LKV 1998, 147 = juris, Rn. 10, zur verfassungsunmittelbaren 5 %-Sperrklausel für Abgeordnetenhauswahlen; NdsStGH, Beschluss vom 15. April 2010 - StGH 2/09 -, NdsVBl.
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    c) Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte haben die mit der Verankerung einer Fünf-Prozent-Klausel verbundenen Differenzie- rungen des Erfolgswerts der Wählerstimmen im Rahmen der Verhältniswahl auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene bislang stets für zulässig gehal- ten (vgl. BVerfGE 1, 208, 247 ff.; 4, 31, 39 ff.: 6, 84, 92 ff.; 51, 222, 233 ff.; 82, 322, 337 ff.; 95, 408, 418 ff.; 120, 82, 111; VerfGH Bayern, Entscheidung v. 18.7.2006 - Vf. 9-VII-04, NVwZ-RR 2007, S. 73 ff.; VerfGH Bayern, Entschei- dung v. 10.5.2010 - Vf. 49-III-09 , BayVBl. 2010, 531, 533 f.; VerfGH Berlin, Beschluss v. 17.3.1997 - 82/95, LVerfGE 6, 28, 31; StGH Bremen, Entschei- dung v. 4.5.1981 - St 1/80, S. 14 f. des Entscheidungsabdrucks; StGH Nieder- sachsen, Beschluss v. 15.4.2010 - StGH 2/09; LVerfG Schleswig-Holstein, Ur- teil v. 30.8.2010 - LVerfG 3/09, juris, Rdn. 107).
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