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   VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05   

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https://dejure.org/2005,25206
VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05 (https://dejure.org/2005,25206)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15.09.2005 - Lv 1/05 (https://dejure.org/2005,25206)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 15. September 2005 - Lv 1/05 (https://dejure.org/2005,25206)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 561
  • DÖV 2006, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Verhältnis bundes- und landesverfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte einerseits und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes andererseits, dass die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte eines Landes nur insoweit zulässig ist, als ein von den Verfahrensordnungen des Bundes eröffneter Rechtsweg zuvor ordnungsgemäß ausgeschöpft wurde und die danach verbleibende Beschwer des Beschwerdeführers auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes - und nicht auch der des Bundes - beruht (BVerfGE 96, 345 ff.; vgl. auch bereits SaarlVerfGH NVwZ 1983, 604 ).

    Zwar versagt das Bundesverfassungsgericht einer Landesverfassungsbeschwerde ausdrücklich nur dann die Zulässigkeit, wenn die angegriffene Entscheidung des Gerichts eines Landes durch ein Bundesgericht "in der Sache ganz oder teilweise bestätigt worden ist" (BVerfGE 96, 345 ff.).

  • LG Flensburg, 07.04.2004 - 6 O 17/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes wegen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 11.12.2003, Az. 6 0 17/03, den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7.10.2004, Az.: 8 U 51/04-89-, Az.: Landgericht Saarbrücken 6 0 17/03, das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 7.10.2004, Az.: 8 U 51/04-89-, Az: Landgericht Saarbrücken 6 0 17/03.

    Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage durch Urteil vom 11.12.2003 - 6 O 17/03 - abgewiesen.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Ist - bundesverfahrensrechtlich - durch ein Bundesgericht auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin im Rahmen der Zulassungsgründe (§ 543 Abs. 2 ZPO) zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung des Gerichts eines Landes auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs oder der Willkür wegen Missachtung grundlegender Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens beruht (BGH NJW 2003, 3205; NJW 2003, 1943), so muss das Bundesgericht - hält es den Einwand für begründet - weiteren Rechtsschutz, gegebenenfalls durch die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und die Zurückverweisung an das Ausgangsgericht (§ 544 Abs. 7 ZPO), gewähren.
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Ist - bundesverfahrensrechtlich - durch ein Bundesgericht auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin im Rahmen der Zulassungsgründe (§ 543 Abs. 2 ZPO) zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung des Gerichts eines Landes auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs oder der Willkür wegen Missachtung grundlegender Vorschriften des gerichtlichen Verfahrens beruht (BGH NJW 2003, 3205; NJW 2003, 1943), so muss das Bundesgericht - hält es den Einwand für begründet - weiteren Rechtsschutz, gegebenenfalls durch die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und die Zurückverweisung an das Ausgangsgericht (§ 544 Abs. 7 ZPO), gewähren.
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Inhaltkontrolle von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Ob es ihm im Hinblick auf die Masseunzulänglichkeit auch bei einem engen Verständnis von § 55 Abs. 3 Satz 2 VerfGHG unzumutbar war, diesen Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BVerfG NJW 1994, 2749 für den Fall einer vorherigen ungünstigen Entscheidung des Revisionsgerichts in einem vergleichbaren Fall) kann aber dahinstehen.
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97

    Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht gegen die Berufungsentscheidung eines Oberverwaltungsgerichts beruhe lediglich auf der Verneinung von Zulassungsgründen - der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, der Divergenz von Entscheidungen aber auch eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 VwGO) - , nicht aber auf einer Prüfung "in der Sache selbst" (BerlVerfGH LVerfGE 10, 51, 56).
  • VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82

    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden durch den Saarländischen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Verhältnis bundes- und landesverfassungsrechtlich gewährleisteter Grundrechte einerseits und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes andererseits, dass die Landesverfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte eines Landes nur insoweit zulässig ist, als ein von den Verfahrensordnungen des Bundes eröffneter Rechtsweg zuvor ordnungsgemäß ausgeschöpft wurde und die danach verbleibende Beschwer des Beschwerdeführers auf der Ausübung der Staatsgewalt des Landes - und nicht auch der des Bundes - beruht (BVerfGE 96, 345 ff.; vgl. auch bereits SaarlVerfGH NVwZ 1983, 604 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche

    Eine Kontrolle der Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI- 08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür. VerfGH, Beschluss vom 30.3.2011 - 14/07 -, Juris Rn. 37 f.; VerfGH RP, Beschluss vom 24.10.2001 - VGH B 1/01 -, Juris Rn. 10).

    Eine Verletzung von Grundrechten wegen des angeblichen Verfahrensfehlers kann nicht mehr mit der Verfassungsbeschwerde vor einem Landesverfassungsgericht geltend gemacht werden (vgl. VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür. VerfGH, Beschluss vom 30.3.2011 - 14/07 -, Juris Rn. 42 f.; VerfGH RP, Beschluss vom 24.10.2001 - VGH B 1/01 -, Juris Rn. 10 f.).

  • StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14

    Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines

    Eine Kontrolle von Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI-08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür.
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 116/20

    Keine Prüfungskompetenz des VerfGH bei ablehnender bundesgerichtlicher

    Die "Beschwer" eines Beschwerdeführers beruht in einem solchen Fall nicht mehr allein auf der Entscheidung des Gerichts eines Landes, sondern letztlich auf der Versagung weiteren Rechtsschutzes durch ein Bundesgericht aus Gründen, die die Sache selbst betreffen (VerfGH Saarland, Beschluss vom 15. September 2005 - Lv 1/05 -, juris Rn. 10).

    Das steht ihm nicht zu (VerfGH Saarland, Beschluss vom 15. September 2005 - Lv 1/05 -, juris Rn. 11).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.04.2017 - 1 VB 12/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Festlegungen eines Regionalplans - zu

    Eine Kontrolle der Entscheidungen von Bundesgerichten - und sei es nur mittelbar - steht einem Landesverfassungsgericht nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht zu (vgl. StGH, Urteil vom 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, Juris Rn. 97; Bay. VerfGH, Entscheidungen vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 -, Juris Rn. 45, vom 4.5.2010 - Vf. 85-VI-09 -, Juris Rn. 18, und vom 15.9.2009 - Vf.122-VI- 08 -, Juris Rn. 21; VerfGH Berlin, Beschluss vom 25.3.1999 - 35/97 -, Juris Rn. 14; VerfGH Saarl., Beschluss vom 15.9.2005 - Lv 1/05 -, Juris Rn. 9 f.; Thür.
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