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   VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10   

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VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10 (https://dejure.org/2011,6920)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31.01.2011 - Lv 13/10 (https://dejure.org/2011,6920)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 (https://dejure.org/2011,6920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 366
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Allerdings nimmt die Verfassungsrechtsprechung an, dass eine Verfassungsbe- schwerde schon als solche nicht zulässig ist, wenn sie die Verletzung von Grundrechten durch einzelne Entscheidungen und Maßnahmen rügt, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren selbst beziehen (BVerfGE 14, 154 [155]; 22, 277 [281]; 28, 214 [219]; 66, 282 [234]; zur gleichen Problematik im Kommu- nalwahlrecht vgl. VerfGH Beschl. v. 30.9.2009 - Lv 2/09 e.A.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht die Ver- fassungsbeschwerde nicht als einen von Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Rechts- weg betrachtet hat (BVerfGE 1, 332 [344]; vgl. auch BVerfGE 115, 81 [92]) und gelegentlich ausgeführt hat, die Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG sei kein Rechtsweg im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 22, 277 [281]).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Die maßgeblichen Vorschriften des Saarländi- schen Landesrechts, das unter der selbstverständlichen Bindung an die Homo- genitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG den subjektiv-rechtlichen Schutz des Wahlrechts zur Volksvertretung für seinen Verfassungsraum autonom bestimmen darf (BVerfGE 99, 1 [7 ff., 17]), lauten:.

    Das ergibt sich auch daraus, dass das Wahlprüfungsverfahren auch der Ver- wirklichung des subjektiven Wahlrechts dient (BVerfGE 85, 148 [159]; 99, 1 [18]), aus dessen Sicht folglich auch das Anfechtungsrecht wahlberechtigter Personen zu betrachten ist.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    In diesem Sinne wirkt die Rechtsschutzgarantie des Art. 20 SVerf in die Verfahrensweisen der vollziehenden Gewalt hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechts- schutzes erforderlich ist (zu Vorwirkungen für das behördliche Verfahren vgl. BVerfGE 40, 237 [256 f.]; 61, 82 [110]; 109, 279 [364]; 118, 168 [207]; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 72; Sachs in Sachs, GG, 5. Auflage 2009, Art. 19 Rdn. 140 und 143a; Huber in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 489).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Gesetzgebungsakte stellen keine Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Art. 20 SVerf dar (zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 24, 33 [49]; 24, 367 [401]; 45, 297 [334]).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    In diesem Sinne wirkt die Rechtsschutzgarantie des Art. 20 SVerf in die Verfahrensweisen der vollziehenden Gewalt hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechts- schutzes erforderlich ist (zu Vorwirkungen für das behördliche Verfahren vgl. BVerfGE 40, 237 [256 f.]; 61, 82 [110]; 109, 279 [364]; 118, 168 [207]; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 72; Sachs in Sachs, GG, 5. Auflage 2009, Art. 19 Rdn. 140 und 143a; Huber in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 489).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    In diesem Sinne wirkt die Rechtsschutzgarantie des Art. 20 SVerf in die Verfahrensweisen der vollziehenden Gewalt hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechts- schutzes erforderlich ist (zu Vorwirkungen für das behördliche Verfahren vgl. BVerfGE 40, 237 [256 f.]; 61, 82 [110]; 109, 279 [364]; 118, 168 [207]; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 72; Sachs in Sachs, GG, 5. Auflage 2009, Art. 19 Rdn. 140 und 143a; Huber in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 489).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Denn der Entscheidung über die Wahlanfech- tung muss auch eine hinreichend gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage vorausgehen (vgl. dazu etwa BVerfGE 89, 243 [249 f.]; BVerfGE 89, 291 [299 25.
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Zwar handelt es sich nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch bei einer Verfahrensdauer zwischen Einlegung des Wahleinspruchs und der Ent- scheidung des Parlaments von einem Jahr noch nicht um einen derart schwer- wiegenden Verfahrensfehler, dass er der Entscheidung des Parlaments "die Grundlage entzieht" (BVerfGE 121, 266 [290]).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    In diesem Sinne wirkt die Rechtsschutzgarantie des Art. 20 SVerf in die Verfahrensweisen der vollziehenden Gewalt hinein, wenn eine solche Vorwirkung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechts- schutzes erforderlich ist (zu Vorwirkungen für das behördliche Verfahren vgl. BVerfGE 40, 237 [256 f.]; 61, 82 [110]; 109, 279 [364]; 118, 168 [207]; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 11. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 72; Sachs in Sachs, GG, 5. Auflage 2009, Art. 19 Rdn. 140 und 143a; Huber in v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Auflage 2010, Art. 19 Rdn. 489).
  • VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Auszug aus VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10
    Auch kann der Fristbeginn nicht an eine er- kennbare und eindeutige Weigerung des Landtags knüpfen, tätig zu werden (für die Frist zur Einleitung eines Organstreitverfahrens nach § 40 Abs. 3 VerfGHG vgl. VerfGH Urt. v. 14.7.1998 - Lv 4/97).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09

    Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von

  • VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Einlegung durch einen nicht

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Besteht dagegen die - konkrete - Gefahr, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann, kommt im Einzelfall wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes eine Verfassungsbeschwerde vor Abschluss, regelmäßig aber erst während eines bereits eingeleiteten Wahlprüfungsverfahrens im Landtag, in Betracht (so insbesondere SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 83, 84; offen gelassen durch BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris Rn. 7; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris Rn. 8; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris Rn. 8).

    Die Funktion des Wahlaktes, der zu wählenden Volksvertretung die erforderliche demokratische Legitimation zu vermitteln, wird dann durch den grundsätzlichen Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens nicht gestärkt, sondern in Frage gestellt, wenn bereits beim Wahlakt offenkundige Wahlfehler, die für die Zusammensetzung der Volksvertretung von erheblicher Bedeutung sind, bestehen und erst nach einem - gar verzögerten - Wahlprüfungsverfahren korrigiert werden können (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 84, für den Fall der überlangen Dauer der Wahlprüfung durch den Landtag).

    Damit wird gleichzeitig dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zugang zur Verfassungsgerichtsbarkeit zur Sicherung von Grundrechten auch als Rechtsweg im Sinne von Art. 38 Satz 1 SächsVerf betrachtet werden kann (ähnlich SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 81) und es der Sache nach lediglich um eine (faktische) Vorwegnahme der Befassung des Verfassungsgerichtshofes als des im Wahlprüfungsverfahren zuständigen Wahlprüfungsgerichts (Art. 45 Abs. 2, Art. 81 Nr. 5 SächsVerf) mit einem geltend gemachten Wahlfehler geht.

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes stellte mit Urteil vom 31.1.2011 (Az. Lv 13/10) in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Beschwerdefüh- rers zu 1.) fest, dass dieser dadurch in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 20 der Verfassung des Saarlandes verletzt worden sei, dass der Landtag des Saarlandes über seine Wahlanfechtung vom 14.9.2009 nicht in angemessener Zeit entschieden habe.

    objektiven Charakters (BVerfGE 122, 304, 306) dient die Wahlprüfung auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; 99, 1, 18; SVerfGH, Urteil v. 31.1.2011 - Lv 13/10, S. 19 f.).

    Das soll im Interesse der Gewährleistung periodisch stattfindender Wahlen und der damit einherge- henden Kontinuität der Legitimation eines Parlaments durch die Bündelung möglicher Einwände in einem besonderen Verfahren, die dortige Prüfung ihres Bestehens und, nicht zuletzt, ihrer möglichen Auswirkungen auf das Wahler- gebnis erreicht werden (SVerfGH, Urteil v. 31.1.2011 - Lv 13/10, S. 13).

    Denn die Anfechtungsführer wurden hier- durch - wie der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1.) in seinem Urteil vom 31.1.2011 (Lv 13/10) entschieden hat - in ihrem Grundrecht aus Art. 20 SVerf verletzt.

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

    (diese Frage offengelassen hat auch VerfGH Saarland, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, U.A. S. 34; für eine unangemessen verzögerte Wahlprüfungsentscheidung des Bundestages wird dies vertreten von Roth, DVBl 1998, 214 ; Roth, in: Festgabe für Karin Graßhof, 1998, S. 53 ).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 68-V-17

    Unstatthafte Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Dauer des

    Die Wahlprüfungsbeschwerde ist statthaft für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [eA]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Mit seinem aufrechterhaltenen Feststellungsantrag macht der Beschwerdeführer aber einen Mangel allein des Wahlprüfungsverfahrens selbst, nämlich seine überlange Dauer geltend, nicht jedoch einen Mangel des Wahlverfahrens; für diese Rügen steht ihm grundsätzlich die Verfassungsbeschwerde offen (vgl. SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Eine Unzumutbarkeit ergibt sich insbesondere nicht allein aus dem von der Antragsgegnerin beabsichtigten - den Bürgerentscheiden 1 und 3 entgegenstehenden - Vollzug der Bürgerentscheide 2 und 4. Die Antragsgegnerin hat auch den Rechtsweg nicht durch Untätigkeit oder eine nicht zu rechtfertigende zögerliche Behandlung der Abstimmungsprüfung versperrt (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris Rn. 7 sowie VerfGH Saarland, Urt. v. 31.01.2011 - Lv 13/10 -, juris Rn. 83-84), sondern vielmehr mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung den Einspruch gegen die Abstimmungen am 27. September 2020 als unbegründet zurückgewiesen habe.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Dies könnte in Betracht kommen, wenn über einen Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, juris, Rn. 83, 84).
  • BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Dies könnte in Betracht kommen, wenn über einen Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7; VerfGH Saarland, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, juris, Rn. 83, 84).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Hinblick auf die fehlende

    Dies könnte in Betracht kommen, wenn über einen Wahleinspruch nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 -, juris, Rn. 7; VerfGH Saarland, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 -, juris, Rn. 83, 84).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 21-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Statthaft ist die Wahlprüfungsbeschwerde dagegen für die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 68-V-17; Beschluss vom 28. August 2014 - Vf. 56-IV-14 [HS]/Vf. 57-IV-14 [e.A.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Januar 2011 - Lv 13/10 - juris Rn. 57 f.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 2 BvC 11/10 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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