Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Unfallflucht, bedeutender Sachschaden, Entziehung der Fahrerlaubnis, einstweilige Anordnung, Verfassungsrecht
- IWW
- strafrechtsiegen.de
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfallflucht - Rechtmäßigkeit
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Sachschaden bei der Unfallflucht
Sonstiges
- zimmer-gratz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne ausreichende Ermittlungen
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 07.09.2022 - 65 Js 1115/22
- LG Saarbrücken, 06.10.2022 - 5 Qs 95/22
- VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
- VerfGH Saarland, 13.02.2023 - Lv 13/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08
Saarländische Wasserpfeifen
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Besohl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.). - VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10
Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Rauchverbots in Gaststätten im Fall des …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Besohl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.). - VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Besohl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.). - BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2129/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Entziehung der …
Auszug aus VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
Zugleich müssen - auch in der Begründung staatsanwaltschaftlicher Anträge und gerichtlicher Entscheidungen - feststehende Umstände gewürdigt werden, die die Überzeugungskraft vorläufiger und ungewisser Annahmen einer zu erwartenden Maßregel zu erschüttern geeignet sind (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis BVerfG 08.11.2017 2 BvR 2129/16).
Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 13.02.2023 - Lv 13/22 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 07.09.2022 - 65 Js 1115/22
- LG Saarbrücken, 06.10.2022 - 5 Qs 95/22
- VerfGH Saarland, 08.11.2022 - Lv 13/22
- VerfGH Saarland, 13.02.2023 - Lv 13/22