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   VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05   

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VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05 (https://dejure.org/2005,17267)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 12.12.2005 - Lv 4/05 (https://dejure.org/2005,17267)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - Lv 4/05 (https://dejure.org/2005,17267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 665
  • DÖV 2006, 428
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Sein Status umfasst etwa das Rederecht, das Stimmrecht sowie die Beteiligung an der Ausübung des Frage- und Informationsrechtes des Parlaments (BVerfGE 80, 188, 217 f.).

    c) Das Recht der Abgeordneten auf gleiche Beteiligung aller an der Arbeit des Parlaments (BVerfGE 80, 188, 218, 220) ist durch eine Aufhebung der durch die Geschäftsordnung für den Regelfall vorgesehenen Zweitagesfrist zwischen der zweiten und dritten Lesung ebenfalls nicht betroffen.

    Der Grundsatz der gleichen Mitwirkungsbefugnis aller schließt dagegen nicht aus, dass sich der tatsächliche Einfluss der Abgeordneten auf Verlauf und Inhalt parlamentarischer Entscheidungsfindung je nach ihren persönlichen Fähigkeiten, ihrem Arbeitseinsatz und den von ihnen bekleideten parlamentarischen Ämtern, etwa auch nach Maßgabe ihrer Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Fraktion, unterschiedlich entwickelt (BVerfGE 80, 188, 220 f.).

    Der verfassungsrechtlich gebotene, aus dem demokratischen Prinzip folgende Schutz der parlamentarischen Minderheit, der auch dem einzelnen Abgeordneten zugute kommen kann, verleiht diesem keine Rechte, die über die sich aus Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf ergebende Rechtsstellung hinaus gehen (vgl. BVerfGE 80, 188, 220).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Grundsätzlich wird der Streitgegenstand im Organstreitverfahren - für den Verfassungsgerichtshof bindend - durch die Bestimmungen der Verfassung begrenzt, gegen die die beanstandete Maßnahme verstoßen haben soll (BVerfGE 73, 1, 28; 68, 1, 63, jeweils zu der entsprechenden Vorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG).

    Dabei kommt es jedoch nicht auf die bloße Wortfassung an, sondern kann sich der Kreis dieser Bestimmungen auch aus dem Inhalt der Antragsbegründung ergeben (BVerfGE 68, 1, 64).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Die Kompetenzen des Landtags lassen sich nicht als ein Bündel inhaltsgleicher Kompetenzen der Abgeordneten verstehen (BVerfGE 90, 286, 342 f.; Bethge, aaO, § 64 Rdnr. 89).

    Ob danach die Antragsteller zu 1 bis 3 als Abgeordnete und/oder die Antragstellerin zu 4 als Fraktion grundsätzlich berechtigt sein können, die genannten Rechte des Parlaments im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. zur Reichweite der durch die entsprechenden Vorschriften der §§ 63, 64 Abs. 1 BVerfGG zugelassenen Prozessstandschaft BVerfGE 90, 286, 343 f.; Bethge, aaO, § 64 Rdnr. 81 ff. und 89), kann hier offen bleiben.

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Die Verabschiedung eines Gesetzes in drei Lesungen gehört nicht zu den unabdingbaren Grundsätzen der demokratischen Ordnung (BVerfGE 1, 144, 151; 29, 221, 234).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Dieses Recht hat lediglich eine formale Gleichstellung der Mitglieder des Parlaments bei Ausübung ihres Mandats zum Inhalt (BVerfGE 40, 296, 318); alle Abgeordneten haben kraft ihres ihnen durch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf garantierten verfassungsrechtlichen Status gleiche Rechte.
  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86

    Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Verfassung folglich auch nicht verletzt sein kann, wenn zwei Lesungen am selben Tag erfolgen (Urteil vom 14. Juli 1987 - Lv 4/86, AS RP-SL 21, 278, 292 unter C I).
  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Nicht jede Beeinträchtigung der Rechte des Organs beeinträchtigt zugleich auch die Rechte seiner Teile (BVerfGE 91, 246, 250 f. unter B I 2).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Der einzelne Abgeordnete kann im Organstreitverfahren gegenüber dem Parlament insbesondere die Verletzung oder Gefährdung jedes Rechts geltend machen, das verfassungsrechtlich mit seinem durch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 SVerf - ebenso wie durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und vergleichbare Bestimmungen anderer Landesverfassungen - begründeten Status verbunden ist (Saarl.VerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002 - 1/02, unter II A 2 a; BVerfGE 94, 351, unter B I).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Grundsätzlich wird der Streitgegenstand im Organstreitverfahren - für den Verfassungsgerichtshof bindend - durch die Bestimmungen der Verfassung begrenzt, gegen die die beanstandete Maßnahme verstoßen haben soll (BVerfGE 73, 1, 28; 68, 1, 63, jeweils zu der entsprechenden Vorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG).
  • StGH Baden-Württemberg, 20.11.1996 - GR 2/95

    Anforderungen an die Geltendmachung eigener Rechtsverletzung im

    Auszug aus VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
    Ein Organstreit mit (partieller) Identität von Antragsteller und Antragsgegner ist deshalb ausgeschlossen (StGH für das Land Baden-Württemberg, Urteile vom 20. November 1996 - GR 2/95, ESVGH 47, 1, 5 f., und vom 19. Mai 2000 - GR 2/99, DÖV 2000, 729 unter III; VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 22. November 1993 - 18/93, LVerfGE 1, 160, unter II 3).
  • StGH Baden-Württemberg, 19.05.2000 - GR 2/99

    Aufsichtsratsmandate für Regierungsmitglieder ohne vorherige Zustimmung des

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

  • VerfGH Berlin, 22.11.1993 - VerfGH 18/93

    Keine Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses aufgrund Ausweisung

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

  • VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 5/23

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren betr

    VerfGHG: VerfGH Saarland, Urteile vom 12. Dezember 2005 - Lv 4/05 -, juris Rn. 21 und vom 3. Dezember 2007 - Lv 12/07 -, juris Rn. 18).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15

    Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren

    In der Rechtsprechung der übrigen Landesverfassungsgerichte wurde bis in jüngere Zeit die Möglichkeit einer Fraktion, im Rahmen eines Organstreits gegen den Landtag dessen eigene Rechte im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen, verneint, und zwar unabhängig davon, ob ein Gesetzesbeschluss oder eine sonstige Entscheidung oder Beschlussfassung inmitten stand (vgl. SaarlVerfGH, Urt. v. 12.12.2005 - Lv 4/05 -, NVwZ-RR 2006, 665; StGH BW, Urt. v. 19.05.2000 - GR 2/99 -, DÖV 2000, 727 unter Hinweis auf Urt. v. 20.11.1996 - GR 2/95 -, ESVGH 47, 1; VerfGH NW, Urt. v. 29.04.1997 - VerfGH 9/95 -, OVGE 46, 282, 287; BerlVerfGH, LVerfGE 1, 160, 168 mit näherer Begründung in Auseinandersetzung mit Lorenz, Der Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, 1976, Band 1 S. 253).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14

    Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen

    In der Rechtsprechung der übrigen Landesverfassungsgerichte wurde bis in jüngere Zeit die Möglichkeit einer Fraktion, im Rahmen eines Organstreits gegen den Landtag dessen eigene Rechte im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen, verneint, und zwar unabhängig davon, ob ein Gesetzesbeschluss oder eine sonstige Entscheidung oder Beschlussfassung inmitten stand (vgl. SaarlVerfGH, Urt. v. 12.12.2005 - Lv 4/05 -, NVwZ-RR 2006, 665; StGH BW, Urt. v. 19.05.2000 - GR 2/99 -, DÖV 2000, 727 unter Hinweis auf Urt. v. 20.11.1996 - GR 2/95 -, ESVGH 47, 1; VerfGH NW, Urt. v. 29.04.1997 - VerfGH 9/95 -, OVGE 46, 282, 287; BerlVerfGH, LVerfGE 1, 160, 168 mit näherer Begründung in Auseinandersetzung mit Lorenz, Der Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, 1976, Band 1 S. 253).
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2319

    1. Eine Fraktion des Hessischen Landtags ist im Verfassungsstreit antragsbefugt,

    - Vgl. als Gegenbeispiele die Anträge des MdB Hubert Kleinert und der Fraktion DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag in dem Verfahren 2 BvE 14/83, BVerfGE 70, 324 [332], sowie die Anträge dreier Landtagsabgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Verfahren Lv 4/05, Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 12.12.2005 - Lv 4/05 -, LVerfGE 16, 399 [401] -.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06

    Widerspruch gegen die Einberufung einer Landtagssitzung - Rechtsschutzinteresse

    Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte hierfür vor, hat das Landesverfassungsgericht die Zeittakte, die die Geschäftsordnung erlaubt, zu respektieren (vgl. auch SaarlVerfGH, Urt. v. 12.12.2005 - Lv 4/05, DÖV 2006, 428).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17

    Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs

    Das Bundesverfassungsgericht und der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes haben bereits entschieden, dass die Verabschiedung eines Gesetzes in mehreren Lesungen nicht zu den unabdingbaren demokratischen Grundsätzen gehört und dass ein zeitlicher Abstand zwischen Lesungen verfassungsrechtlich nicht vorgegeben sei (vgl. BVerfGE 29, 221 - Juris Rn. 41; VerfGH Saarland, Urteil vom 12.12.2005 - Lv 4/05 -, Juris Rn. 22 ff.).
  • VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
    Der Verfassungsgerichtshof hat auch wiederholt - zuletzt durch Urteil vom 12. Dezember 2005 - Lv 4/05 - entschieden, dass nach saarländischem Verfassungsrecht kein Anspruch auf die Durchführung mehrerer Lesungen einer Gesetzesvorlage besteht und sie verfassungskonform auch in einer einzigen Lesung an nur einem Tag behandelt werden können.

    Die Verfassung des Saarlandes überlässt nämlich die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens insoweit der autonomen Satzungsgewalt des Landtags (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 12.12.2005 - Lv 4/05).

  • VerfGH Saarland, 03.12.2007 - Lv 12/07

    Möglichkeit der Abberufung eines Präsidiumsmitgliedes bei Austritt aus der

    Der Kreis der nach Ansicht eines Antragstellers verletzten Bestimmungen der Verfassung, auf die sich die Prüfung des Verfassungsgerichtshofes im Organstreitverfahren erstreckt, kann sich auch aus dem Inhalt der Antragsbegründung ergeben (Saarl.VerfGH, Urteil vom 11.12.2005 - Lv 4/05, unter II 3; BVerfGE 4, 115 [123]; 68, 1 [64], jeweils zu § 64 Abs. 2 BVerfGG).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Keine Beweiserhebung über Einflussnahme von Wendelin von Boch auf

    Das gilt für die Fraktio- nen des Landtags, die in der Verfassung des Saarlandes mit eigenen Rechten aus- gestattet sind (Art. 70 Abs. 2, 77 Abs. 1 SVerf; vgl. SVerfGH, Beschl. v. 12. Dezember 2005 - Lv 4/05), für das von Art. 79 Abs. 1 SVerf genannte Viertel der Mitglieder des Landtags als qualifizierte Minderheit sowie für seine Repräsentanten, das in § 47 Abs. 2 LtG genannte Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses.
  • VerfGH Saarland, 30.09.2009 - Lv 2/09

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Einlegung durch einen nicht

    Wie der Verfassungsgerichtshof jedoch bereits früher entschieden hat (Be- schluss vom 19.5.2006, Lv 6/05; Beschluss vom 13.12.2004, Lv 4/05) kommt in § 55 Abs. 3 VerfGHG - ebenso wie in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG - über den Wortlaut hinaus der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 4.
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