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   VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14   

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https://dejure.org/2014,16323
VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14 (https://dejure.org/2014,16323)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08.07.2014 - Lv 5/14 (https://dejure.org/2014,16323)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - Lv 5/14 (https://dejure.org/2014,16323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD - Auch Minister dürfen sich negativ äußern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organklage gegen den Minister für Bildung und Kultur des Saarlandes wegen Äußerungen über die NPD zurückgewiesen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.07.2014)

    Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 905
  • DÖV 2014, 845
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    Zudem ist es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG Urt.v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 - Rz. 26; BVerfGE 133, 100 - juris-Rz. 22).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht die Grenze wertender Äußerungen des Bundespräsidenten über eine nicht verbotene politische Partei aus Anlass der Be- zeichnung ihrer Anhänger als "Spinner" erst dort gesehen, wo es nicht mehr um einen Beitrag zu einer sachbezogenen Auseinandersetzung sondern nurmehr um eine belei- digende Schmähung geht (BVerfG Urt.v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 - Rz. 29).

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    Aber auch unabhängig von einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Wahlentscheidungen müssen staatliche Stellen die aus dem Recht auf Chancengleichheit folgenden verfassungs- rechtlichen Grenzen der öffentlichen Auseinandersetzung mit nicht verbotenen politi- schen Parteien beachten (BVerfGE 133, 100 - jurisRz. 22; BVerfGE 40, 287 - juris- Rz- 20).

    Zudem ist es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG Urt.v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 - Rz. 26; BVerfGE 133, 100 - juris-Rz. 22).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schutz des Persönlichkeits- rechts vor herabsetzenden wertenden Äußerungen ist anerkannt, dass im öffentlichen Meinungskampf auch einprägsame, polemische, zuspitzende und übertreibende For- mulierungen hinzunehmen sind (BVerfG NJW 2006, 3769; BVerfGE 93, 266; EGMR NJW 1999, 1375).
  • VerfGH Saarland, 01.07.2010 - Lv 4/09

    Parteiergreifende Eingriffe in den Wahlkampf mittels Herausgabe von

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    Die durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit seinem Urteil vom 01. Juli 2010 (Lv 4/09 = NVwZ-RR 210, 785) in Erinnerung gerufenen Grundsätze zu den ver- fassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung im Wahlkampf setzen voraus, dass Informationen oder Stellungnahmen der Regierung oder ihrer Mitglieder nicht nur in einer zeitlichen Nähe zu politischen Wahlen erfolgen, sondern dass sie darüber hinaus nach Form und Inhalt einen Bezug zu ihnen haben.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schutz des Persönlichkeits- rechts vor herabsetzenden wertenden Äußerungen ist anerkannt, dass im öffentlichen Meinungskampf auch einprägsame, polemische, zuspitzende und übertreibende For- mulierungen hinzunehmen sind (BVerfG NJW 2006, 3769; BVerfGE 93, 266; EGMR NJW 1999, 1375).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
    Aber auch unabhängig von einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Wahlentscheidungen müssen staatliche Stellen die aus dem Recht auf Chancengleichheit folgenden verfassungs- rechtlichen Grenzen der öffentlichen Auseinandersetzung mit nicht verbotenen politi- schen Parteien beachten (BVerfGE 133, 100 - jurisRz. 22; BVerfGE 40, 287 - juris- Rz- 20).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Derart unsachliche, diskriminierende oder diffamierende Äußerungen über Parteien stellen, auch wenn diese nur als Reaktion auf erhobene Vorwürfe erfolgen, eine unzulässige einseitige Parteinahme im politischen Wettbewerb dar, die den Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt (vgl. VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, juris, Rn. 36; Thüringer VerfGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris, Rn. 101).

    Auch der Hinweis, die gesellschaftliche Entwicklung habe dazu geführt, dass nur das "lautstark" Gesagte Gehör finde, und dass es nicht sein könne, dass eine politische Partei sich das Recht nehme, diskreditierend in der öffentlichen Debatte zu agieren und gleichzeitig von staatlichen Organen eine zurückhaltende Sprache einzufordern (vgl. VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, juris, Rn. 42, 45), ändert nichts daran, dass der Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG der abwertenden Beurteilung einzelner politischer Parteien durch staatliche Organe grundsätzlich entgegensteht.

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    (3) Dies ändert nichts daran, dass die Bundesregierung nicht gehindert, sondern sogar verpflichtet ist, für die Grundsätze und Werte der Verfassung einzutreten (vgl. BVerfGE 113, 63 ; VerfGH Berlin, Urteil vom 20. Februar 2019 - 80/18 -, juris, Rn. 42; VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, juris, Rn. 40).
  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    Auch gegen drastische Formulierungen (hier: "Die Nazis werden damit aufgewertet") bestehen grundsätzlich keine Einwände (vgl. auch VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, Umdruck S. 15 f.).
  • StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19

    Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische

    Auch der in der mündlichen Verhandlung geäußerte Hinweis, dass es nicht sein könne, dass eine politische Partei sich das Recht nehme, diskreditierend in der öffentlichen Debatte zu agieren und mit scharfen Worten die Pressefreiheit und Journalistinnen und Journalisten anzugreifen, gleichzeitig aber von staatlichen Organen eine zurückhaltende Sprache einzufordern, ändert nichts daran, dass der Grundsatz der Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG der abwertenden Beurteilung einzelner politischer Parteien durch staatliche Organe grundsätzlich entgegensteht (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.2.2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11, 31 f., Rn. 60 unter Hinweis auf SaarlVerfGH, Urt. v. 8.7.2014 - Lv 5/14 -, juris Rn. 42, 45).
  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    Es ist einer Regierung daher untersagt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn eine solche Verdächtigung bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - "VS-Bericht", juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn. 22; VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5/14 [richtig: Lv 5/14 - d. Red.] - "Pastörs", S. 7, 13).

    Auch gegen drastische Formulierungen (hier: "Veranstaltung von Neonazis mit ihrer menschenverachtenden Ideologie") bestehen grundsätzlich keine Einwände (vgl. auch VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, Umdruck S. 15 f.).

    Daher dürfen staatliche Stellen eine nicht verbotene Partei "in der Öffentlichkeit nur dann einer verfassungswidrigen Zielsetzung und Betätigung verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht" (so BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 -, juris Rn 20; Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, juris Rn 22; vgl. weiter VerfGH Rh-Pf, Urteil vom 27. November 2007 - VGH O 27/07 -, juris Rn 17; vgl. auch VerfGH Saarland, Urteil vom 8. Juli 2014 - Lv 5/14 -, Umdruck S. 12).

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