Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 7/03 e.A. (Kosten) |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
- VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 7/03
- VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 7/03 e.A. (Kosten)
Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 7/03 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
- VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 7/03
- VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 7/03
Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03 e.A. |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03 e.A.
- VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 7/03
- VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 7/03
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 3/08
Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten …
Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).
- VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10
Bisherige Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Gaststätten, Gaststätten …
Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (…SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (…SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl.v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08
Saarländische Wasserpfeifen
Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Volllzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).
- VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08 abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 Lv 6/02 e.A.).
Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 Lv 7/03 e.A.).
