Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 13.12.2004 - Lv 7/03 e.A. (Kosten)   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 7/03   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03 e.A.   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 3/08  

    Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).

    Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).

  • VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10  

    Bisherige Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Gaststätten, Gaststätten

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).

    Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. v. 27.3.2008, aaO; Beschl.v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).

  • VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08  

    Saarländische Wasserpfeifen

    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Volllzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).

    Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).

  • VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08  
    abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 ­ Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 ­ Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 ­ Lv 6/02 e.A.).

    Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. V. 5.12.2003 ­ Lv 7/03 e.A.).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht