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   BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93   

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https://dejure.org/1994,2028
BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    LPG - Rechtsnachfolger - Zusammenschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; LwAnpG § 39, § 40, § 44 Abs. 2
    Ansprüche der Stamm- LPG bei Gründung einer neuen LPG aus einer rechtlich unselbständigen KAP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 214
  • WM 1994, 1895
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    Zur Entscheidung berufen ist der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes, weil in den Instanzen das Kreisgericht als Landwirtschaftsgericht und der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts entschieden haben (vgl. auch Senatsurt. v. 13. Dezember 1991, LwZR 2/91, BGHR LwVG § 2, Landgerichtsurteil 1).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    Ob tatsächlich eine Landwirtschaftssache vorliegt und damit die sachliche Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte gegeben war, wird im Revisionszug nicht mehr geprüft (§ 48 Abs. 1 LwVG, § 549 Abs. 2 ZPO; BGHZ 114, 277, 279) [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90].
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    In diesem gemeinschaftlichen Vorgehen aller beteiligten LPGs zur Fortführung einer gemeinschaftlichen Einrichtung in der Form der LPG (P), die zu diesem Zweck gegründet wurde, liegt gleichzeitig die Vereinbarung, ihre jeweiligen Anteile an der KAP auf die neu gegründete landwirtschaftliche Genossenschaft zu übertragen, die damit Alleininhaber der bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte wurde (vgl. BGHZ 71, 296, 299, 300 [BGH 10.05.1978 - VIII ZR 32/77]; Dehne, aaO., S. 169); dadurch erwarb sie auch Alleineigentum an den übertragenen Grund- und Umlaufmitteln.
  • BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95

    Auseinandersetzungsansprüche des Rechtsnachfolgers eines VEG gegen eine LPG

    »Nach Auflösung der Beteiligung eines Volkseigenen Guts (VEG) an der Gründung einer Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion (P) und an der aus ihr hervorgegangenen LPG (P) stehen dem Rechtsnachfolger des VEG gegen die LPG (P) Auseinandersetzungsansprüche in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB zu (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).«.

    Darin liegt es hier anders als im Verhältnis zu den an der Gründung einer KAP und später einer LPG (P) beteiligten (Stamm-)LPG, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Ansprüche auf Ersatz für die von ihnen übertragenen Grund- und Umlaufmittel haben (Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).

    Die vor der Wiedervereinigung abgeschlossenen Vorgänge, hier die Bildung der KAP, die Übertragung von Vermögensgegenständen auf diese und die aus der nachfolgenden Umwandlung der KAP in eine LPG (P) entstandenen Rechtsbeziehungen beurteilen sich nach dem damaligen Recht der DDR (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.; vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).

    Sie hätten auch das System der Abfindungsregelung im Landwirtschaftsanpassungsgesetz empfindlich gestört und zu unbilligen Ergebnissen geführt, da die neu gebildete LPG (P) zugleich die Mitgliedschaftsverpflichtungen der früher in die KAP delegierten Genossenschaftsmitglieder, die Gründungsmitglieder der LPG (P) wurden, übernahm und deren Mitgliedschaftsansprüche bei Ausgleichsleistungen an die Stamm-LPG empfindlich entwertet würden (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

  • BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95

    Eigentum an einer neu gegründeten LPG überlassenen Grundstücken

    Es stellt sich mithin allein die nach dem damaligen Recht der DDR zu beurteilende (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 f) Rechtsfrage, ob die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zuge der Gründung der KAP, der an diese erfolgten Überlassung der streitgegenständlichen Grundstücke durch die beteiligte LPG und schließlich im Zuge der Umwandlung der KAP in eine LPG (P) Eigentum an den Grundstücken erworben hat.

    b) Das Berufungsgericht wendet die vom Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 1. Juli 1994 (aaO.) für übertragene Grund- und Umlaufmittel entwickelten Grundsätze auch auf die Eigentumslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Grundstücke an.

    a) Der vom Berufungsgericht beschrittene Weg setzt allerdings voraus, daß zunächst gemeinschaftliches Eigentum der Trägerbetriebe entstand, die in der hier juristisch unselbständigen KAP zusammengeschlossen waren (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO.).

    Die Rechtsstellung einer LPG in bezug auf die von ihr überlassenen Grundstücke läßt sich nicht mit der aus einer, natürlichen Personen vorbehaltenen (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO., S. 302), LPG-Mitgliedschaft vergleichen.

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

    Die beschlossene und in den Registern eingetragene Strukturänderung durch den Zusammenschluss der LPGen mit dem Ziel, die in der DDR seit 1973 zur Spezialisierung der Landwirtschaft herbeigeführte Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion (dazu Senat, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895, 1896) rückgängig zu machen, und die anschließende Umwandlung der LPG in eine eingetragene Genossenschaft war eine in § 22 LwAnpG vorgesehene Form der Umwandlung.
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen

    Einer entsprechenden Anwendung der genossenschaftsrechtlichen Abwicklungsvorschriften steht nicht entgegen, daß der Senat in einigen Fällen die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf KE entsprechend angewendet hat (vgl. Urt. v. 20. Juli 1994 - II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525; Urt. v. 20. Januar 1997 - II ZR 192/95, WM 1997, 881, 883; Urt. v. 21. April 1997 - II ZR 221/95, VIZ 1997, 548; vgl. auch BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, WM 1994, 1895).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95

    Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG

    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1845; vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 - II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).

    Sie hätten auch das System der Abfindungsregelung im Landwirtschaftsanpassungsgesetz empfindlich gestört und zu unbilligen Ergebnissen geführt, da die neu gebildete LPG (P) zugleich die Mitgliedschaftsverpflichtungen der früher in die KAP delegierten Genossenschaftsmitglieder, die Gründungsmitglieder der LPG (P) wurden, übernahm und deren Mitgliedschaftsansprüche bei Ausgleichsleistungen an die Stamm-LPG empfindlich entwertet würden (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Darin ist zugleich der Wille zu sehen, die Anteile an der kooperativen Einrichtung auf die LPG N. zu übertragen, die damit Alleininhaberin der bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte wurde (vgl. Senatsurt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895 [BGH 01.07.1994 - LwZR 10/93]; Arlt/Schramm, Kommentar zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Rdn. 78).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 11/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen LPG

    Zur Sache wird die Antragstellerin allerdings auf das Senatsurteil von heute (LwZR 10/93) hingewiesen, in dem bei einem gleichgelagerten Sachverhalt Ansprüche verneint worden sind.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 30/96

    Rechtsfolgen der organisatorischen Trennung von Pflanzen- und Tierprodukten;

    Deren Gründung vollzog sich ausschließlich auf der Grundlage von Beschlüssen der Genossenschaften (Senatsurt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895 = AgrarR 1994, 301; Hähnert, in: LPG-Recht, Lehrbuch 1984, S. 100; Arlt/Schramm, in: Vermögen in der ehemaligen DDR, LwAnpG § 22 Rdn. 77).
  • BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 68.06

    Auslegung und Anwendung von § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die

    Die Voraussetzungen der Divergenzzulassung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen schon deshalb nicht vor, weil der Bundesgerichtshof, dessen Urteil vom 1. Juli 1994 ( LwZR 10/93 AgrarR 1994, 301) die Klägerin anführt, dem Verwaltungsgericht Dresden nicht im Rechtszug übergeordnet ist und deshalb nicht zu den in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Divergenzgerichten gehört.
  • BGH, 25.01.1996 - V ZR 198/95

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers aus einem Kreispachtverhältnis

    Denn die Organisationsform der KAP hatte lediglich Übergangscharakter und diente dazu, eine juristisch eigenständige LPG vorzubereiten (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 31/96

    Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen

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