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   BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01   

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https://dejure.org/2002,7736
BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01 (https://dejure.org/2002,7736)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - LwZR 18/01 (https://dejure.org/2002,7736)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - LwZR 18/01 (https://dejure.org/2002,7736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 551b; ; BGB § 280 Abs. 1 a.F.; ; MGV § 7 Abs. 2a; ; MGV § 7 Abs. 2a Satz 3 Nr. 1; ; MGV § 7 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2; ; ZPO § 532 a.F.; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MGV § 7 Abs. 2a
    Auslegung einer Vereinbarung über die "Mitnahme" einer Milchquote nach Beendigung des Pachtverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01
    Unter Beachtung des Gebots der interessengerechten Vertragsauslegung (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, WM 1999, 2513, 2514; Senatsurt. v. 16. Juni 2000, LwZR 13/99, WM 2000, 1764) kann der wirtschaftliche Sinn der Vereinbarung deswegen nur darin liegen, daß der Klägerin und ihrem Ehemann die Möglichkeit eröffnet werden sollte, die von ihnen erarbeitete Milchquote durch Übertragung an Dritte zu verwerten.
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 226/94

    Schadensersatz wegen eines Unfalls - Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes -

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01
    Wenn auch die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung vom Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang überprüft werden kann (vgl. nur BGH, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), erstreckt sich die Nachprüfung jedenfalls darauf, ob alle Auslegungsmöglichkeiten in Betracht gezogen worden sind (BGH, Urt. v. 19. September 1995, VI ZR 226/94, VersR 1996, 380).
  • BGH, 22.11.2000 - LwZR 12/00

    Anwendbarkeit der ZPO auf Rechtsmittel in Landpachtsachen

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01
    Der Senat hat durch Urteil vom 22. November 2000 (LwZR 12/00, RdL 2001, 81) den Rechtsstreit in das streitige Verfahren zurückgeführt, die Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil der geltend gemachte Anspruch nicht verjährt ist.
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01
    Unter Beachtung des Gebots der interessengerechten Vertragsauslegung (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, WM 1999, 2513, 2514; Senatsurt. v. 16. Juni 2000, LwZR 13/99, WM 2000, 1764) kann der wirtschaftliche Sinn der Vereinbarung deswegen nur darin liegen, daß der Klägerin und ihrem Ehemann die Möglichkeit eröffnet werden sollte, die von ihnen erarbeitete Milchquote durch Übertragung an Dritte zu verwerten.
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01
    Wenn auch die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung vom Revisionsgericht nur in beschränktem Umfang überprüft werden kann (vgl. nur BGH, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599), erstreckt sich die Nachprüfung jedenfalls darauf, ob alle Auslegungsmöglichkeiten in Betracht gezogen worden sind (BGH, Urt. v. 19. September 1995, VI ZR 226/94, VersR 1996, 380).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - LwZR 18/01 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - LwZR 18/01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit seiner Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz ein Marktwert der Milchquote von 1, 60 DM/kg zu Grunde gelegt worden ist.

  • BGH, 18.11.2003 - LwZR 9/03

    Anordnung der Beweisaufnahme nach Aufhebung einer Vorentscheidung durch das

    Zur näheren Darstellung des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 26. April 2002 (LwZR 18/01) und auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 (2 BvR 949/02) verwiesen.
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