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   BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88   

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BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88 (https://dejure.org/1990,2598)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1990 - LwZR 5/88 (https://dejure.org/1990,2598)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - LwZR 5/88 (https://dejure.org/1990,2598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Pachtverhältnisses über einen Hof aufgrund von Pachtzinsrückständen - Anspruch auf Herausgabe des Hofs - Ableitung eines Besitzrechts aus einem formlos bindenden Hofübergabevorvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 7 Abs. 2
    Besitzrecht des Hoferben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 150
  • FamRZ 1990, 1231
  • WM 1990, 1831
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Hat der Kläger darüber hinaus zugesagt, der Beklagte könne auch über den 2. September 1986 hinaus sicher sein, den Hof auf Dauer nutzen zu dürfen, so könnte bei diesem teilweise festgestellten und im übrigen zu unterstellenden Sachverhalt insgesamt - vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden tatrichterlichen Würdigung - ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag gegeben sein (vgl. BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 262; 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 101, 57, 61 ff; BGH Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18).

    Dabei wird der Beklagte Gelegenheit haben, auf seinen Vortrag zur fristlosen Kündigung (Möglichkeit des Wegfalls der Bindungswirkung, vgl. BGHZ 12, 286, 308; 23, 249, 263) zurückzukommen.

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Die vom Beklagten (Antragsgegner) selbst eingelegte "Berufung", die als solche unzulässig gewesen wäre (§ 48 LwVG, §§ 518, 78 ZPO), hat das Oberlandesgericht mit Recht in eine zulässige sofortige Beschwerde (§ 22 LwVG, §§ 21, 22 FGG) umgedeutet, weil dem Beklagten auch dasjenige Rechtsmittel zustand, das nach der Art der tatsächlich gefällten Entscheidung statthaft ist (vgl. BGH Urt. v. 17. Oktober 1986, V ZR 169/85, NJW 1987, 442, 443 m.w.N.).

    Dem Beklagten stand aber das Rechtsmittel zu, das gegen die verfahrensrechtlich gebotene Entscheidung zulässig gewesen wäre, weil ihm nach dem Grundsatz der sogenannten Meistbegünstigung durch das fehlerhafte Verhalten des Oberlandesgerichts keine Nachteile entstehen dürfen (vgl. BGH Urt. v. 17. Oktober 1986 a.a.O. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Hat der Kläger darüber hinaus zugesagt, der Beklagte könne auch über den 2. September 1986 hinaus sicher sein, den Hof auf Dauer nutzen zu dürfen, so könnte bei diesem teilweise festgestellten und im übrigen zu unterstellenden Sachverhalt insgesamt - vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden tatrichterlichen Würdigung - ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag gegeben sein (vgl. BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 262; 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 101, 57, 61 ff; BGH Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18).

    Dabei wird der Beklagte Gelegenheit haben, auf seinen Vortrag zur fristlosen Kündigung (Möglichkeit des Wegfalls der Bindungswirkung, vgl. BGHZ 12, 286, 308; 23, 249, 263) zurückzukommen.

  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 12/78

    Löschung des Hofvermerks und Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Hat der Kläger darüber hinaus zugesagt, der Beklagte könne auch über den 2. September 1986 hinaus sicher sein, den Hof auf Dauer nutzen zu dürfen, so könnte bei diesem teilweise festgestellten und im übrigen zu unterstellenden Sachverhalt insgesamt - vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden tatrichterlichen Würdigung - ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag gegeben sein (vgl. BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 262; 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 101, 57, 61 ff; BGH Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18).

    Ein Rückgriff auf dieses Rechtsinstitut ist auch nach der Novellierung der Höfeordnung nicht ausgeschlossen (BGHZ 73, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 87, 237) [BGH 05.05.1983 - V BLw 12/82].

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Aus einem solchen Vorvertrag ergäbe sich ein Besitzrecht des Beklagten, weil dieser einen Anspruch auf Abschluß eines entsprechenden Überlassungsvertrages hätte (BGHZ 101, 57, 61).

    Hat der Kläger darüber hinaus zugesagt, der Beklagte könne auch über den 2. September 1986 hinaus sicher sein, den Hof auf Dauer nutzen zu dürfen, so könnte bei diesem teilweise festgestellten und im übrigen zu unterstellenden Sachverhalt insgesamt - vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden tatrichterlichen Würdigung - ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag gegeben sein (vgl. BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 262; 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 101, 57, 61 ff; BGH Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18).

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 64/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Das Herausgabeverlangen des Klägers bezüglich des Hofes wäre rechtsmißbräuchlich, weil er etwas verlangen würde, was er nach Abschluß des Hauptvertrages sofort wieder zurückgeben müßte (§ 242 BGB; vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. Februar 1954, V BLw 64/53, LM HöfeO § 7 Nr. 13).
  • BGH, 24.11.1965 - VIII ZR 168/65

    Gegenstandslosigkeit einer Kaufpreisklage - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Allerdings verfolgt der insoweit angewendete Vertrauensgrundsatz nur den Zweck, der betroffenen Partei die wirksame Anfechtung mit den durch die fehlerhafte Entscheidung vorgezeichneten Rechtsmittel zu ermöglichen, nicht aber soll er dazu führen, daß das Rechtsmittelgericht auf dem vom Erstgericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen muß (vgl. BGH Beschl. v. 24. November 1965, VIII ZR 168/65, MDR 1966, 232; BGHZ 73, 87, 91).
  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 230/60
    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Hat der Kläger darüber hinaus zugesagt, der Beklagte könne auch über den 2. September 1986 hinaus sicher sein, den Hof auf Dauer nutzen zu dürfen, so könnte bei diesem teilweise festgestellten und im übrigen zu unterstellenden Sachverhalt insgesamt - vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden tatrichterlichen Würdigung - ein formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag gegeben sein (vgl. BGHZ 12, 286, 302 ff; 23, 249, 262; 73, 324, 329 [BGH 15.02.1979 - V BLw 12/78]; 101, 57, 61 ff; BGH Urt. v. 18. Oktober 1961, V ZR 230/60, RdL 1962, 18).
  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Allerdings verfolgt der insoweit angewendete Vertrauensgrundsatz nur den Zweck, der betroffenen Partei die wirksame Anfechtung mit den durch die fehlerhafte Entscheidung vorgezeichneten Rechtsmittel zu ermöglichen, nicht aber soll er dazu führen, daß das Rechtsmittelgericht auf dem vom Erstgericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen muß (vgl. BGH Beschl. v. 24. November 1965, VIII ZR 168/65, MDR 1966, 232; BGHZ 73, 87, 91).
  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88
    Dem Beklagten stand aber das Rechtsmittel zu, das gegen die verfahrensrechtlich gebotene Entscheidung zulässig gewesen wäre, weil ihm nach dem Grundsatz der sogenannten Meistbegünstigung durch das fehlerhafte Verhalten des Oberlandesgerichts keine Nachteile entstehen dürfen (vgl. BGH Urt. v. 17. Oktober 1986 a.a.O. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 12/82

    Formloser bindender Hofübergabevertrag

  • OLG Schleswig, 03.12.2013 - 3 U 16/13

    Privatschriftliches Testament: Auslegung eines Vermächtnisses betreffend ein

    Dies folgt aus der Parallele zu dem Fall, dass ein Eigentumserwerbsanspruch besteht und der Anspruchsinhaber bereits im Besitz der darauf bezogenen Sache ist (BGH MDR 1991, 150; Palandt/ Bassenge, aaO., § 986 Rn. 4).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Über die Fälle inkorrekter Entscheidung hinaus kommt es daher immer dann zur Anwendung, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (Senatsbeschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02, WM 2003, 353 unter II 1 b, zur Veröffentlichung in BGHZ 152, 213 bestimmt; vgl. BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180 unter II, 1; BGH, Urteil vom 6. Juli 1990 - LwZR 5/88, WM 1990, 1831 unter I; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., Vor § 511 Rdnr. 31).
  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen

    Ein solcher Vertrag ist nämlich nur dann ungeachtet des Formmangels nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Vermeidung unerträglicher Härten ausnahmsweise als wirksam anzusehen, wenn die als Hofübernehmer vorgesehene Person im Hinblick auf die Zusage des Erblassers erhebliche Opfer erbracht hat, insbesondere eine sichere Lebensstellung für sich und ihre Familie aufgegeben und ständig auf dem Hof gelebt und gearbeitet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Februar 1954 - V BLw 60/53, BGHZ 12, 286, 299; Beschluss vom 5. Februar 1957 - V BLw 37/56, BGHZ 23, 249, 263; Urteil vom 6. Juli 1990 - LwZR 5/88, WM 1990, 1831, 1832).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11

    Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens;

    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • OLG Hamm, 17.09.2015 - 28 U 86/15

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Nutzung eines

    Nach dem Urteil des BGH - LW ZR 5/88 - vom 06.07.1990 genüge bereits ein formlos bindender Hofübergabe-vorvertrag für eine Einschränkung der Testierfreiheit.

    Auch das im Regressprozess vom Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes - LwZR 5/88 - vom 06.07.1990 streitet nicht zu seinen Gunsten.

  • BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH bei Entscheidung des Kreisgerichts als

    Auch aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. BGH, Urteile v. 17. Oktober 1986, V ZR 169/85 und v. 6. Juli 1990, LwZR 5/88; BGHR ZPO vor 1 Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 1 und 2) folgt nichts anderes.
  • BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93

    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer

    Den Klägern stand deshalb jedenfalls nach dem Grundsatz der sog. Meistbegünstigung auch dasjenige Rechtsmittel zu, welches nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (vgl. st. Rspr. des Bundesgerichtshofes z.B. Senatsbeschl. v. 6. Juli 1990, LwZR 5/88, BGHR ZPO vor § 1 Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 2).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 35/92

    Formelle Anknüpfung für Rechtsmittelzuständigkeit bei Entscheidungen des

    Um den schutzwürdigen Interessen der Parteien Rechnung zu tragen, hatte der Bundesgerichtshof ihnen unter Heranziehung des für formfehlerhafte Entscheidungen entwickelten Grundsatzes der Meistbegünstigung (BGH, Urteile vom 17. Oktober 1986 - V ZR 169/85 - und vom 6. Juli 1990 - LwZR 5/88 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 1 und 2) gestattet, ihr Rechtsmittel an das nur scheinbar zuständige Rechtsmittelgericht zu richten (BGHZ 72, 182, 187 ff.).
  • AG Torgau, 29.09.2023 - 6 C 52/23

    Ohne Pflege kein Grundstück!

    c) Dem Beklagten steht gegen das Herausgabeverlangen der Klägerin auch nicht die Einrede des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB zu, weil die Klägerin etwas herausverlangen würde, was sie sofort wieder zurückgeben müsste (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1990 - Lw ZR 5/88 -, BeckRS 2009, 89190).
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