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   BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95   

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https://dejure.org/1996,2546
BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95 (https://dejure.org/1996,2546)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1996 - LwZR 9/95 (https://dejure.org/1996,2546)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - LwZR 9/95 (https://dejure.org/1996,2546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Beendigung eines Pachtverhältnisses - Zulässigkeit eines Herausgabeantrags

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511
    Übergang von vorbereitendem Feststellungs- zu Herausgabeantrag ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511
    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Übergang vom Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auf den Herausgabeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1020
  • MDR 1996, 960
  • VersR 1996, 1295
  • WM 1996, 1798
  • BB 1997, 281
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68

    Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Vielmehr ist der Übergang in der Berufung wie ein - auch außerhalb der Stufenklage zulässiger - Wechsel von der Auskunfts- zur Leistungsklage (BGHZ 52, 169, 171) zulässig.
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 200/91

    Streitwert bei Berufung auf Mietreschutzregelung

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Verlängerung und endet mit demjenigen, zu dem frühestens hätte gekündigt werden können oder bereits gekündigt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 1. April 1992, XII ZR 200/91, MDR 1992, 913; MünchKomm-ZPO/Lappe, § 8 Rdn. 15).
  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 116/91

    Berufung - Berufungskläger - Erste Instanz - Hinweispflicht - Klageänderung

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (vgl. Urt. v. 25. November 1992, XII ZR 116/91, NJW 1993, 597, 598; Urt. v. 14. Februar 1996, VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des erfolglos gebliebenen Klageanspruchs kommt grundsätzlich auch eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz nicht in Betracht, weil das eine wie das andere eine zulässige Berufung voraussetzt (vgl. Urt. v. 25. November 1992, XII ZR 116/91, NJW 1993, 597, 598; Urt. v. 14. Februar 1996, VIII ZR 68/95, zur Veröffentlichung bestimmt, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94

    Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Die Rechtsprechung hat es aber für zulässig erachtet, wenn der Kläger aufgrund desselben Lebenssachverhalts von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag übergeht (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099; Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, WM 1994, 1997, 1998 jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Die Rechtsprechung hat es aber für zulässig erachtet, wenn der Kläger aufgrund desselben Lebenssachverhalts von einem Feststellungsantrag auf einen Leistungsantrag übergeht (BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994, III ZB 17/94, NJW 1994, 2098, 2099; Urt. v. 8. Juni 1994, VIII ZR 178/93, WM 1994, 1997, 1998 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß sich für den bei Berufungseinlegung maßgeblichen (§ 4 Abs. 1 ZPO) ursprünglichen Feststellungsantrag zu 1 der Wert des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 511 a Abs. 1 ZPO gemäß § 2 ZPO nach § 8 ZPO bestimmt (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256).
  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 16/58
    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95
    Sie läßt hier für den im Rahmen von § 3 ZPO sonst üblichen Abschlag keinen Raum (BGH, Beschl. v. 13. Mai 1958, VIII ZR 16/58, MDR 1958, 601, 602; MünchKomm-ZPO/Lappe, § 3 Rdn. 40, § 8 Rdn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die

    Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 12 U 134/17

    Widerruf eines Altvertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung im sog.

    Dies ist auch dann zu bejahen, wenn ein in erster Instanz verfolgtes Feststellungsbegehren der Vorbereitung des in der Berufung verfolgten Leistungsbegehrens gedient hat und beide aus demselben Klagegrund resultieren, und das Feststellungsbegehren nunmehr neben der Leistungsklage (Stufenklage) als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO weiterverfolgt werden könnte (BGH, Urteil vom 3.5.1996, LwZR 9/95, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1995 - III ZR 240/94 = BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 11 = NJW 1996, 527; ferner Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO; s. auch die in BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 5, 6, 9, 10, 14, 15, ZPO § 511 Klageänderung 1 und Klageerweiterung 1 abgedruckten Entscheidungen anderer Zivilsenate des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 11/12

    Personenhandelsgesellschaft: Übergang von Beschlussanfechtungsklage zu

    (1) Unter dem hier interessierenden Aspekt ist es zulässig, eine in erster Instanz erhobene Feststellungsklage als Leistungsklage weiterzuverfolgen, geht es um denselben zugrundeliegenden Anspruch (s. BGH, NJW 1994, 2098, 2099; NJW 1994, 2896, 2897; NJW-RR 1996, 1020, 1021), entsprechend ist es etwa beim Übergang vom Freistellungs- zum Schadensersatzanspruch (BGH, NJW 1994, 944, 945) sowie im Fall des § 264 Nr. 3 ZPO (BGH, NJW-RR 2005, 318, 322; s. zum Ganzen Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., Vorbem. §§ 511 ff. Rn. 28).

    Zulässig ist sogar ein Übergang zu einem Herausgabeantrag in der Berufung, wenn der in erster Instanz abgewiesene Antrag auf Feststellung der Beendigung eines Pachtverhältnisses auch der Vorbereitung eines Herausgabebegehrens diente; wenngleich in diesem Fall der Leistungsantrag nicht schon unmittelbar Gegenstand des Feststellungsantrags sei, werde mit ihm doch ein Rechtsschutzziel erstrebt, das der Kläger bisher bereits mittelbar zu erreichen versucht habe (s. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021).

  • LG Krefeld, 28.07.2017 - 1 S 20/17

    Widerruf eines kombinierten Kaufvertrags und Rückvermietungsvertrags

    Es wäre sogar unschädlich gewesen, ausschließlich zum Leistungsantrag überzugehen, da der erstinstanzlich beschiedene Feststellungsantrag dessen Vorbereitung dienen sollte (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1020, 1021; Ball in: Musielak/Voit-ZPO, 14. Auflage 2017, Vorbemerkung zu § 511 Rn. 26).
  • OLG Köln, 19.09.2023 - 9 U 231/22
    Ein Kläger ist daher - auch außerhalb einer erhobenen Stufenklage - berechtigt, von der Auskunfts- zur Leistungsklage überzugehen (BGH, aaO; BGH, NJW-RR 1996, 1020, Rz. 7 a.E.).

    Das würde dem vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang besonders hervorgehobenen Gedanken der Prozessökonomie (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1020, Rz. 7 a.E.) widersprechen, weil der Kläger anderenfalls gezwungen wäre, eine neue Klage zu erheben.

  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2000 - 3 Sa 36/00

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Hochschulbereich; Bedeutung

    Dabei handelt es sich zwar um einen anderen Streitgegenstand, doch liegt im hier relevanten Sinn keine Auswechselung des vom Arbeitsgericht beschiedenen Streitgegenstandes, sondern lediglich eine Begrenzung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO vor, ähnlich etwa dem Übergang von der Leistungs- zur Feststellungsklage (dazu BGH, etwa vom 03.05.1996 - LwZR 9/95).
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