Rechtsprechung
VG München, 12.05.2006 - M 1 E 06.1506 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,77476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Sigmaringen, 31.01.2017 - 2 K 364/17
Akteneinsicht in Bauakte; Baunachbar; Eilantrag; Ablehnung von Akteneinsicht als …
Von diesem Grundsatz ist im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG dann eine Ausnahme zu machen, wenn die beantragte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (…vgl. zu diesen Anforderungen Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, S. 78 ff.; speziell für einen Fall verweigerter Akteneinsicht VG München, Beschluss vom 12.05.2006 - M 1 E 06.1506 -, juris). - VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014
Kein Baustop für Großsägewerk in Landsberg am Lech
Davon abgesehen ist, wie das Verwaltungsgericht ******* in seinem Beschluss vom 12. Mai 2006 - M 1 E 06.1506 (Ablehnung des Antrags unter anderem der Antragsteller zu 1 und 2 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Einsicht in die Akten des Grundstücksverkaufs) näher ausgeführt hat, nicht ersichtlich, weshalb der Bebauungsplan im Fall der Nichtigkeit des Kaufvertrages undurchführbar sein sollte.