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   VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329   

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VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329 (https://dejure.org/2008,73262)
VG München, Entscheidung vom 21.11.2008 - M 1 K 08.3329 (https://dejure.org/2008,73262)
VG München, Entscheidung vom 21. November 2008 - M 1 K 08.3329 (https://dejure.org/2008,73262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des Untersuchungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Nur der Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass allein der Konsum von drei Joints nicht zum Schluss der Gelegentlichkeit des Konsums führen kann, da insoweit zugunsten des Klägers zu unterstellen ist, dass es sich um einen einmaligen Konsumakt handelt, der unter Aufrechterhaltung eines ununterbrochenen Rauschzustandes erfolgt ist (BayVGH v. 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559).
  • VGH Bayern, 04.09.2006 - 11 CS 05.1579

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Angeblich einmaliger Cannabiskonsum - Nichtvorlage

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Auch in einer jüngeren Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 4.9.2006 Az. 11 CS 05.1579) wird die Frage, ob eine polytoxikologische - und damit nicht auf Cannabis beschränkte - Untersuchung zulässig ist, mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen.
  • VGH Bayern, 20.09.2007 - 11 CS 07.1589
    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Dem kann auch nicht die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2007 (Az. 11 CS 07.1589) entgegen gehalten werden, schließlich ergab sich bei der dort zu beurteilenden Fallkonstellation bei einem behaupteten mehr als 25 Stunden zurückliegenden Cannabiskonsum eine Konzentration von 14 ng/ml an THC.
  • VGH Bayern, 10.09.2007 - 11 CS 07.46
    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Zwar geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10. September 2007 (Az. 11 CS 07.46) davon aus, dass beim Rauchen eines Joints 24 Stunden vor Entnahme einer Blutprobe infolge der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Abbaugeschwindigkeit von Cannabis im menschlichen Körper kein Wert von 2, 2 ng/ml festgestellt werden könne, mit der Folge, dass beim Betroffenen zwischenzeitlich ein weiterer Konsum statt gefunden haben müsse.
  • VG Würzburg, 30.07.2003 - W 6 K 02.724
    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Die Gegenauffassung, wonach Cannabiskonsum häufig als Indikator für polyvalenten Konsum angesehen werden könne und damit der umfassende Begutachtungsauftrag in Bezug auf Betäubungsmittel und anderer psychoaktiv wirkender Stoffe gerechtfertigt sei, überzeugt nicht (vgl. VG Würzburg v. 30.7.2003 Az. W 6 K 02.724, v. 11.2.2002 Az. W 6 K 01.1210).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Der Verdacht auf die - über den einmaligen Probierkonsum hinausgehende - Einnahme von Haschisch rechtfertigt für sich allein nicht den Schluss auf bereits erfolgten oder absehbaren Konsum "harter Drogen" (vgl. BVerfG v. 20.6.2002 NJW 2002, 2378).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Die Behörde hat aber die Gründe für die Zweifel an der Eignung des Betroffenen in der Gutachtensanordnung darzulegen, so dass der Betroffene hieraus entnehmen kann, was konkret Anlass der Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens ist und ob die genannten Gründe die behördlichen Zweifel an der Fahreignung rechtfertigen vermögen (BVerwG v. 5.7.2001 DAR 2001, 522).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Der Schluss auf die Nichteignung ist nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen Untersuchung ihrerseits rechtmäßig war (BVerwG v. 9.6.2005 NJW 2005, 3081 ff).
  • VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Vorliegend sind zwar die tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, wonach ein ärztliches Gutachten grundsätzlich gefordert werden kann, da ein solches gerade zur Klärung des Konsumverhaltens des Klägers beitragen kann; insoweit bestanden wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss die eine Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens grundsätzlich rechtfertigten Tatsachen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV (vgl. hierzu BayVGH v. 7.4.2006 Az. 11 CS 05.2303).
  • VGH Bayern, 16.08.2006 - 11 CS 05.3394

    Begriff des einmaligen Konsums

    Auszug aus VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329
    Wie aus einer Stellungnahme des Instituts für Rechtsmedizin der LMU München folgt, bestehen bei einem Wert von 100 ng/ml an THC-Carbonsäure im Blut Hinweise für einen mehr als einmaligen Konsum, ein Wert von über 150 ng/ml stellt den Beweis für eine "häufige" Einnahme von Cannabis dar (vgl. hierzu BayVGH v. 16.8.2006 Az. 11 CS 05.3394).
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

  • VG Neustadt, 28.12.2011 - 1 L 1125/11

    Fahrerlaubnisrecht - Aufforderung zur Vorlage einer MPU nach Konsum von Cannabis

    Nach dem dem Gericht vorliegenden Inhalt der Verwaltungsakten liegt ein Anfangsverdacht in Bezug auf den Konsum so genannter harter Drogen beim Antragsteller nicht vor (vgl. zum Umfang des Untersuchungsauftrags im Rahmen der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anlässlich Cannabiskonsums: VG München, Urteil vom 21. November 2008 - M 1 K 08.3329 -, juris).
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