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   VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014   

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VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014 (https://dejure.org/2010,68612)
VG München, Entscheidung vom 14.12.2010 - M 1 K 10.5014 (https://dejure.org/2010,68612)
VG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 (https://dejure.org/2010,68612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss;Verwaltungskosten für die Anordnung eines Fahreignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Der Inhalt dieser Regelung erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Norm, der darin bestand, einen Gleichlauf zwischen den unter das Übergangsrecht fallenden "Altfällen" und der ab 1. Januar 1999 geltenden Neuregelung herzustellen, die generell eine Tilgungsfrist und damit auch eine Verwertbarkeit von zehn Jahren vorsieht (vgl. BTDrucks 14/4304 S. 14; vgl. zum ganzen ausführlich zudem BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3440; OVG Sachsen vom 24.7.2008, Az. 3 B 18/08, Juris).

    Diese Fristen können daher nicht im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseite geschoben oder relativiert werden (BVerwG vom 9.6.2005, Az. 3 C 21.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; BayVGH vom 6.5.2008, Az. 11 CS 08.551, Juris).

  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Diese Fristen können daher nicht im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beiseite geschoben oder relativiert werden (BVerwG vom 9.6.2005, Az. 3 C 21.04, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11; BayVGH vom 6.5.2008, Az. 11 CS 08.551, Juris).

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis geht nach deutschem Fahrerlaubnisrecht mit keiner Zäsur dergestalt einher, dass früheres Fehlverhalten damit gegenstandslos wird und es einem "Rückgriffsverbot" unterliegt (vgl. BayVGH vom 6.5.2008, Az. 11 CS 08.551).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Denn die Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, stellt lediglich eine Aufklärungsmaßnahme dar und ist damit kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern nur eine Vorbereitungshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO (so bereits zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung am 1.1.1999: BVerwG vom 28.11.1969, NJW 1970, 1989; vom 17.5.1994, DAR 1994, 372; vom 27.9.1995, BVerwGE 99, 249; vom 5.7.2001, NJW 2002, 78; für die Gutachtensanordnung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung: OVG NRW vom 22.1.2001, NJW 2001, 3427; BayVGH vom 15.5.2008, Az. 11 CS 08.616, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 14.09.2007, Az. 1 O 190/07; OVG Hamburg vom 22.5.2002, Az. 3 Bs 71/02; Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 3. Auflage 2004, Anm. 12 zu § 11 FeV).

    Damit wird deutlich, dass es sich bei dieser Anordnung um eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme handelt, deren Voraussetzungen nicht selbständig, sondern nur mit der das Verfahren abschließenden Entscheidung überprüft werden können (BVerwG vom 28.11.1969, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen, ohne dass ihr hierzu ein irgendwie geartetes Ermessen eingeräumt wäre (OVG des Saarlandes vom 18.9.2000, ZfS 2001, 92; VGH Baden-Württemberg vom 24.9.2001, NZV 2002, 149; BayVGH vom 12.11.2007, Az. 11 CS 07.1181, Juris).

    § 13 Satz 1 Nr. 2a Alt 2 FeV ist eine Auffangregelung für Fallkonstellationen, die nicht unter § 13 Satz 1 Nr. 2b-2e fallen (OVG Saarlouis vom 18.9.2000, ZfS 2001, 92).

  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung der ausgestellten Führerscheine; eine Besserstellung der Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gegenüber Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse bei nachfolgenden Verkehrsverstößen ist damit aber nicht verbunden (so auch BayVGH vom 31.1.2007, Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 26.3.2008, Az. 11 CS 08.246, beide Juris).
  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246

    EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung der ausgestellten Führerscheine; eine Besserstellung der Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gegenüber Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse bei nachfolgenden Verkehrsverstößen ist damit aber nicht verbunden (so auch BayVGH vom 31.1.2007, Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 26.3.2008, Az. 11 CS 08.246, beide Juris).
  • VG Augsburg, 21.02.2006 - Au 3 S 06.157
    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss auch dann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, wenn durch die wiederholten Zuwiderhandlungen die für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem des § 4 StVG erforderliche Punktzahl noch nicht erreicht ist; insoweit ist § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV speziell (VG Augsburg vom 21.2.2006, Az. Au 3 S 06.157, Juris; Dauer in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 13 Rn. 22 M.w.N.).
  • OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße;

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Der Inhalt dieser Regelung erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Norm, der darin bestand, einen Gleichlauf zwischen den unter das Übergangsrecht fallenden "Altfällen" und der ab 1. Januar 1999 geltenden Neuregelung herzustellen, die generell eine Tilgungsfrist und damit auch eine Verwertbarkeit von zehn Jahren vorsieht (vgl. BTDrucks 14/4304 S. 14; vgl. zum ganzen ausführlich zudem BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3440; OVG Sachsen vom 24.7.2008, Az. 3 B 18/08, Juris).
  • VGH Bayern, 24.04.2008 - 11 CS 08.82

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    die Fahrerlaubnisbehörde darf einen nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis begangenen erneuten Verkehrsverstoß zum Anlass nehmen, die Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zu überprüfen - wobei sie auch vor der Erteilung begangene, noch verwertbare Verkehrsverstöße berücksichtigen darf -, wenn die erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht ist (BayVGH vom 24.4.2008, Az. 11 CS 08.82, Juris).
  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 11 CS 09.20

    Aberkennung des Rechts von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
    Dass die vom Kläger am 2. Februar 2009 unternommene Trunkenheitsfahrt das für eine Überprüfung seiner Fahreignung erforderliche Gewicht hatte, kann angesichts der festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1, 05 Promille nicht zweifelhaft sein (vgl. auch BayVGH vom 16.2.2009, Az. 11 CS 09.20).
  • VGH Bayern, 12.11.2007 - 11 CS 07.1181
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

  • OVG Hamburg, 22.05.2002 - 3 Bs 71/02

    Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens kein Verwaltungsakt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10678/05

    Gebühr für Polizeimaßnahme - Sicherstellung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2007 - 1 O 190/07

    Keine isolierte Anfechtung der Anordnung eines medizinisch-psychologischen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

  • VGH Bayern, 23.11.2005 - 11 CS 05.1279

    Anlaufhemmung - Altfälle

  • VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 11 CS 08.616

    Begutachtung auf die Eignung im Sinne von § 3 FeV ohne dahingehende klare

  • VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88

    Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

  • KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15

    Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das

    Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).
  • VG München, 14.10.2011 - M 6a K 11.2281

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Das Gericht hat den Kläger im Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 14. Oktober 2011 darauf hingewiesen, dass es sich bei den von ihm so bezeichneten "Bescheiden" vom ... März 2011, ... März 2011 und ... Dezember 2010 nicht um Verwaltungsakte handelt, sondern um Verfahrenshandlungen bzw. Verwaltungsakte (nur) vorbereitende Maßnahmen, welche ihrerseits aufgrund von § 44 a VwGO nicht zulässig mit einer Klage angegriffen werden können (st. Rspr. vgl. VG München vom 14.12.2010, Az. M 1 K 10.5014 m.w.N.).

    Sie ist daher nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung abweichend von den vorstehend aufgeführten Grundsätzen, wie sie im Zusammenhang mit § 44 a VwGO von der Rechtsprechung entwickelt wurden, grundsätzlich angreifbar, soweit der Kläger die Festsetzung von Gebühren und Auslagen angreift und geltend macht, diese hätte nicht festgesetzt bzw. erhoben werden dürfen, weil das Verwaltungshandeln, für das die Gebühren festgesetzt und Auslagen erhoben wurden, rechtswidrig sei (vgl. BayVGH vom 06.08.2007, Az. 11 ZB 06.1818; VG München vom 14.12.2010, Az. M 1 K 10.5014).

  • VGH Bayern, 22.06.2012 - 11 ZB 12.837

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage des geforderten

    Vielmehr ist diese Auffassung, soweit ersichtlich, auch von der Rechtsprechung der Bayerischen Verwaltungsgerichte geteilt worden (z.B. VG München vom 14.12.2010 Az. M 1 K 10.5014).
  • VG München, 16.09.2011 - M 6a E 11.3390

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrrad unter dem Einfluss von Cannabis

    Vielmehr handelt es sich um eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne von § 44 a VwGO, die nur zusammen mit der Sachentscheidung, das wäre vorliegend die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, angegriffen werden kann (vgl. BayVGH vom 06.08.2007, Az. 11 ZB 06.1818; BVerwG vom 28.06.1996, Az. 11 B 36/96; VG München vom 14.12.2010, Az. M 1 K 10.5014, VG Augsburg vom 25.04.2007, Az. AU 3 E 07.349 m.w.N.).
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