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   VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372   

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VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372 (https://dejure.org/2015,15778)
VG München, Entscheidung vom 15.05.2015 - M 1 S 15.1372 (https://dejure.org/2015,15778)
VG München, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - M 1 S 15.1372 (https://dejure.org/2015,15778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens;Trunkenheit im Verkehr (mit dem Fahrrad; 1,85 ‰)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach einer Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad

  • rewis.io

    Untersagung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, Nichtvorlage, medizinisch-psychologisches Gutachten, Trunkenheit im Verkehr, Fahrrad, Verkehrsunfall, Blutalkoholkonzentration

  • ra.de
  • RA Kotz

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen, wozu auch Fahrräder zählen (vgl. § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung - StVO; BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris Rn. 8), hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt insoweit aus (B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris Rn. 9):.

    Eine weniger einschneidende Maßnahme in Form von Beschränkungen oder Auflagen, wie § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV sie grundsätzlich zulässt, wäre allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn sich dafür aus einem vom Antragsteller beigebrachten Gutachten Anhaltspunkte ergeben hätten (BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris Rn. 10).

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i.V.m. Nr. 46.14 und 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u.a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u.a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).

    Insoweit finden die Grundrechte des Führers eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs ihre Grenzen in den Rechten Dritter, insbesondere im Recht der übrigen Verkehrsteilnehmer auf Leben und körperliche Unversehrtheit, und der insoweit bestehenden Schutzpflicht des Staates (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. nur BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - NJW 2012, 3669 - juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    Dabei stehen beide Regelungen nicht nur der Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch vorbereitenden Aufklärungsmaßnahmen wie der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens entgegen (vgl. VGH BW, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - DAR 2014, 413 - juris Rn. 10 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Auszug aus VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u.a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 11 ZB 16.880

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Einen dagegen erhobenen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hat das Verwaltungsgericht München mit Beschluss 15. Mai 2015 abgelehnt (Az. M 1 S 15.1372).
  • VG München, 15.03.2016 - M 1 K 15.4097

    Untersagung des Führens von nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen

    Dieser Antrag war mit Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Mai 2015 abgelehnt worden (M 1 S 15.1372).
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