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VG München, 13.03.2015 - M 1 S 15.618 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anforderung eines ärztlichen Gutachtens aufgrund widerrechtlichen Besitzes von Betäubungsmitteln (Amphetamin);Nichtvorlage des Gutachtens Entziehung der Fahrerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- rewis.io
Gutachtensanforderung bei Betäubungsmittelbesitz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427
Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung; …
Auszug aus VG München, 13.03.2015 - M 1 S 15.618
Nach Auslegung (§ 122 Abs. 1, § 88 VwGO) des Antrags ist davon auszugehen, dass der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die in Nr. 1 des Bescheids verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis begehrt sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der in Nr. 2 des Bescheids enthaltenen Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins und der in Nr. 4 verfügten Zwangsgeldandrohung, welche beide gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 12) bzw. Art. 21a Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind.
- VG Freiburg, 14.09.2015 - 4 K 1937/15
Regelmäßige Einnahme von Cannabis
Dieser Besitz stellt zwar häufig ein Indiz für Eigengebrauch dar und begründet damit in der Regel Zweifel an der Kraftfahreignung, reicht aber allein nicht aus für die Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.2003 - 10 S 2270/02 -, juris; VG München, Beschluss vom 13.03.2015 - M 1 S 15.618 -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.06.2014 - 1 B 629/14 - vgl. hierzu auch die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, wonach der widerrechtliche Besitz von Betäubungsmitteln lediglich ein Grund ist für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens ).