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   VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387   

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https://dejure.org/2009,74410
VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387 (https://dejure.org/2009,74410)
VG München, Entscheidung vom 05.03.2009 - M 11 K 08.3387 (https://dejure.org/2009,74410)
VG München, Entscheidung vom 05. März 2009 - M 11 K 08.3387 (https://dejure.org/2009,74410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Landschaftsschutzgebiet; Ammoniakemissionen; Abstand zu stickstoffempfindlichen Ökosystemen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 17.07.2006 - 26 B 02.1530
    Auszug aus VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387
    Die Befreiungsmöglichkeit dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Anwendungsbereich der Landschaftsschutzverordnung und deren materielle Zielrichtung nicht übereinstimmen; in derartigen (Sonder-)Fällen sollte der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zu Gunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. BayVGH v. 17.7.2006 Az. 26 B 02.1530 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387
    Sie können jedoch nicht schematisch, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten bauplanungsrechtlichen Verhältnisse Anerkennung finden (BVerwG vom 21.01.1983, 4 C 59.79, vom 28.02.2002, 4 CN 5.01).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus VG München, 05.03.2009 - M 11 K 08.3387
    Sie können jedoch nicht schematisch, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten bauplanungsrechtlichen Verhältnisse Anerkennung finden (BVerwG vom 21.01.1983, 4 C 59.79, vom 28.02.2002, 4 CN 5.01).
  • VG München, 27.04.2010 - M 11 S 10.384

    Baueinstellung; Abweichung von Baugenehmigung

    Zur Vorgeschichte wird auf den Tatbestand des Urteils der erkennenden Kammer vom 5. März 2009, Az: M 11 K 08.3387, verwiesen.
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