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   VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S 12.1883   

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VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S 12.1883 (https://dejure.org/2012,32541)
VG München, Entscheidung vom 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S 12.1883 (https://dejure.org/2012,32541)
VG München, Entscheidung vom 02. August 2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S 12.1883 (https://dejure.org/2012,32541)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Dies hindert eine Verlustsfeststellung jedoch nur, solange der Unionsbürger nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und weiterhin eine begründete Aussicht besteht, eingestellt zu werden (vgl. BayVGH v. 16.1.2009 Az.: 19 C 08.3271 ).

    Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein 6-monatiger Zeitraum, den man für die Arbeitssuche einräumen muss, nicht unangemessen (vgl. EuGH v. 26.2.1991, Az.: C-292/89, bestätigt am 20.2.97, Az.: C-344/95; BayVGH v. 16.1.2009 a.a.O.).

    Hierbei handelt es sich um eine zulässige Beschränkung bzw. Bedingung des sich unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV ergebenden Aufenthaltsrechts eines Unionsbürgers, die die effektive Wahrnehmung des Freizügigkeitsrechts nicht unangemessen beeinträchtigt (vgl. EuGH v. 17.9.2002 Az.: C 413/99 "Baumbast RdNr. 87, 90, zum gleichlautenden früheren Art. 18 Abs. 1 EGV; ferner BayVGH v. 16.1.2009 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 12 LB 245/08

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht als Voraussetzung für die Androhung einer

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Diese Auslegung von § 59 Abs. 1 AufenthG steht auch in Einklang mit Sinn und Zweck der Abschiebungsandrohung, den Ausländer von möglichen bevorstehenden Zwangsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen und ihm so die freiwillige Ausreise zu ermöglichen (OVG Lüneburg v. 25.11.2010 Az.: 12 LB 245/08 ; OVG NRW v. 20.2.2009 Az.: 18 A 2620/08 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08

    Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Diese Auslegung von § 59 Abs. 1 AufenthG steht auch in Einklang mit Sinn und Zweck der Abschiebungsandrohung, den Ausländer von möglichen bevorstehenden Zwangsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen und ihm so die freiwillige Ausreise zu ermöglichen (OVG Lüneburg v. 25.11.2010 Az.: 12 LB 245/08 ; OVG NRW v. 20.2.2009 Az.: 18 A 2620/08 ).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind dann gegeben, wenn die Entscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG v. 4.2.1997 NJW 1997, 2103) oder wenn der von dem Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH v. 14.12.1993, NJW 1994, 1160).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Erforderlich ist lediglich, dass die entsprechende Grundverfügung wirksam ist (BVerfG v. 7.12.1998 Az.: 1 BvR 831/89 ).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Es ist nicht ersichtlich, weshalb insoweit anderes gelten sollte als im Falle einer Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU (vgl. - zur nach früherem Recht noch möglichen Ausweisung von Unionsbürgern - BVerwG v. 3.8.2004 Az.: 1 C 30/02 ; BayVGH v. 21.12.2011 Az.: 10 B 11.182 ).
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 19 C 08.1758

    Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; nachträgliche Verkürzung der

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits gegeben ist, wenn ein Obsiegen ebenso gewiss ist wie ein Unterliegen, der Erfolg bei summarischer Prüfung mithin offen ist (BayVGH v. 30.9.2008 Az.: 19 C 08.1758 ; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., § 166 RdNr. 26).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Es ist nicht ersichtlich, weshalb insoweit anderes gelten sollte als im Falle einer Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU (vgl. - zur nach früherem Recht noch möglichen Ausweisung von Unionsbürgern - BVerwG v. 3.8.2004 Az.: 1 C 30/02 ; BayVGH v. 21.12.2011 Az.: 10 B 11.182 ).
  • VGH Hessen, 18.08.2011 - 6 B 821/11

    Abschiebungsandrohung nach Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Zu messen ist die Abschiebungsandrohung an § 59 AufenthG, welcher vorliegend gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU Anwendung findet (vgl. HessVGH v. 18.8.2011 Az.: 6 B 821/11 ).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind dann gegeben, wenn die Entscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG v. 4.2.1997 NJW 1997, 2103) oder wenn der von dem Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH v. 14.12.1993, NJW 1994, 1160).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • EuGH, 20.02.1997 - C-344/95

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Dabei ist einem Arbeitnehmer eine Zeit zur Arbeitsuche von sechs bis neun Monaten einzuräumen (vgl. auch OVG Sachsen Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München Urteil vom 02.08.2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S).

    Um diesen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unionsbürger - sofern nicht von der Arbeitsuche unabhängige Aufenthaltsgründe bestehen - nachweisen, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden (Art. 14 Abs. 4b der Freizügigkeitsrichtlinie; vgl. hierzu VG München Urteil vom 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - L 19 AS 1923/14

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Vor der Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU mit Wirkung zum 09.12.2014 (Gesetz vom 02.12.2014, BGBl I 1922) wurde einem Unionsbürger eine Zeit zur Arbeitsuche von sechs bis neun Monaten eingeräumt (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München, Urteil vom 02.08.2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S).
  • LSG Thüringen, 25.04.2014 - L 4 AS 306/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis - Folgenabwägung -

    Dabei ist einem Arbeitnehmer eine Zeit zur Arbeitsuche von mindestens sechs Monaten einzuräumen (vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 20. August 2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München Urteil vom 02. August 2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S 12.1883; beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 430/13

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für bulgarische

    Um diesen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unionsbürger - sofern nicht von der Arbeitsuche unabhängige Aufenthaltsgründe bestehen - nachweisen, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden (Art. 14 Abs. 4b der Freizügigkeitsrichtlinie; diesen Aspekt in der Annahme eines Vollzugsdefizites betonend LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13, vgl. auch VG München Urteil vom 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 7 AS 1088/15

    Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen an nicht arbeitssuchende bulgarische

    Um diesen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unionsbürger - sofern nicht von der Arbeitsuche unabhängige Aufenthaltsgründe bestehen - nachweisen, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden (Art. 14 Abs. 4b der Freizügigkeitsrichtlinie; vgl. hierzu VG München Urteil vom 02.08.2012 - M 12 K 12.1882, M 12 S).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Dabei ist einem Arbeitnehmer eine Zeit zur Arbeitsuche von sechs bis neun Monaten einzuräumen (vgl. auch OVG Sachsen Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München Urteil vom 02.08.2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S; vgl. insgesamt auch LSG NRW, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13; auf einen Sechs- bis Neunmonatszeitraum hatte bereits auch das SG in seinem Beschluss vom 20.12.2013 (m.w.N.) hingewiesen).
  • OVG Saarland, 07.09.2017 - 2 B 517/17

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Sie ist lediglich ein Beweismittel, das eine tatsächliche - widerlegbare - Vermutung für das Bestehen des Freizügigkeitsrechts zum Zeitpunkt der Ausstellung erzeugt.(Vgl. Epe in: GK-AufenthG, § 5 Freizüg/EU, Rdnr. 12; sowie VG München, Beschluss vom 2.8.2012 - M 12 K 12.1882. - (juris)) Die Bescheinigung kann zur Beseitigung des Rechtsscheins wieder eingezogen werden, wenn der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde.(Vgl. Epe a.a.O. (Rdnr. 4)) Aus alledem ergibt sich, dass die Ausstellung einer solchen Bescheinigung kein schutzwürdiges Vertrauen auf einen zukünftigen, dauerhaften Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland begründet und sie der - im Fall des Antragstellers zu Recht verfügten - Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht entgegensteht.
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