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   VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402   

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https://dejure.org/2015,36243
VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402 (https://dejure.org/2015,36243)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - M 12 K 14.5402 (https://dejure.org/2015,36243)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - M 12 K 14.5402 (https://dejure.org/2015,36243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Ruhegeld, Rücknahme, Mitteilungspflicht, Rentenleistung, Änderung, gesetzliche Rentenversicherung, Bezirksschornsteinfeger, Neufestsetzung, Versorgungsanstalt, Erwerbsminderung, Altersrente, Verjährung, Erstattungsanspruch, Gesamtversorgung, Zuständigkeit, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402
    Beide Grundsätze sind bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Rückforderung im Rahmen der Abwägung in Ausgleich zu bringen (BVerwG, U.v. 14.8.1986 - 3 C 9/85 - juris Rn. 27).

    Denn ein Recht des Klägers auf Vertrauensschutz besteht auch dann nicht, wenn die Behörde wegen mangelnder Sorgfalt eine Mitverantwortung an der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes trägt (vgl. BVerwG, U.v. 14.8.1986 - 3 C 9/85 - juris Rn. 29).

    Auf ein Verschulden des Klägers kommt es für den Ausschluss des Vertrauensschutzes nach § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG ebenfalls nicht an (vgl. BVerwG, U.v. 14.8.1986, a.a.O., Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 119).

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402
    Nur dann, wenn der Behörde außergewöhnliche Umstände des Falles bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 24.10.2008 - 9 ZB 05.3209

    Baugenehmigung; Umdeutung eines Widerrufs in eine Rücknahme; Beginn der

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402
    Hierbei handelt es sich um eine Entscheidungsfrist, die erst zu laufen beginnt, wenn die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr alle für eine Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2008 - 9 ZB 05.3209 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402
    Die Vorschrift des § 48 VwVfG findet dabei nicht nur in Fällen nur Anwendung, in denen der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war, sondern auch, wenn ein rechtmäßig erlassener Verwaltungsakt nachträglich rechtswidrig geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1989 - 2 C 43/87 - juris Rn. 18 f.).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 12 K 14.5402
    Dem Erwirken durch unrichtige oder unvollständige Angaben steht es gleich, wenn der Betroffene es unterlässt, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 19.2.2015 - 9 K 1815/14 - juris Rn. 33; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 48 Rn. 117).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 13/15

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Genehmigung der Befreiung von den

    Erwirkt der Begünstigte den Verwaltungsakt durch unrichtige oder unvollständige Angaben bzw. unterlässt er es, maßgebliche Tatsachen, die Grundlage für die Gewährung der Geldleistung sind, anzuzeigen, obwohl er hierzu verpflichtet war, besteht ein Recht des Begünstigten auf Vertrauensschutz daher selbst dann nicht, wenn die Behörde wegen mangelnder Sorgfalt - die hier jedoch angesichts der mehrfachen Nachfragen nach dem wahren Letztverbraucher nicht vorliegt - eine Mitverantwortung für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.07.2014, 3 C 23/13, NVwZ-RR 2015, 21, 22 Rn. 33; Urt. v. 14.8.1986, 3 C 9/85, NVwZ 1987, 44 f.; OVG NRW, Beschl. v. 09.12.2015,15 A 121/15, juris Rn. 18; VG München, Urt. v. 16.04.2015, M 12 K 14.5402, BeckRS 2015, 55530).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 21 ZB 15.1960

    Ruhegeldfestsetzung, Berufungszulassung, Bezirksschornsteinfeger, Altersrente,

    Die dagegen erhobene Anfechtungsklage wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16. April 2015 Az.: M 12 K 14.5402, zugestellt am 26. August 2015, ab.
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