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   VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640   

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VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640 (https://dejure.org/2016,52559)
VG München, Entscheidung vom 18.08.2016 - M 12 K 16.1640 (https://dejure.org/2016,52559)
VG München, Entscheidung vom 18. August 2016 - M 12 K 16.1640 (https://dejure.org/2016,52559)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Auch ohne dass es eines ausdrücklichen Vorbehalts bedarf, stehen Zahlungen, für die - wie hier - aufgrund der Ruhensvorschriften rückwirkend eine Anrechnung von Einkommen in Betracht kommt, unter dem immanenten Vorbehalt der Rückforderung (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 21; BayVGH v. 27.10.1999 - 3 B 96.3205 - juris Rn. 16, jeweils zum BeamtVG; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 3 ZB 12.2556 - juris Rn. 4).

    Die Verjährung des Rückforderungsanspruchs richtet sich in diesem Fall nach § 114 BayBeamtVG (BayVGH, B.v.24.9.2015 - 3 ZB 12.2556 - juris, Rn.7).

    Hat die Verjährungsfrist vor dem 31. Dezember 2010 begonnen, ist für den Fristablauf gem. Art. 114 Satz 2 BayBeamtVG das zum 31. Dezember 2010 geltende Recht maßgebend (BayVGH, B.v. 24.9.2015, a.a.O).

    In der Sache ergeben sich dabei keine Unterschiede (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 3 ZB 12.2556 - juris).

    Den Beklagten trifft keine Verpflichtung, das Bestehen etwaiger Rentenansprüche von Amts wegen zu prüfen und ggf. Indizien hierfür nachzugehen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.).

    Angesichts dessen durfte das Landesamt für Finanzen seine Organisation und die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe im Rahmen eines sog. "Massengeschäfts" deshalb an der Erwartung ausrichten, dass die Klägerin ihren Pflichten aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 BayBeamtVG) nachkommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.; VG Frankfurt, U.v. 17.11.2011 - 9 K 1109/11.F - juris Rn. 15).

    Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z. B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger zusätzlich zum nicht anrechenbaren Versorgungsausgleich eine eigene Rente erhält bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.; HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 3 CS 11.165

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Witwenversorgung; Zusammentreffen von

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Dabei sei eine geringe Aussicht der Klägerin, im Klageverfahren zu obsiegen, besonders zu berücksichtigen (vgl. VGH München vom 31.3.2011 - 3 Cs 11.165).

    Diese Norm umfasst auch den Fall einer Überzahlung von unter Vorbehalt gezahlten Versorgungsbezügen (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 21).

    Auch ohne dass es eines ausdrücklichen Vorbehalts bedarf, stehen Zahlungen, für die - wie hier - aufgrund der Ruhensvorschriften rückwirkend eine Anrechnung von Einkommen in Betracht kommt, unter dem immanenten Vorbehalt der Rückforderung (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 21; BayVGH v. 27.10.1999 - 3 B 96.3205 - juris Rn. 16, jeweils zum BeamtVG; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 3 ZB 12.2556 - juris Rn. 4).

    Es kommt auf die Lage der Klägerin im Zeitpunkt der Rückabwicklung, v.a. auf ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, sowie auf den Grund der Überzahlung, insbesondere auf ein etwaiges Mitverschulden der leistenden Behörde, an (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 31; vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 24).

  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Vielmehr war die Klägerin selbst nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Satz 1 BayBeamtVG) verpflichtet, den Bezug sowie jede Änderung von Renten i. S. d. § 55 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (Art. 85 Abs. 1 Satz 2 BayBeamtVG), die zu einer Ruhensregelung führen, unverzüglich mitzuteilen (vgl. HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

    Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Verpflichtung des Versorgungsempfängers kann keine weitergehende Obliegenheit des Dienstherrn, einem Rentenbezug von Amts wegen (z. B. durch Nachfrage beim Rentenversicherer) nachzugehen, für den Fall begründet werden, dass der Versorgungsempfänger zusätzlich zum nicht anrechenbaren Versorgungsausgleich eine eigene Rente erhält bzw. es entsprechende Hinweise hierauf gibt (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.; HessVGH, U.v. 18.4.2012 - 1 A 1522/11 - juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268

    Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Art. 71 AGBGB wurde dabei jedenfalls auf Rückforderungsansprüche des Dienstherrn für anwendbar gehalten (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 BV 07.1268 - juris Rn. 18).

    Nach Art. 71 Abs. 1 Satz 3 AGBGB ist hierfür die Kenntnis der zuständigen Behörde erforderlich, vorliegend die des Landesamts für Finanzen (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 BV 07.1268 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Versorgungsbezüge sind "zu viel gezahlt" in diesem Sinne, wenn sie ohne rechtlichen Grund gezahlt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 23, zum BBesG).

    Es kommt auf die Lage der Klägerin im Zeitpunkt der Rückabwicklung, v.a. auf ihre wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, sowie auf den Grund der Überzahlung, insbesondere auf ein etwaiges Mitverschulden der leistenden Behörde, an (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 31; vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2011 - 3 CS 11.165 - juris Rn. 24).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten für von der Versicherungspflicht befreite Personen sei aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 31. Januar 2008 (Az: B 13 R 64/06/R) eine ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im vorgenannten Sinn gegeben.
  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2011 - 9 K 1109/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Angesichts dessen durfte das Landesamt für Finanzen seine Organisation und die Gestaltung seiner Arbeitsabläufe im Rahmen eines sog. "Massengeschäfts" deshalb an der Erwartung ausrichten, dass die Klägerin ihren Pflichten aus § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 BayBeamtVG) nachkommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.; VG Frankfurt, U.v. 17.11.2011 - 9 K 1109/11.F - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Den Beklagten trifft keine Verpflichtung, das Bestehen etwaiger Rentenansprüche von Amts wegen zu prüfen und ggf. Indizien hierfür nachzugehen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 291/12 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 24.9.2015 - a. a. O.).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Grob fahrlässige Unkenntnis i. S. d. Art. 71 Abs. 1 Satz 2 AGBGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist und der Gläubiger auch nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, U.v. 27.9.2011 - VI ZR 135/10 - juris Rn. 10 zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Auszug aus VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640
    Die Angaben müssen so konkret sein, dass die Behörde den Sachverhalt überprüfen, über die Anwendung der Ruhensregelungen entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen kann (vgl. BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14

    Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1965 - 2 D 3/65
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

  • OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung

  • VGH Bayern, 27.10.1999 - 3 B 96.3205
  • VerfGH Bayern, 10.02.2015 - 1-VII-13

    Verbot der Anrechnung privater (Betriebs-)Rentenversicherung auf

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Erst dadurch wurde die Antragsgegnerin in die Lage versetzt, eine konkrete Ruhensberechnung nach § 53 BeamtVG / Art. 83 BayBeamtVG vorzunehmen, um überprüfen zu können, ob das vom Insolvenzschuldner bezogene Erwerbseinkommen zusammen mit den Versorgungsbezügen die Höchstgrenze des § 53 Abs. 2 BeamtVG / Art. 83 Abs. 2 BayBeamtVG übersteigt, um überzahlte Versorgungsbezüge ggf. zurückzufordern (vgl. VG München, U.v. 18.8.2016 - M 12 K 16.1640 - juris Rn. 86 zur ähnlich gelagerten Konstellation § 55 BeamtVG / Art. 85 BayBeamtVG; BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32).
  • VG Würzburg, 22.01.2020 - W 1 S 19.1690

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge wegen Bezugs einer

    Leichtfertigkeit ist insoweit der groben Fahrlässigkeit vergleichbar (vgl. etwa VG München, U.v. 18.8.2016 - M 12 K 16.1640 - juris).
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