Rechtsprechung
VG München, 26.07.2004 - M 15 E 04.916 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 60/05
Anspruch auf Gewährung ungekürzter Leistungen nach § 3 …
Hierzu wird auf den den Beteiligten zugeleiteten Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vom 27. März 2001 - 12 MA 1012/01 - GK-AsylbLG, VII - zu § 2 Abs. 1 (OVG - Nr. 27); so auch VG München, Beschluss vom 26. Juli 2004 - M 15 E 04.916, recherchiert in Juris, Rn. 48 m.w.N.) verwiesen, wonach Unterbrechungen ab einer Dauer von 6 Monaten relevant sein können. - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - L 20 B 90/07
Sozialhilfe
Zu Recht hat das Sozialgericht aber bereits auf verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hingewiesen, die im Falle der Wiedereinreise nach freiwilliger, endgültiger Ausreise von einem erneuten Beginn der Wartefrist ausgeht (OVG Bremen, Urteil vom 19.02.2003 - 2 A 75/02; VG München, Beschluss vom 26.07.2004 - M 15 E 04.916;… vgl. auch Birk in LPK-SGB XII, 7. Auflage 2005, § 2 AsylbLG Rn. 2). - SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 40 AY 41/05 Von einer beachtlichen - also nachhaltigen und tiefgreifenden - Unterbrechung der Integration kann regelmäßig ausgegangen werden, wenn der Leis-tungsberechtigte durch Ausreise das Bundesgebiet verlässt und später wieder einreist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 19. Februar 2003, Az.: 2 A 75/02; VG München, Beschluss vom 26. Juli 2004, Az.: M 15 E 04.916).
- SG Düsseldorf, 13.11.2007 - S 28 AY 8/07
Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Zahlung von erhöhten Leistungen nach …
Denn die bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Bundesrepublik Deutschland im Februar 2007 in der Vergangenheit vorhandene Zeiten des Leistungsbezuges dürften keine Berücksichtigung finden, weil im Falle der Wiedereinreise nach freiwilliger, endgültiger Ausreise die Wartefrist des § 2 AsylbLG erneut zu laufen beginnt (VG München, Beschuss vom 26.7.2004 - M 15 E 04.916 - OVG Bremen Urteil vom 19.2.2003 - 2 A 75/02 - Hohm in: Schellhorn/Schellhorn, SGB XII, 17. Auflage 2006, § 2 AsylbLG Rdn. 9).