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   VG München, 08.10.2002 - M 16 K 01.2295   

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VG München, 08.10.2002 - M 16 K 01.2295 (https://dejure.org/2002,64686)
VG München, Entscheidung vom 08.10.2002 - M 16 K 01.2295 (https://dejure.org/2002,64686)
VG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - M 16 K 01.2295 (https://dejure.org/2002,64686)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Thüringen, 13.04.2011 - 1 EO 560/10

    Zumutbarkeit von Lärm aus Kindertagesstätten

    Hinsichtlich der Aufteilung der Außenbereichsflächen kann aber auch nicht festgestellt werden, dass diese willkürlich oder gezielt ungünstig - schikanös (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 - BayVGH, Beschluss vom 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033 -) - erfolgt wäre oder sich ein anderer Standort des Spielbereichs gerade auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Anlieger als besser geeignet aufgedrängt hätte (vgl. VG München, Urteil vom 08.10.2002 - M 16 K 01.2295 -).
  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Eine Lage im Wohngebiet, die eine hohe Akzeptanz der Sammelbehälter mit sich bringt, ist vielmehr gerade Voraussetzung für das Funktionieren der Wertstoffsammlung und daher als abfallwirtschaftlich erwünscht anzusehen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, ; VG München, Urteil vom 8. Oktober 2002 - M 16 K 01.2295 -, .
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfordert deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung im Sinne einer Güterabwägung (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.1992 - 7 C 25/91 - juris Rn. 11, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 - juris Rn. 16; VG München, U.v. 8.10.2002 - M 16 K 01.2295 - juris Rn. 35).
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