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   VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154   

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VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154 (https://dejure.org/2006,12712)
VG München, Entscheidung vom 12.12.2006 - M 16 K 05.6154 (https://dejure.org/2006,12712)
VG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - M 16 K 05.6154 (https://dejure.org/2006,12712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bayern.de PDF

    Lotto im Supermarkt " - terrestrischer, stationärer Vertrieb gewerblicher Spielver- mittler an andere Lottogesellschaften als der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwal- tung ist grundsätzlich rechtlich zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Tätigkeit als gewerblicher Spielvermittler mit terrestrischem Vertrieb bundesweiter Glücksspiele an Lottogesellschaften; Zulässigkeit einer bundesweiten Vermittlung von Spielveranstaltungen; Notwendigkeit einer Erlaubnispflicht; ...

  • Glücksspiel & Recht

    Gewerbliche Spielvermittlung mittels stationärer Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt" Das Verwaltungsgericht München hat in einer heute verkündeten Entscheidung festgestellt, dass dem von gewerblichen Spielvermittlern angestrebten "Lotto im Supermarkt" keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Gewerbliche Spielvermittlung auch mittels stationärer Werbung erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche Spielvermittlung auch mittels stationärer Werbung erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 21.02.2006 - M 16 E 05.6155
    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Die Anträge der Klägerin wurden beim Verwaltungsgericht München unter dem Az. M 16 K 05.6154 und M 16 E 05.6155 angelegt.

    Mit Beschluss vom 21. Februar 2006 lehnte das Verwaltungsgericht München unter dem Az. M 16 E 05.6155 den Erlass der beantragten Einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO auf vorläufige Erteilung einer lotterierechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die mit Schriftsatz vom 14. Februar 2006 hilfsweise erhobenen Anträge ab.

    Im übrigen wird auf die umfangreichen Ausführungen in den Schriftsätzen der Bevollmächtigten der Klägerin im vorliegenden Verfahren sowie im Verfahren M 16 E 05.6155 verwiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte sowie den vorgelegten Akt des Bayerischen Ministeriums des Innern verwiesen, sowie die beigezogenen Akten aus den Verfahren M 16 E 05.6155 und M 16 E 06.509 und M 16 K 06.510.

    Sowohl der Präsident der Bayerischen Staatlichen Lotterieverwaltung in seiner Vorlage vom 18. Januar 2005 zur Sitzung des DLTB-Rechtsausschusses vom 24./25. Januar 2005 (zitiert nach Bundeskartellamt, Gz. B 10 - 148/05 vom 24. Mai 2005, Seite 26) als auch der Bremer Senator für Inneres und Sport in einem Schreiben an Lotto Bremen vom 8. Juni 2005 (zitiert nach Bundeskartellamt, Gz. B 10.148/05 vom 24. Mai 2005, Seite 74) und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein im Schreiben vom 30. Januar 2006 an die Klägerin (Bl. 168 der Gerichtsakte zum Verfahren M 16 E 05.6155) haben ausgeführt, dass der terrestrische Vertrieb rechtlich derzeit nicht unterbunden werden könne bzw. grundsätzlich mit § 14 LotterieStV im Einklang stehe.

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Im Verfahren vorgelegt und insoweit in Bezug genommen wird auf die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 24. Mai 2006 unter dem Gz. B 10 - 148/05, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Oktober 2006 unter dem Az. VI-Kart 15/06 sowie das von Prof. Dr. D(...) im Auftrag der (...) erstellte Rechtsgutachten vom 11. Oktober 2005 bzw. das von Prof. Dr. P(...) zum Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 12./14. September 2006 erstattete Rechtsgutachten vom Oktober 2006.

    Hierzu kann auch auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 23. Oktober 2006 Az. VI-Kart 15/06 (Seite 18 des Beschlussumdrucks) verwiesen werden, dass beim terrestrischen Vertrieb zu beachten sei, dass es einer entsprechenden technischen Schnittstelle bedürfe.

    Dies wurde im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Oktober 2006 unter dem Az. VI - Kart 15/06 einstweilen bestätigt (vgl. S. 14, 17 f.).

  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Wer wirtschaftlich disponieren will, muss sich gegebenenfalls über bestimmte subjektive Rechte oder Pflichten - also die rechtlichen Risiken seiner wirtschaftlichen Tätigkeit - Klarheit verschaffen (vgl. etwa VGH Kassel, NVwZ 1988, 445; Eyermann/Happ, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Auflage 2000, § 43 / RdNr. 33).
  • VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833

    Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter,

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Das Gericht hat sich jedoch bereits im Urteil zum Verfahren Az. M 16 K 02.2154 vom 27. Januar 2004 und insbesondere in der aktuellen Sportwettenleitentscheidung vom 7. Juni 2006 unter dem Az. M 16 K 04.6138 der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 30. August 2000 unter dem Az. 22 B 00.1833 zur Sportwettenproblematik auf S. 6 ff. des Urteilsumdrucks angeschlossen.
  • VG München, 27.01.2004 - M 16 K 02.2154

    Wettlizenz aus DDR-Zeit in Bayern nicht gültig

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Das Gericht hat sich jedoch bereits im Urteil zum Verfahren Az. M 16 K 02.2154 vom 27. Januar 2004 und insbesondere in der aktuellen Sportwettenleitentscheidung vom 7. Juni 2006 unter dem Az. M 16 K 04.6138 der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 30. August 2000 unter dem Az. 22 B 00.1833 zur Sportwettenproblematik auf S. 6 ff. des Urteilsumdrucks angeschlossen.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Im Übrigen ist hinsichtlich der Subsidiarität auf die Rechtsprechung der Gerichte und Ausführungen in der Literatur zu verweisen, wonach es bei beklagten öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht zwingend der unmittelbaren Rechtsgestaltung oder des Vollstreckungsdrucks aufgrund eines Leistungs- oder Gestaltungsurteils bedürfe, weil diese Körperschaften auch eine bloße gerichtliche Feststellung beachten und die gebotenen Konsequenzen ziehen würden (vgl. etwa BVerwGE 51, 69 (75)).
  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Das Gericht hat sich jedoch bereits im Urteil zum Verfahren Az. M 16 K 02.2154 vom 27. Januar 2004 und insbesondere in der aktuellen Sportwettenleitentscheidung vom 7. Juni 2006 unter dem Az. M 16 K 04.6138 der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 30. August 2000 unter dem Az. 22 B 00.1833 zur Sportwettenproblematik auf S. 6 ff. des Urteilsumdrucks angeschlossen.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Entsprechend der sog. "Damokles-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 89, 327 (331)) wäre es der Klägerin nicht zumutbar, abzuwarten, ob bzw. bis der Beklagte auch mit dem eigentlich dafür vorgesehenen förmlichen ordnungsrechtlichen Verfahren gegen die Klägerin vorgehen wird.
  • VG München, 04.04.2000 - M 16 K 98.1222

    Gewerberechtliche Genehmigung für die Annahme und Vermittlung von Sportwetten;

    Auszug aus VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154
    Zwar hatte die erkennende Kammer im Verfahren Az. M 16 K 98.1222 mit dem Urteil vom 4. April 2000 noch die Auffassung der Unzulässigkeit der Feststellungsklage der Unbedenklichkeit der Sportwettenveranstaltung und -vermittlung vertreten, da die Rechte auch durch eine Leistungsklage im Sinne der Verpflichtungsklage verfolgt werden könnten und sich die Feststellungsklage als notwendiger Umweg erweise.
  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07

    Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten

    Abgesehen davon, dass aus Art. 3 StLottG weder unmittelbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2007 - 1 BvR 1896/99 -, JURIS, Rn. 92) noch nach verwaltungsgerichtlicher Auslegung (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2006 - M 16 K 05.6154 -, JURIS, Rn. 125) ein allgemeines Verbot der gewerblichen Spielvermittlung in Bayern folgt, sind die Beschwerdeführer allein im Hinblick auf die dem Bereich des Veranstalters zuzuordnende Annahmestelle betroffen.
  • BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wett- und

    In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht München (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2006 - M 16 K 05.6154 -, JURIS) ein aus Art. 3 BayStLottG herzuleitendes allgemeines Verbot der gewerblichen Spielvermittlung verneint.
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 534/07

    Zur Zulässigkeit gewerblicher Lotterietätigkeit im Drogeriemarkt

    Entsprechend gehen sowohl das Bundeskartellamt in seinem Beschluss vom 23.08.2006 (Akz. B 10-92713-Kc-148/05, Anlage AG 6, Bd II Bl 178 ff d.A.) unter Rdn. 264 f (Bl 254 f d.A.) als auch das VG München in seinem Urteil vom 12.12.2006 (Akz. M 16 K 05.6154, Anlage AG 5 wie Bd. II Bl 138 ff d.A.) auf S. 30 ff (Bl 167 ff d.A.) davon aus, dass § 5 Abs. 3 LottStV einer bundesländerübergreifenden gewerblichen Spielvermittlung im terrestrischen Vertrieb nicht entgegensteht.
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