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   VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553   

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VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553 (https://dejure.org/2014,41322)
VG München, Entscheidung vom 11.11.2014 - M 16 S 14.50553 (https://dejure.org/2014,41322)
VG München, Entscheidung vom 11. November 2014 - M 16 S 14.50553 (https://dejure.org/2014,41322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herkunftsland: Nigeria;Dublin-III-Verfahren; Abschiebungsanordnung; vorrangiges Asylverfahren in Italien; Kleinkind

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - finden (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - Slg. 2011, I-13905 Rn. 78 f.).

    Daraus hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Vermutung abgeleitet, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechte-Charta - EU-GR-Charta - sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 80).

    Deshalb geht er davon aus, dass die Vermutung, die Rechte der Asylbewerber aus der Grundrechte-Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention würden in jedem Mitgliedstaat beachtet, widerlegt werden kann (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 104).

    Eine Widerlegung der Vermutung hat er aber wegen der gewichtigen Zwecke des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an hohe Hürden geknüpft: Nicht jede drohende Grundrechtsverletzung oder geringste Verstöße gegen die Richtlinien 2003/9, 2004/83 oder 2005/85 genügen, um die Überstellung eines Asylbewerbers an den normalerweise zuständigen Mitgliedstaat zu vereiteln (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 81 ff.).

    Ist hingegen ernsthaft zu befürchten, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 EU-GR-Charta zur Folge haben, ist eine Überstellung mit dieser Bestimmung unvereinbar (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 86 und 94).

    Der Gerichtshof hat seine Überlegungen dahingehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der (damals maßgeblichen) Dublin-II-Verordnung zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 106 und LS 2; ebenso U.v. 14.11.2013 - Puid, C-4/11 - NVwZ 2014, 129 Rn. 30).

    Die Fokussierung der Prognose auf systemische Mängel ist dabei, wie sich aus den Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Erkennbarkeit der Mängel für andere Mitgliedstaaten ergibt (EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - Slg. 2011, I-13905 Rn. 88 bis 94), Ausdruck der Vorhersehbarkeit solcher Defizite, weil sie im Rechtssystem des zuständigen Mitgliedstaates angelegt sind oder dessen Vollzugspraxis strukturell prägen.

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt auch Art. 3 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung zugrunde (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 5ff.).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat derartige systemische Mängel für das Asylverfahren wie für die Aufnahmebedingungen der Asylbewerber in Griechenland in Fällen der Überstellung von Asylbewerbern im Rahmen des Dublin-Systems der Sache nach bejaht (EGMR (GK), U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland Nr. 30696/09 - NVwZ 2011, 413) und in Folgeentscheidungen insoweit ausdrücklich auf das Kriterium des systemischen Versagens ("systemic failure") abgestellt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 8.).

    Dann scheidet eine Überstellung an den nach der Dublin-II-Verordnung (bzw. Dublin-III-Verordnung) zuständigen Mitgliedstaat aus (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Es folgt hierzu der in der Rechtsprechung ganz vorherrschend vertretenen Auffassung, dass in Italien zur Zeit systemische Mängel im dargestellten Sinne nicht bestehen (vgl. aus jüngster Zeit BayVGH, U. v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris; VGH BW, U. v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris; OVG NW, U. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris; OVG RhPf, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 - juris; NdsOVG, B.v. 30.1.2014 - 4 LA 167/13 - juris; VG Ansbach, U.v. 5.6.2014 - AN 1 K 14.30275 - juris; VG Köln, U.v. 27.5.2014 - 2 K 2273/13.A - juris; VG München, Gerichtsbescheid v. 21.5.2014 - M 21 K 14.30286; VG Aachen, B.v. 3.4.2014 - 7 L 165/14.A - juris; VG Augsburg, B.v. 7.4.2014 - Au 7 S 14.30185 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 6.5.2014 - 13 L 213/14.A - juris; VG Frankfurt, B.v. 4.6.2014 - 7 L 1091/14.F.A - juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 9.5.2014 - 5a L 696/14.A - juris; VG Würzburg, B.v. 7.3.2014 - W 6 S 14.30255 - juris; a.A. VG Gießen, U.v. 25.11.2013 - 1 K 844/11.GI.A - juris; VG Schwerin, B.v. 15.5.2014 - 3 B 418/14 As - juris; ).

    Insbesondere in den genannten obergerichtlichen Urteilen, wird im Einzelnen ausführlich dargestellt, wie die Gerichte jeweils auf der Grundlage des im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in dem Berufungsverfahren vorliegenden Erkenntnismaterials zur Situation von Asylbewerbern in Italien zu der Überzeugung gelangt sind, dass keine ernsthaften und durch Tatsachen bestätigten Gründe dafür vorliegen, dass der jeweilige Kläger im Falle seiner Überstellung in diesen Mitgliedstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr läuft, ausgehend von systemischen Mängeln des dortigen Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 EU-GR-Charta ausgesetzt zu werden (vgl. hierzu insbesondere ausführlich OVG NW, U. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris Rn. 129 ff.; vgl. auch VG Freiburg, U.v. 10.4.2014 A 4 K 2202/11 - juris Rn. 27 ff.).

  • VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50551

    Herkunftsland: Nigeria

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Zur Begründung trugen sie im Verfahren der Mutter des Antragstellers (M 16 S 14.50551) mit Schriftsatz vom 30. September 2014 im Wesentlichen vor, der streitgegenständliche Bescheid sei rechtswidrig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren M 23 K 14.50550 und die Gerichtsakten in den Verfahren der Mutter des Antragstellers (M 16 K 14.50550 und M 16 S 14.50551) sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat derartige systemische Mängel für das Asylverfahren wie für die Aufnahmebedingungen der Asylbewerber in Griechenland in Fällen der Überstellung von Asylbewerbern im Rahmen des Dublin-Systems der Sache nach bejaht (EGMR (GK), U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland Nr. 30696/09 - NVwZ 2011, 413) und in Folgeentscheidungen insoweit ausdrücklich auf das Kriterium des systemischen Versagens ("systemic failure") abgestellt (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14 - juris Rn. 8.).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Bei Vorliegen einer solchen Auskunftslage habe das zuständige Bundesamt angesichts der hier berührten hochrangigen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 1 GG und der bei der Durchführung von Überstellungen allgemein besonders zu beachtenden Gesichtspunkte der Familieneinheit und des Kindeswohls jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v.17.9.2014 - 2 BvR 1795/14).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Der Tatrichter muss sich zur Widerlegung der auf dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermutung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asylbewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 -10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22) einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Der Gerichtshof hat seine Überlegungen dahingehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der (damals maßgeblichen) Dublin-II-Verordnung zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH, U.v. 21.12.2011 a.a.O. Rn. 106 und LS 2; ebenso U.v. 14.11.2013 - Puid, C-4/11 - NVwZ 2014, 129 Rn. 30).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Schließlich hat er für den Fall, dass der zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme zustimmt, entschieden, dass der Asylbewerber mit dem in Art. 19 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung vorgesehenen Rechtsbehelf gegen die Überstellung der Heranziehung des in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung niedergelegten Zuständigkeitskriteriums nur mit dem o.g. Einwand systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber entgegentreten kann (EuGH, U.v. 10.12.2013 - Abdullahi, C-394/12 - NVwZ 2014, 208 Rn. 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

    Auszug aus VG München, 11.11.2014 - M 16 S 14.50553
    Es folgt hierzu der in der Rechtsprechung ganz vorherrschend vertretenen Auffassung, dass in Italien zur Zeit systemische Mängel im dargestellten Sinne nicht bestehen (vgl. aus jüngster Zeit BayVGH, U. v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris; VGH BW, U. v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris; OVG NW, U. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris; OVG RhPf, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 - juris; NdsOVG, B.v. 30.1.2014 - 4 LA 167/13 - juris; VG Ansbach, U.v. 5.6.2014 - AN 1 K 14.30275 - juris; VG Köln, U.v. 27.5.2014 - 2 K 2273/13.A - juris; VG München, Gerichtsbescheid v. 21.5.2014 - M 21 K 14.30286; VG Aachen, B.v. 3.4.2014 - 7 L 165/14.A - juris; VG Augsburg, B.v. 7.4.2014 - Au 7 S 14.30185 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 6.5.2014 - 13 L 213/14.A - juris; VG Frankfurt, B.v. 4.6.2014 - 7 L 1091/14.F.A - juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 9.5.2014 - 5a L 696/14.A - juris; VG Würzburg, B.v. 7.3.2014 - W 6 S 14.30255 - juris; a.A. VG Gießen, U.v. 25.11.2013 - 1 K 844/11.GI.A - juris; VG Schwerin, B.v. 15.5.2014 - 3 B 418/14 As - juris; ).
  • VG Aachen, 03.04.2014 - 7 L 165/14

    Minderjährigkeit; Eurodac-Treffer; Dublin; Senior High School; Ghana; Mali;

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 1 K 14.30275

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

  • VG Augsburg, 07.04.2014 - Au 7 S 14.30185

    Rücküberstellung nach Italien; Italien als sicherer Drittstaat (bejaht);

  • VG Berlin, 14.10.2014 - 23 L 489.14

    Anwendung der Dublin III-Verordnung bei vorheriger Zuerkennung der

  • VG Düsseldorf, 06.05.2014 - 13 L 213/14

    Dublin ; Italien ; Abschiebungsanordnung ; systemische Mängel ; Reisefähigkeit ;

  • VG Frankfurt/Main, 04.06.2014 - 7 L 1091/14

    Italien, sysemische Mängel, Dublinverfahren, Dublin II-VO, Dublin-Rückkehrer,

  • VG Freiburg, 10.04.2014 - A 4 K 2202/11

    Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung nach Italien

  • VG Gelsenkirchen, 09.05.2014 - 5a L 696/14

    Abschiebungsanordnung; systemische Mängel; Italien

  • VG Gießen, 25.11.2013 - 1 K 844/11

    Abschiebung nach Italien nach Dublin II VO unzulässig

  • VG Köln, 27.05.2014 - 2 K 2273/13

    Unzulässigkeit eines Asylantrags bei Zuständigkeit Italiens für die Durchführung

  • VG München, 21.05.2014 - M 21 K 14.30286

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens

  • VG Schwerin, 15.05.2014 - 3 B 418/14

    Abschiebung nach Italien

  • VG Würzburg, 07.03.2014 - W 6 S 14.30255

    Einstweiliger Rechtsschutz; Iran; alleinstehende Frau; Abschiebungsanordnung nach

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

  • VG München, 12.08.2015 - M 16 K 14.50550

    Herkunftsland: Nigeria; Dublin-III-Verfahren; Abschiebungsanordnung; Vorrangiges

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 4 LA 167/13

    Gewährleistung der Durchführung eines mit der Richtlinie 2004/83/EG konformen

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • VG München, 20.05.2015 - M 16 S7 15.50485

    Herkunftsland: Nigeria

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) wird geändert.

    Die Kostenentscheidung im Beschluss vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) bleibt unberührt.

    Der Antrag wurde mit Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Abschiebung des Antragstellers nur gemeinsam mit seiner Mutter erfolgen dürfe und erst, sobald die Antragsgegnerin in Abstimmung mit der zuständigen italienischen Behörde sichergestellt habe, dass beide nach ihrer Ankunft in Italien eine auch dem Alter des Antragstellers angemessene, gemeinsame und gesicherte Unterkunft erhalten würden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte im Verfahren M 16 S 14.50553, die Gerichtsakte im Verfahren M 16 K 14.50552 und die Gerichtsakten in den Verfahren der Mutter des Antragstellers (M 16 K 14.50550 und M 16 S 14.50551) sowie die vorgelegte Behördenakte Bezug genommen.

    Im Hinblick auf den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2015 (2 BvR 746/15 - abrufbar z.B. unter www.asylnet.de) sowie dem Umstand, dass von einem zwischenzeitlichen Ablauf der maßgeblichen Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 Dublin-III-VO - jedenfalls für die Mutter des Antragstellers - auszugehen ist, war eine Abänderung des Beschlusses vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) von Amts wegen veranlasst.

    Die Kostenentscheidung im Beschluss vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) bleibt daher von dieser Abänderungsentscheidung unberührt.

  • VG München, 12.08.2015 - M 16 K 14.50552

    Herkunftsland: Nigeria; Dublin-III-Verfahren; Abschiebungsanordnung; Vorrangiges

    Der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wurde zunächst mit Beschluss des Gerichts vom 11. November 2014 (M 16 S 14.50553) mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Abschiebung des Klägers nur gemeinsam mit seiner Mutter erfolgen dürfe und erst, sobald die Beklagte in Abstimmung mit der zuständigen italienischen Behörde sichergestellt habe, dass beide nach ihrer Ankunft in Italien eine auch dem Alter des Klägers angemessene, gemeinsame und gesicherte Unterkunft erhalten würden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten in den Verfahren M 16 S 14.50553 und M 16 S7 15.50485, die Gerichtsakten in den Verfahren der Mutter des Klägers M 16 K 14.50550, M 16 S 14.50551 und M 16 S7 15.50484 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

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