Rechtsprechung
   VG München, 26.10.2006 - M 17 K 05.3170   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,79010
VG München, 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 (https://dejure.org/2006,79010)
VG München, Entscheidung vom 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 (https://dejure.org/2006,79010)
VG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - M 17 K 05.3170 (https://dejure.org/2006,79010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,79010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.433

    Keine Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung

    Damit fehlt eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung, denn das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis (vgl. VG München, U.v. 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 - juris - zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV).
  • VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.432

    Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung

    Damit fehlt eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung, denn das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis (vgl. VG München, U.v. 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 - juris - zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV).
  • VG Köln, 07.05.2013 - 9 K 5759/11

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für psychotherapeutische Leistungen

    vgl. VG München, Urteil vom 26. Oktober 2006 - M 17 K 05.3170 -, nachgewiesen in juris, Rz. 14.
  • VG München, 28.10.2010 - M 17 K 09.4252

    Voranerkennung bei psychotherapeutischer Behandlung

    Das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist indes nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis, sondern eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung (vgl. nur VG München v. 26.10.2006 M 17 K 05.3170 -juris- zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht