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VG München, 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.433
Keine Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung
Damit fehlt eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung, denn das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis (vgl. VG München, U.v. 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 - juris - zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV). - VG Bayreuth, 22.08.2017 - B 5 K 16.432
Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung …
Damit fehlt eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung, denn das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis (vgl. VG München, U.v. 26.10.2006 - M 17 K 05.3170 - juris - zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV). - VG Köln, 07.05.2013 - 9 K 5759/11
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für psychotherapeutische Leistungen
vgl. VG München, Urteil vom 26. Oktober 2006 - M 17 K 05.3170 -, nachgewiesen in juris, Rz. 14. - VG München, 28.10.2010 - M 17 K 09.4252
Voranerkennung bei psychotherapeutischer Behandlung
Das Voranerkennungsverfahren bei psychotherapeutischen Behandlungen ist indes nicht nur ein bloßes Ordnungserfordernis, sondern eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Beihilfegewährung (vgl. nur VG München v. 26.10.2006 M 17 K 05.3170 -juris- zur inhaltlich entsprechenden Regelung der BhV).