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   VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112   

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https://dejure.org/2012,39131
VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112 (https://dejure.org/2012,39131)
VG München, Entscheidung vom 26.07.2012 - M 17 K 11.6112 (https://dejure.org/2012,39131)
VG München, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - M 17 K 11.6112 (https://dejure.org/2012,39131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvr-online.com

    Art. 5 Abs. 3 GG, § 4 JMStV, 5 JMStV
    "Verkaufsfördernde Pornographie"

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jugendliche sind auch vor dem Zugriff auf pornographische Texte im Internet zu schützen

  • openjur.de

    Telemedien; Pornografie; Entwicklungsbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Minderjährige sind vor dem Zugriff auf pornografische bzw entwicklungsbeeinträchtigende Texte im Internet zu schützen

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)

    Über Pornographie schreiben darf man - aber nur ab 18

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 7 ZS 98.1660
    Auszug aus VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112
    Gesetzeskonkretisierende Verwaltungsakte, die ein unmittelbar geltendes Verbot für den Einzelfall konkretisieren und erst mit Zwangsmittel vollziehbar machen, werden allgemein als zulässig angesehen (BayVGH, DVBl 1999, 624, mit Nachweisen).
  • VG Oldenburg, 23.08.2011 - 1 A 2903/10

    Verwaltungsgebühren für Jugendschutz-Aufsichtsmaßnahmen

    Auszug aus VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112
    Speziell bei hoheitlichen Eingriffen besteht generell ein Analogieverbot (siehe VG Oldenburg vom 23.8.2011, 1 A 2903/10 Juris).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 6228/10

    Jugendschutzrechtliche Haftung eines Domaininhabers

    Auszug aus VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112
    Eine konkrete Regelung durch den Satzungsgeber wäre möglich gewesen, so dass ein Rückgriff auf einen Auffangtatbestand in der Gebührensatzung nicht in Betracht kommt (siehe VG Düsseldorf vom 20.3.2012, 27 K 6228/10 Juris).
  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer unverschlüsselten Ausstrahlung von

    Auszug aus VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112
    Im vorliegenden Fall sind hierbei auch die Besonderheiten des Medienrechts, insbesondere der Telemedien zu berücksichtigen, deren Inhalte sich laufend verändern können und quantitativ nicht begrenzt sind, weshalb an eine Konkretisierung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden können (s. auch VG Münster v. 12.2.2010, 1 K 1608/09 juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Auszug aus VG München, 26.07.2012 - M 17 K 11.6112
    Ihre Einschätzung ist jedoch als sachverständige Aussage anzusehen, die im gerichtlichen Verfahren nur mit dem gleichen Aufwand in Frage gestellt werden kann, der notwendig ist, um die Tragfähigkeit fachgutachtlicher Äußerungen zu erschüttern (siehe BayVGH vom 23.3.2011, NJW 2011, 2678).
  • VG München, 12.10.2017 - M 17 K 15.5610

    Medienaufsichtliche Beanstandung einer Erotik-Talkshow

    Der Pornografiebegriff des JMStV entspricht damit dem des Strafrechts, wobei der Gesetzgeber bewusst auf eine Definition der Pornografie verzichtet und diese Wissenschaft und Rechtsprechung überlassen hat, sodass dieser offen für die Entwicklung der Sexualmoral ist (VG München, U.v. 26.07.2012 - M 17 K 11.6112 - ZUM-RD 2013, 223, 229 sowie juris Rn. 26).
  • VG München, 11.10.2012 - M 17 K 10.6273

    Beanstandung von Erotik-Teletexttafeln; Sendezeitbeschränkung; KJM als

    Eine solche Bewertung steht nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.10.2011 (7 CS 11.1070) und zur Entscheidung des Gerichts vom 15. März 2012 (M 17 K 11.6112), wie von Beklagtenseite vorgetragen.
  • VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17

    Medienaufsichtsrechtliche Anordnungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

    Diese Regelungen sind nicht bereits deshalb unzulässig, weil sie sich als gesetzeskonkretisierende Verwaltungsakte darstellen, die ein unmittelbar geltendes Verbot für den Einzelfall konkretisieren und es mit Zwangsmitteln vollziehbar machen (vgl. VG München, Urteil vom 26. Juli 2012 - M 17 K 11.6112 -, juris Rn. 23).
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