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   VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445   

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VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445 (https://dejure.org/2011,47311)
VG München, Entscheidung vom 26.09.2011 - M 18 K 11.1445 (https://dejure.org/2011,47311)
VG München, Entscheidung vom 26. September 2011 - M 18 K 11.1445 (https://dejure.org/2011,47311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische Schnellwarnsystem;Stevia rebaudiana Bertoni kein neuartiges Lebensmittel AVV Schnellwarnsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09

    Mensch und Natur - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 23. November 2010 im Vorlageverfahren C-327/09 hindere die genannte Zurückweisungsentscheidung der Kommission die Behörde eines Mitgliedsstaats nicht daran, in einem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu prüfen, ob ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat vor dem 15. Mai 1997 in der Gemeinschaft in nennenswertem Umfang in den Verkehr gebracht worden sei, um festzustellen, ob diese Art von Erzeugnissen in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 258/97 falle oder nicht.

    Mit Schriftsatz vom 15. April 2011 teilte der Klägerbevollmächtigte mit, dass der Europäische Gerichtshof im Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 14. April 2011 (C-327/09) klargestellt habe, dass die zurückweisende Entscheidung der Kommission über den Antrag, getrocknete Stevia-Blätter und ihren Tee als Novel-Food-Produkt zuzulassen, keine Drittwirkung habe und ausgeführt habe, dass die Kommission überhaupt nicht geprüft habe, ob es sich bei dem Produkt um ein Novel-Food-Produkt handle.

  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.4528

    Zulässigkeit des in Verkehrbringens verschiedener Teesorten mit dem pflanzlichen

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Dies habe das Verwaltungsgericht München bereits mit Urteil vom 13. Mai 2004 (M 4 K 03.4528) festgestellt.

    Zu "Stevia rebaudiana Bertoni" hat das Verwaltungsgericht München, 4. Kammer, im Urteil vom 13. Mai 2004 (M 4 K 03.4528) Folgendes ausgeführt:.

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Die Entscheidung, ob ein Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung Nr. 258/97 einzustufen ist, ist von der zuständigen nationalen Behörde für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Merkmale des Lebensmittels und des Herstellungsverfahrens zu treffen (so EuGH, Urt. v. 15.1.2009 C-383/07).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Die Unterlassungsklage ist eine Form der allgemeinen Leistungsklage, die in der VwGO vorausgesetzt wird (§§ 43 Abs. 2, 169 Abs. 2 VwGO) und die unstreitig statthaft ist (BVerwGE 60, 144 ff.).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Die drohende Handlung muss sich so konkret abzeichnen, dass sie Gegenstand eines Unterlassungsurteils sein kann (vgl. BVerwGE 64, 298).
  • VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918

    Klage auf Unterlassung, das Verbot des Inverkehrbringens eines Lebensmittels

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Mit Beschluss vom 27. Juni 2011 wurde das Verfahren abgetrennt, soweit der Klägerbevollmächtigte im Schriftsatz vom 7. Juni 2011 beantragt, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, das Verbot des Inverkehrbringens anzuordnen oder dieses "in den Raum zu stellen", insbesondere indem anderen Personen als den eigenen Mitarbeitern mitgeteilt wird, dass man ein solches in Erwägung ziehe, hilfsweise im ersten Grad festzustellen, dass die Produkte der Klägerin "Bio-Joghurt mild mit Maracuja-Banane-Zubereitung und Stevia-Tee" sowie "Bio-Joghurt mild mit Orange-Sanddorn-Zubereitung und Stevia-Tee" in Verkehr gebracht werden dürfen, hilfsweise im zweiten Grad festzustellen, dass es sich bei der Zutat "Stevia-Tee" nicht um ein zulassungsbedürftiges neuartiges Lebensmittel handle (Az. M 18 K 11.2918).
  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 9 B 09.199

    Man-Koso 3000; neuartiges Lebensmittel; Inverkehrbringen; Darlegungs- und

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Was den Begriff der "erfahrungsgemäßen Unbedenklichkeit" als Lebensmittel im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 258/97 betrifft, ist auf die in der Gemeinschaft erworbenen Erfahrungen abzustellen (so BayVGH, Urt. v. 12.5.2009, Az. 9 B 09.199).
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 9 BV 09.743

    Verbot von "Stevia rebaudiana Bertoni" in der EU? Noch keine endgültige

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe im Berufungsverfahren (9 BV 09.743) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. Mai 2004 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Zulassungsverweigerung gegenüber einem Unternehmer auch gegenüber der Klägerin verbindlich sei.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass dieses Lebensmittel oder diese Lebensmittelzutat vor dem Bezugszeitpunkt in keinem Mitgliedsstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (so EuGH, Urt. v. 9.6.2005 C-211/03).
  • VG München, 26.09.2011 - M 18 E 11.1443
    Auszug aus VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
    Gleichzeitig wurde der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt mit dem Ziel, dem Freistaat Bayern aufzugeben, es zu unterlassen, bezüglich der genannten Produkte eine Warnung für das Schnellwarnsystem nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu erstellen und in das Schnellwarnsystem einzuführen (M 18 E 11.1443).
  • VG München, 26.09.2011 - M 18 E 11.1443

    Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische Schnellwarnsystem

    Am 18. März 2011 erhob die Klägerin Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München mit dem Ziel der Feststellung, dass ihre Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen bzw. dass es sich bei der Zutat "Stevia-Tee" nicht um ein zulassungsbedürftiges neuartiges Lebensmittel handle (M 18 K 11.1445).

    Mit Schriftsatz vom 7. Juni 2011 beantragte der Klägerbevollmächtigte u.a., den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, bezüglich der Produkte der Klägerin "Bio-Joghurt mild mit Maracuja-Banane-Zubereitung und Stevia-Tee" sowie "Bio-Joghurt mild mit Orange-Sanddorn-Zubereitung und Stevia-Tee" eine Warnung für das Schnellwarnsystem nach Art. 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu erstellen und in das Schnellwarnsystem einzuführen (M 18 K 11.1445).

    Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. September 2011 erging am 26. September 2011 Urteil im Verfahren M 18 K 11.1445, mit dem der Unterlassungsklage stattgegeben wurde.

    Die Klägerin hat Unterlassungsklage mit gleichem Ziel erhoben (M 18 K 11.1445).

    Insoweit wird auf das Urteil in der Hauptsache vom 26. September 2011 (M 18 K 11.1445) Bezug genommen.

  • VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918
    Der Antrag 1 (1.1) im Schriftsatz vom 7. Juni 2011 (Verurteilung des Beklagten, es zu unterlassen, bezüglich der Produkte der Klägerin eine Warnung für das Schnellwarnsystem nach Art. 50 VO (EG) Nr. 178/2002 zu erstellen und in das das Schnellwarnsystem einzuführen) wurde unter dem Az. M 18 K 11.1445 weitergeführt.

    Hierzu wurde im Wesentlichen das im Verf. M 18 K 11.1445 Vorgetragene wiederholt.

    Mit Schriftsatz vom 16. September 2011 nahm der Beklagte im Verfahren M 18 K 11.1445 dahingehend Stellung, dass nach einer Stellungnahme der slowakischen Behörden und einer Stellungnahme der Food Standard Agency (UK) nicht nachgewiesen werden könne, ob Stevia vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union verzehrt worden sei.

    Mit Schriftsatz vom 19. September 2011 legte der Beklagte im Verf. M 18 K 11.1445 Stellungnahmen der französischen und niederländischen Behörden vor.

    Das Landratsamt hat erst im Laufe des Verfahrens auf Unterlassung der Erstellung einer Meldung für das RASFF-Schnellwarnsystem (M 18 K 11.1445) die Position des LGL übernommen und ein Verbot des Inverkehrbringens in den Raum gestellt.

  • VG Münster, 13.11.2019 - 9 K 2514/16
    vgl. thematisch - allerdings bezogen auf andere Fallkonstellationen - etwa: VG München, Urteil vom 26. September 2011 - M 18 K 11.1445 - und Beschluss vom 14. August 2013 - M 18 E 13.3371 - BayVGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 9 CE 13.1698 -, jeweils juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2015 - 9 S 1749/15

    Meldung im Rahmen des Schnellwarnsystems für Lebensmittel,

    Unabhängig von der vom Verwaltungsgericht bereits verneinten Zulässigkeit des Antrags (vgl. in diesem Zusammenhang auch zu § 44a VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 22.08.2013 - 9 CE 13.1698 -, BayVBl 2014, 343; zur Antragsbefugnis analog § 42 Abs. 2 VwGO: VG München, Beschlüsse vom 09.11.2007 - M 18 E 07.5017 -, juris, und vom 14.08.2013 - M 18 E 13.3371, juris; zum Rechtschutzbedürfnis: VG München, Urteil vom 26.09.2011 - M 18 K 11.1445 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2008 - 4 K 2299/08 -, LRE 58, 325) und von der Frage, ob ein Anordnungsgrund besteht, hat die Antragstellerin jedenfalls keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 1, Abs. 3 VwGO, § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VG Braunschweig, 27.02.2013 - 5 A 117/12

    Allgemeinverfügung; Beweislast; erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit; Indianertee;

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Lebensmittel als neuartig im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. e NFVO zu bewerten ist, hat das Verwaltungsgericht München im Urteil vom 26. September 2011 (- M 18 K 11.1445 -, juris Rn. 39 ff.) wie folgt ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 03.02.2021 - AN 14 E 20.01380

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Meldung eines schwerwiegenden Verstoßes gegen

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, da die drohende Beeinträchtigung durch eine nachträgliche Entfernung oder Korrektur der Meldung (deren Zulässigkeit in dem der Meldung zugrundeliegenden Regularium ohnehin nicht feststeht) nicht vollständig beseitigt werden könnte (vgl. auch VG München, U.v. 26.9.2011 - M 18 K 11.1445 - juris Rn. 30-35).
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