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   VG München, 08.12.2010 - M 18 S 10.5404   

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VG München, 08.12.2010 - M 18 S 10.5404 (https://dejure.org/2010,68675)
VG München, Entscheidung vom 08.12.2010 - M 18 S 10.5404 (https://dejure.org/2010,68675)
VG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - M 18 S 10.5404 (https://dejure.org/2010,68675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mit Lebensmittel verwechselbare Produkte; hier: Dusch- und Badegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 25 B 05.753
    Auszug aus VG München, 08.12.2010 - M 18 S 10.5404
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass - wie von der Antragstellerin vorgetragen - weder Kleinkinder noch ältere verwirrte Personen diese Produkte nicht selbst erwerben; abzustellen ist vielmehr darauf, dass der Gesetzgeber solchen Umständen vorsorgend begegnen will und diese Person von den mit der möglichen Verletzung verbunden Gefahren auch dann geschützt werden sollen, wenn die Elternverantwortung oder die Betreuerverantwortung - aus welchen Gründen auch immer - im Einzelfall nicht ausreicht (vgl. BayVGH, U. v. 11.7.2006, Az. 25 B 05.753 zur Gesundheitsgefahr für Kleinkinder durch das Inverkehrbringen von mit Lebensmitteln verwechselbaren Dekorationsartikeln für den häuslichen Bereich).
  • VG München, 24.10.2012 - M 18 K 10.5506

    Mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte; hier: Dusch- und Badegel

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2010 wurde der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt (Az.: M 18 S 10.5404), die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. April 2012 zurück (Az.: 9 CS 11.4).
  • VG Freiburg, 30.11.2015 - 2 K 2759/15
    Für die Verwechselbarkeit ist danach die Verkehrsauffassung maßgeblich, die je nach der Art des Produktes das Erkennungsvermögen kleiner und kleinster Kinder miteinschließt (vgl. VG München, Beschluss vom 08.12.2010 - M 18 S 10.5404 -, juris m.w.N.), wobei diese Personen vor den mit der möglichen Verletzung verbundenen Gefahren auch dann geschützt werden sollen, wenn die Elternverantwortung oder die Betreuerverantwortung - aus welchen Gründen auch immer - im Einzelfall nicht ausreicht (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.07.2006 - 25 B 05.753 -, juris).
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