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   VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195   

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VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195 (https://dejure.org/2007,85399)
VG München, Entscheidung vom 19.07.2007 - M 23 K 07.2195 (https://dejure.org/2007,85399)
VG München, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - M 23 K 07.2195 (https://dejure.org/2007,85399)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Dabei ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist daher unschädlich in den Fällen, in denen wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Zum anderen sollen künftige Verkehrsverstöße durch die zu erwartende Selbstdisziplinierung von Fahrern unterbunden werden, denen durch das Fahrtenbuch deutlich gemacht wird, dass sie im Falle eines Verstoßes als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt werden können (VG Düsseldorf, U. v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - juris Rn. 35; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 27).

  • VG Regensburg, 17.04.2019 - RN 3 K 19.267

    Datenschutz-Grundverordnung steht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen

    Das Zwei-Wochen-Kriterium ist aber kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).
  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.1256

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Dabei ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist daher unschädlich in den Fällen, in denen wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier durch Eröffnung einer online-Einsichtmöglichkeit - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Zum anderen sollen künftige Verkehrsverstöße durch die zu erwartende Selbstdisziplinierung von Fahrern unterbunden werden, denen durch das Fahrtenbuch deutlich gemacht wird, dass sie im Falle eines Verstoßes als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt werden können (VG Düsseldorf, U.v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - juris Rn. 35; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 27).

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Ungeachtet dessen ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber ohnehin kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Die Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist wäre insbesondere dann unschädlich, wenn wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung ausreicht oder die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarlouis, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - juris), oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung ausreichendes Geschwindigkeits- oder Abstandsmessfoto vorgelegt wurde, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Lichtbildes keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396).

  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.287

    Fahrtenbuchauflage; verspätete Anhörung; Obliegenheit zur Mitwirkung;

    Die Feststellung des Fahrzeugführers war demnach nicht möglich, und zwar unabhängig von der Frage, ob das vorhandene Beweisfoto wenigstens so scharf ist, dass zumindest der Kläger in der Lage gewesen wäre, anhand des Fotos eine ihm bekannte Person zu identifizieren (vgl. VG München vom 19.7.2007 Az. M 23 K 07.2195), so dass diese Frage dahinstehen kann.
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