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   VG München, 18.09.2012 - M 23 K 11.3049   

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https://dejure.org/2012,45162
VG München, 18.09.2012 - M 23 K 11.3049 (https://dejure.org/2012,45162)
VG München, Entscheidung vom 18.09.2012 - M 23 K 11.3049 (https://dejure.org/2012,45162)
VG München, Entscheidung vom 18. September 2012 - M 23 K 11.3049 (https://dejure.org/2012,45162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg; Aufhebung der Anordnung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht - Einrichten eines gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradwegs

  • RA Kotz

    Verkehrsrechtliche Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anordnung der Radwegebenutzungspflicht durch die Verwaltungsbehörde

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG München, 18.09.2012 - M 23 K 11.3049
    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (std. Rspr.; vgl. BVerwG vom 18.11.2010 Az.: 3 C 42/09 RdNr. 14 m.w.N.- juris).
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

    Es kann angenommen werden, dass sich die jährliche Anzahl erforderlicher Umleitungen in Grenzen hält, so dass die im Einzelfall auftretenden Spitzenbelastungen eine (dauerhaft) qualifizierte Gefahrenlage nicht begründen können (vgl. VG Bayreuth, Urt. v. 12.09.2014 - B 1 K 13.837 -, juris Rn 28; VG München, Urt. v. 18.09.2012 - M 23 K 11.3049 -, juris Rn 40).
  • VG Bayreuth, 12.09.2014 - B 1 K 13.837

    Klage gegen Radwegbenutzungspflicht

    Nachdem auch sonst nicht ersichtlich ist, dass es im Bereich des praktisch kurvenfreien Verlaufs der A 73 zwischen den beiden betroffenen Anschlussstellen mit großer Häufigkeit zu (schweren) Unfällen kommt, die eine Umleitung des Verkehrs erforderlich machen würden, geht das Gericht davon aus, dass sich die jährliche Anzahl erforderlicher Umleitungen in Grenzen hält, so dass die im Einzelfall auftretenden Spitzenbelastungen eine (dauerhaft) qualifizierte Gefahrenlage nicht begründen können (vgl. VG München, U.v. 18.9.2012 - M 23 K 11.3049 - juris).
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