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   VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652   

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VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652 (https://dejure.org/2014,23608)
VG München, Entscheidung vom 30.06.2014 - M 23 S 14.652 (https://dejure.org/2014,23608)
VG München, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - M 23 S 14.652 (https://dejure.org/2014,23608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des Frontfotos; Umfang der Ermessenserwägungen zur Dauer der Anordnung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen und Qualität des Frontfotos

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen und die Fahrtenbuchauflage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 29.04.2008 - 11 CS 07.3429

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    Ihre Nichteinhaltung ist außerdem unschädlich, wenn fest steht, dass die Rechtsverteidigung des Fahrzeughalters durch dessen verzögerte Anhörung nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 14).

    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es dementsprechend, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 12; B. v. 12.2.2007 - 11 B 05.427; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607; B. v. 28.3.2008 - 11 ZB 06.2573).

    Denn Verzögerungen bei der Anhörung des Halters sind insbesondere dann nicht für die Erfolglosigkeit der Täterermittlung ursächlich, wenn sich der Halter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitsverfahren auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft, oder von einer Mitwirkungsverweigerung auszugehen ist (OVG Lüneburg, B.v. 8.11.2004 - 12 LA 72/04 - juris Rn.5; vgl. auch BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    § 31a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Behörde bei der Abwägung der Beteiligteninteressen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken kann, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (BayVGH, B.v. 17.7.2002 - 11 CS 02.1320 - juris; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - NZV 1998, 126 m.w.N.).

    Dementsprechend ist auch den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann genügt, wenn die Begründung der Anordnung erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2002 a.a.O).

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es dementsprechend, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 12; B. v. 12.2.2007 - 11 B 05.427; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607; B. v. 28.3.2008 - 11 ZB 06.2573).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    Denn nach der bisherigen, auf das bis zum 30. April 2014 geltende Punktesystem Bezug nehmenden Rechtsprechung reicht bereits ein lediglich mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    § 31a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Behörde bei der Abwägung der Beteiligteninteressen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken kann, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (BayVGH, B.v. 17.7.2002 - 11 CS 02.1320 - juris; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - NZV 1998, 126 m.w.N.).
  • VG München, 18.12.2013 - M 23 S 13.4241

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen;

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    August 2013 an den Bevollmächtigten übersandt wurde, ist dabei ebenfalls unschädlich, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand eines Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (ständige Rspr. der Kammer, vgl. z.B. B.v. 18.12.2013 - M 23 S 13.4241 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427
    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es dementsprechend, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 12; B. v. 12.2.2007 - 11 B 05.427; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607; B. v. 28.3.2008 - 11 ZB 06.2573).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    Denn nach der bisherigen, auf das bis zum 30. April 2014 geltende Punktesystem Bezug nehmenden Rechtsprechung reicht bereits ein lediglich mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.1999 - 3 B 94/99 - BayVBl 2000, 380; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - NJW 1999, 3279).
  • VGH Bayern, 28.03.2008 - 11 ZB 06.2573

    Fahrtenbuchauflage; Dokumentationsobliegenheit von Kaufleuten und

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    An einem derartigen Kausalzusammenhang fehlt es dementsprechend, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht (vgl. etwa BayVGH, B. v. 29.4.2008 - 11 CS 07.3429 - juris Rn. 12; B. v. 12.2.2007 - 11 B 05.427; B. v. 10.10.2006 - 11 CS 06.607; B. v. 28.3.2008 - 11 ZB 06.2573).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652
    Vielmehr genügt regelmäßig die bei jeder Kraftfahrzeugnutzung nicht auszuschließende Möglichkeit, dass der jeweilige Fahrer Verkehrsvorschriften zuwiderhandelt (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1989 - 7 B 90/89 - NJW 1989, 2704).
  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

  • VG München, 18.05.2015 - M 23 S 15.919

    Fahrtenbuchauflage; keine ausreichenden Ermittlungen

    Den ermittelnden Behörden wäre es aufgrund der vorliegenden Informationen zumutbar gewesen, weitere Ermittlungen durchzuführen, wie Hausbesuche, Überprüfung der Namensschilder an Briefkasten und Klingelanlage, Befragungen von Nachbarn (vgl. VG München, B.v. 30.6.14 - M 23 S 14.652 - juris, Rn. 31) und ggf. der Vorladung des benannten Zeugen zur persönlichen Anhörung (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, B.v. 21.7.2014 - 10 S 1256/13 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Bei fehlender subjektiver Fähigkeit zur Identifizierung anhand des bei der Geschwindigkeitsmessung erstellten Fotos bleibt der Fahrzeughalter insoweit zur Mithilfe bei der Aufklärung verpflichtet, dass er zumindest den Personenkreis der möglichen Fahrzeugführer gegenüber der Straßenverkehrsbehörde einzuschränken hat (vgl. etwa VG München, Beschluss vom 30. Juni 2014 - M 23 S 14.652 -, juris, Rn. 28; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31 a StVZO Rn. 31 m. w. N. zur Rechtsprechung).
  • VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

    Irrelevant ist die Zwei-Wochen-Frist insbesondere, sofern ein - wie hier - zur Identifizierung ausreichendes Lichtbild existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (st. Rspr.; vgl. OVG Lüneburg, B.v. 2.11.2004 - 12 ME 413/04 - juris Rn. 8f.; VG Oldenburg, B.v. 30.3.2009 - 7 B 1004/09 - juris Rn. 12 ff.; OVG NRW, U.v. 29.4.1999 - 8 A 699/97 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 30.6.2014 - M 23 S 14.652 - juris Rn. 26; VG Düsseldorf, U.v. 24.5.2016 - 14 K 7101/15 - juris m.w.N.).
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