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   VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.177   

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VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.177 (https://dejure.org/2002,65984)
VG München, Entscheidung vom 27.06.2002 - M 24 K 01.177 (https://dejure.org/2002,65984)
VG München, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - M 24 K 01.177 (https://dejure.org/2002,65984)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01

    Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste

    Sie verweist ferner darauf, dass das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 - den dortigen Klagen gegen die Luftsicherheitsgebühren teilweise stattgegeben hat.

    Auch sonst bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Leistungsantrags (vgl. VG München, Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 -).

    Angesichts der dem Gericht gesetzten Grenzen bei der Überprüfung der Kostenprognose (vgl. dazu Verwaltungsgericht München, Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 -, Seite 34 f. der Urteilsausfertigung) ist der angefochtene Gebührenbescheid hinsichtlich der Luftsicherheitsgebühr I deshalb auch dann gerechtfertigt, wenn man die angegriffene Gebühr nur am Kostendeckungsprinzip misst und die Frage eines Gebührenanteils über den tatsächlichen Kosten nach dem Äquivalenzprinzip für die von der abzurechenden Maßnahme begünstigten Kostenschuldner außer Acht lässt.

    Das Verwaltungsgericht München hat im Urteil vom 27.6.2002 (a.a.O. Seite 30 f.) bereits auf die Erhöhung der allgemeinen Sicherheit am Flughafen und besonders darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaften der Bestreifung der Sicherheitsbereiche und dem hierdurch erzielten Sicherheitsgewinn nicht näher stehen als eine Vielzahl anderer Begünstigter, die hiervon ebenfalls profitieren.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 8 S 2702/02

    Luftsicherheitsgebühr - bewaffnete Kontrollstellen nicht allgemein abzugelten

    Allein die entfernte Möglichkeit, dass auch eine andere Fluggesellschaft eventuell einmal in die Lage kommen könnte, ihre Flugzeuge entsprechend bewachen zu lassen, reicht für eine generelle Heranziehung aller Luftverkehrsgesellschaften als Gebührenschuldner nicht aus (ebenso: VG München, Urteil vom 27.6.2002 - M 24 K 01.177 - S. 32 f.).
  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

    - Ausführlich VG München, Urteil vom 27.06.2002 - M 24 K 01.177 - S. 43 ff des Abdrucks - .

    vgl. VG München, Urteil vom 27.06.2002, a.a.O., S. 40.

  • VG Augsburg, 30.11.2011 - Au 3 K 11.1421

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Kalkulation

    Die beanstandeten Positionen waren die Bestreifung der Sicherheitsbereiche des Flughafens (VG München vom 27.6.2002 M 24 K 01.177), der Schutz der Kontrollstellen, die Bestreifung der Sicherheitsbereiche und Standposten bei Luftfahrzeugen (BVerwG vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) sowie die Umlage von Konzessionsabgaben (SächsOVG vom 14.4.2008 NVwZ-RR 2008, 669).
  • VG Augsburg, 14.10.2011 - Au 3 K 11.985

    Luftsicherheitsgebühr; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Kalkulation

    Die beanstandeten Positionen waren die Bestreifung der Sicherheitsbereiche des Flughafens (VG München vom 27.6.2002 M 24 K 01.177), der Schutz der Kontrollstellen, die Bestreifung der Sicherheitsbereiche und Standposten bei Luftfahrzeugen (BVerwG vom 18.3.2004 NVwZ 2004, 991) sowie die Umlage von Konzessionsabgaben (SächsOVG vom 14.4.2008 NVwZ-RR 2008, 669).
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