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   VG München, 25.01.2012 - M 25 K 11.2381   

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https://dejure.org/2012,24299
VG München, 25.01.2012 - M 25 K 11.2381 (https://dejure.org/2012,24299)
VG München, Entscheidung vom 25.01.2012 - M 25 K 11.2381 (https://dejure.org/2012,24299)
VG München, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - M 25 K 11.2381 (https://dejure.org/2012,24299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer;Ableistung des armenischen Wehrdienstes aus zwingenden Gründen (familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Kleinkind) unzumutbar;Ermessensreduzierung auf Null

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG München, 25.01.2012 - M 25 K 11.2381
    Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen von Art. 6 GG im Lichte der Wertentscheidungen des Kindschaftsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I, S. 2942), welches der gewachsenen Einsicht in die Bedeutung des Umgangsrechts eines Kindes mit beiden Elternteilen Rechnung trägt (etwa Beschl. v. 8.12.2005, 2 BvR 1001/04 m.w.N.), wird ausdrücklich hingewiesen.
  • VGH Bayern, 12.09.2007 - 2 ZB 07.30460
    Auszug aus VG München, 25.01.2012 - M 25 K 11.2381
    Das Verfahren ist nach klageabweisendem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5. Juli 2007, Az. M 16 K 06.51002 sowie nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den BayVGH mit Beschluss vom 12. September 2007, Az. 2 ZB 07.30460, rechtskräftig negativ abgeschlossen.
  • VG München, 05.07.2007 - M 16 K 06.51002
    Auszug aus VG München, 25.01.2012 - M 25 K 11.2381
    Das Verfahren ist nach klageabweisendem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 5. Juli 2007, Az. M 16 K 06.51002 sowie nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den BayVGH mit Beschluss vom 12. September 2007, Az. 2 ZB 07.30460, rechtskräftig negativ abgeschlossen.
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