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   VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021   

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https://dejure.org/2014,35342
VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021 (https://dejure.org/2014,35342)
VG München, Entscheidung vom 28.04.2014 - M 25 S 14.50021 (https://dejure.org/2014,35342)
VG München, Entscheidung vom 28. April 2014 - M 25 S 14.50021 (https://dejure.org/2014,35342)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93) ist dies - bezogen auf die Verhältnisse im Abschiebezielstaat - etwa dann der Fall, wenn sich die, für die Qualifizierung des Drittstaates als sicher, maßgeblichen Verhältnisse schlagartig geändert haben und die gebotene Reaktion der Bundesregierung darauf noch aussteht oder wenn der Aufnahmestaat selbst gegen den Schutzsuchenden zu Maßnahmen politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung zu greifen droht und dadurch zum Verfolgerstaat wird.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 (C-411/10 und C-493/10) ist Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtscharta) dahin auszulegen, dass es den Mitgliedsstaaten einschließlich der nationalen Gerichte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedsstaat im Sinne der Dublin-VO zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedsstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne dieser Bestimmung ausgesetzt zu werden.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021
    Bulgarien ist der zuständige Mitgliedsstaat für die Überprüfung des Asylantrages und hat mit Schreiben vom 3. Februar 2014 der Wiederaufnahme des Antragstellers zugestimmt (vgl. diesbezüglich auch, wenn die erste Einreise in das Gebiet der Europäischen Union über Griechenland erfolgte: EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11, U.v. 10.12.2013 - C-394/12).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021
    Bulgarien ist der zuständige Mitgliedsstaat für die Überprüfung des Asylantrages und hat mit Schreiben vom 3. Februar 2014 der Wiederaufnahme des Antragstellers zugestimmt (vgl. diesbezüglich auch, wenn die erste Einreise in das Gebiet der Europäischen Union über Griechenland erfolgte: EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11, U.v. 10.12.2013 - C-394/12).
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 25 S 14.50021
    Die Regelung des § 36 Abs. 4 AsylVfG - wonach die Aussetzung der Abschiebung nur bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes angeordnet werden darf - ist vorliegend nicht anwendbar (vgl. hierzu mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens VG Trier, B.v. 18.9.2013 - 5 L 1234/13.TR).
  • VG München, 07.05.2014 - M 11 S 14.50163

    Dublin-II; Bulgarien

    Für das Gericht ist nicht ersichtlich, dass das Asylverfahren sowie die Aufnahmebedingungen in Bulgarien grundlegende systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedsstaat überstellten Asylbewerber im Sinn von Art. 4 Grundrechtscharta implizieren ( so auch VG München vom 28. April 2014, AZ: M 25 S 14.50021).
  • VG München, 13.05.2014 - M 11 S 14.50187

    Dublin-II; Malta

    Für das Gericht ist nicht ersichtlich, dass das Asylverfahren sowie die Aufnahmebedingungen in Malta grundlegende systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedsstaat überstellten Asylbewerber im Sinn von Art. 4 Grundrechtscharta implizieren ( so auch VG München vom 28. April 2014, AZ: M 25 S 14.50021).
  • VG München, 07.05.2014 - M 11 S 14.50173

    Dublin-II; Ungarn; Verdacht auf Bauchhernie

    Für das Gericht ist nicht ersichtlich, dass das Asylverfahren sowie die Aufnahmebedingungen in Ungarn grundlegende systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedsstaat überstellten Asylbewerber im Sinn von Art. 4 Grundrechtscharta implizieren ( so auch VG München vom 28. April 2014, AZ: M 25 S 14.50021).
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