Rechtsprechung
VG München, 12.08.2002 - M 28 K 01.3095 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218
Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener …
Nachdem die Klägerseite vorliegend die Verfahrenskosten trägt, geht der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, ins Leere; der guten Ordnung halber wird jedoch darauf hingewiesen, dass vorliegend ohnehin kein Widerspruchsverfahren i. S. d. §§ 68 ff. VwGO stattgefunden hat, so dass § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO von vornherein nicht einschlägig ist (vgl. VG München, B. v. 12.8.2002 - M 28 K 01.3095 - juris Rn. 2).