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VG München, 07.01.2002 - M 3 K 01.3920 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 7 B 09.1906
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen einen schulrechtlichen verschärften Verweis
Da die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der Generalklausel des § 40 VwGO nicht von der Qualifizierung einer hoheitlichen Maßnahme als Verwaltungsakt abhängt (vgl. BVerwG vom 20.5.1987 BVerwGE 77, 268/274 f.), bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, den verschärften Verweis nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayEUG als schlicht-hoheitliche Maßnahme der Schule anzusehen (…ebenso i. E. Kiesl/Stahl, a.a.O.; VG München vom 7.1.2002 Az. M 3 K 01.3920 ., a. A. Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 387; Tangermann, BayVBl 2008, 357/362; VG Trier vom 25.9.2008 Az. 5 K 557/08.TR ; offen gelassen in BayVGH vom 26.6.2000 Az. 7 B 99.2731 ).