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   VG München, 15.02.2000 - M 32a K 99.370   

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VG München, 15.02.2000 - M 32a K 99.370 (https://dejure.org/2000,55283)
VG München, Entscheidung vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 (https://dejure.org/2000,55283)
VG München, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - M 32a K 99.370 (https://dejure.org/2000,55283)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

    Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a.A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a.A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).
  • VG München, 23.11.2009 - M 6a S 09.4470

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Gewerbetreibender; Fahrten von der Wohnung zur

    Jedoch wird im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls im nachfolgenden Klageverfahren zu klären sein, ob der Antragsteller als Selbstständiger sein Kraftfahrzeug nicht auch im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV zu anderen als privaten Zwecken nutzt, wobei die Fahrten von der Wohnung in G. zur Arbeitsstätte in A... der privaten Nutzung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV unterfallen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.9.2008 19 A 158/08, VG Göttingen vom 26.4.2007 2 A 394/06, VG Magdeburg vom 17.2.2009 5 A 1/09; VG München vom 15.2.2000, M 32a K 99.370; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 18.5.2009 2 S 1203/08 und vom 19.5.2009 2 S 1015/08; VG Augsburg vom 7.9.2009, Au 7 K 09.216).

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.9.2008, 19 A 158/08 (vgl. auch VG Göttingen vom 26.4.2007, 2 A 394/06; VG Magdeburg vom 17.2.2009 5 A 1/09; VG München vom 15.2.2000, M 32a K 99.370; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 18.5.2009 2 S 1203/08 und vom 19.5.2009, 2 S 1015/08; VG Augsburg vom 7.9.2009, Au 7 K 09.216).

  • VG Stuttgart, 26.03.2008 - 3 K 3393/07

    Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

    Soweit die Rechtsprechung die Fahrten eines Selbständigen zum Arbeitsplatz dem privaten (gebührenbefreiten) Bereich zuordnete (so VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 -, juris und VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 -, juris), hat sie auch wesentlich auf eine verfassungsrechtlich gebotene Auslegung abgestellt, die Gewerbetreibende und Selbstständige gegenüber Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

    30 c) Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie die Klägerin nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - O 3 K 05.434 - Juris; a.A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 -Juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der

    Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a.A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).
  • VG Köln, 06.12.2007 - 6 K 1498/06

    Streit über die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Radiogerät in einem

    So auch VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 -, zitiert nach juris; und VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 -, zitiert nach juris; anderer Ansicht die vom Beklagten zitierte Entscheidung des VG Regensburg, Urteil vom 01.12.1982 - RN 1 K 81 A.0432 -, und ihm folgend VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 11.01.1988 - 8 K 192/87 - VG Mainz, Urteil vom 25.11.1998 - 7 K 32/98.MZ - sowie Göhmann/Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 5 RGebStV, Rn. 43, mit weiteren Nachweisen.
  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

    "...Die sich auf der Grundlage der dargestellten Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV sowohl in der ursprünglichen als auch in der heutigen Fassung ergebende Ungleichbehandlung von Selbständigen, die ihr Fahrzeug wie der Kläger..." (bzw. "die Klägerin") "...nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen und dafür gesondert Rundfunkgebühren entrichten müssen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (ebenso VG Regensburg, Urteil vom 23.08.2005 - RO 3 K 05.434 - Juris; a. A. VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 394/06 - ZUM-RD 2007, 394; VG München, Urteil vom 15.02.2000 - M 32a K 99.370 - Juris).
  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV; Verwertbarkeit der

    Damit kommt es auf die strittige Frage nicht an, ob im Falle von Fahrten zur Arbeitsstätte eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen vorliegt, oder ob diese durch den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.5.2009 - a.a.O.; VG Regensburg, Urteil vom 23.8.2005 - RO 3 K 05.434 einerseits; VG Göttingen, Urteil vom 26.4.2007- 2 A 394/06; VG München, Urteil vom 15.2.2000 - M 32a K 99.370 andererseits).
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