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   VG München, 14.01.1997 - M 6 E 96.5970   

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https://dejure.org/1997,41535
VG München, 14.01.1997 - M 6 E 96.5970 (https://dejure.org/1997,41535)
VG München, Entscheidung vom 14.01.1997 - M 6 E 96.5970 (https://dejure.org/1997,41535)
VG München, Entscheidung vom 14. Januar 1997 - M 6 E 96.5970 (https://dejure.org/1997,41535)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3398/18

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer BAB

    Eine nur probeweise verkehrsrechtliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung wäre nur dann indiziert, wenn noch nicht völlige Klarheit über die endgültige Notwendigkeit und Erforderlichkeit dieser Maßnahmen besteht (VG München, Beschluss vom 14.02.1997 - M 6 E 96.5970 -, juris Rn. 36).
  • VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz"

    Entsprechend gingen Teile der Rechtsprechung und Literatur unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte der Verordnungsnorm und ihre gesetzliche Grundlage bereits von Anbeginn an von einem Gefahrerfordernis aus (ausführlich hierzu: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.1995, 25 B 2750/95, juris Rn. 7 ff.; zustimmend VG München, Beschluss vom 14.1.1997, M 6 E 96.5970, juris Rn. 35; VG Koblenz, Urteil vom 19.4.1993, 3 K 748/92.KO, DAR 1993, 310, 311; Ruder, VBlBW 1995, 337 ff. mit Verweis auf Steiner, NJW 1993, S. 3161).
  • VG München, 29.09.2014 - M 23 K 14.3323

    Verkehrsversuch; Tonnagebeschränkung; Ermessensbetätigung

    Auch wenn der Beklagten als Straßenverkehrsbehörde bei der Ausgestaltung des Versuches ein weiter Ermessensspielraum in der Ausgestaltung zuzubilligen sein wird (vgl. VG München v. 14.1.1997 -M 6 E 96.5970 - juris Rn. 35), dürfte sich zumindest die Dichte und die Zusammensetzung des Verkehrs auf der Gemeindeverbindungsstraße B .../... in dem von der Beschränkung erfassten, in dessen südlich angrenzendem Bereich und auf den Alternativstrecken auch rechnerisch, nämlich prognostisch aus bereits erhobenen Werten, feststellen lassen, wobei vorliegend Erhebungen auf Alternativrouten offenkundig ohnehin nicht geplant sind.
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