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   VG München, 08.09.1999 - M 6 E 99.3179   

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VG München, 08.09.1999 - M 6 E 99.3179 (https://dejure.org/1999,46846)
VG München, Entscheidung vom 08.09.1999 - M 6 E 99.3179 (https://dejure.org/1999,46846)
VG München, Entscheidung vom 08. September 1999 - M 6 E 99.3179 (https://dejure.org/1999,46846)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

    So habe auch das VG München in seinem Beschluss vom 8. September 1999 - M 6 E 99.3179, juris, ausgeführt, dass es an einem Anordnungsgrund fehle, wenn ein Bewerber um die Wiedererteilung einer Taxengenehmigung vorübergehend z.B. als angestellter Taxifahrer arbeiten könne, selbst wenn er dabei gegenüber einem Taxenunternehmer weniger Einnahmen erziele.
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 555/09

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers - abgabenrechtliche Verpflichtungen,

    Anhaltspunkte können sich nicht nur aus der Schwere, sondern auch der aus Häufung weniger schwerwiegender Verstöße ergeben (vgl. VG München, Beschl. v. 08.09.1999 - M 6 E 99.3179 -, zitiert nach Juris).
  • VG Schwerin, 08.06.2018 - 7 B 971/18

    Ausnahmefall trotz Straffälligkeit anzunehmender personenbeförderungsrechtlicher

    So dürfte der in den Verwaltungsvorgängen dokumentierte, nicht bestandskräftig mit einem Bußgeld von 500 EUR geahndete und in Einzelheiten zwischen den Beteiligten streitige zweimalige Verstoß gegen das Verbot von Personenbeförderungen ohne die notwendige Genehmigung am frühen Karnevalssamstag 2018 durch den Einsatz eines Mietwagens an Stelle des angeblich defekten (dem Antragsteller genehmigten) Taxis, dessen Ersatz angeblich kurzfristig dem Antragsgegner gemeldet worden sei, auch bei einer gerichtlichen Bestätigung der Feststellungen des Antragsgegners bereits nicht als schwerer Verstoß gegen das Personenbeförderungsrecht anzusehen sein (wie es etwa eine wissentliche dauerhafte Fortsetzung der Ausübung des Taxigewerbes nach Ablauf der Genehmigung wäre; s. hierzu das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts - VG - München vom 23. September 1998 - M 6 K 98.2635 -, juris Rdnr. 6 und 9; vgl. auch den Beschluss desselben Gerichts vom 8. September 1999 - M 6 E 99.3179 -, juris Rdnr. 21 und 33, ferner allgemein das Urteil des Bayerischen VG Augsburg vom 31. März 2009 - Au 3 K 08.1511 -, juris Rdnr. 28).
  • VG Hamburg, 19.03.2009 - 15 E 55/09

    Prüfung etwaiger Verletzungen abgabenrechtlicher Verpflichtungen für die

    Anhaltspunkte können sich nicht nur aus der Schwere, sondern auch der aus Häufung weniger schwerwiegender Verstöße ergeben (vgl. VG München, Beschl. v. 08.09.1999 - M 6 E 99.3179 -, zitiert nach [...]).
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