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   VG München, 28.04.2005 - M 6b S 05.1188   

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VG München, 28.04.2005 - M 6b S 05.1188 (https://dejure.org/2005,70389)
VG München, Entscheidung vom 28.04.2005 - M 6b S 05.1188 (https://dejure.org/2005,70389)
VG München, Entscheidung vom 28. April 2005 - M 6b S 05.1188 (https://dejure.org/2005,70389)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 15 E 1380/09

    Fahrerlaubnis für betrügerischen Busfahrer

    Dazu zählen auch verwertbare Straftaten verkehrsrechtlicher oder nichtverkehrsrechtlicher Art (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 17.7.2008 - 15 E 1776/08 - VG München, Beschl. v. 28.4.2005 - M 6b S 05.1188 -, juris; VG München, Beschl. v. 11.5.2009, a.a.O.).

    Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art können in diesem Zusammenhang bedeutsam sein, wenn diese für die Beantwortung der Frage, ob der Antragsteller sich des Vertrauens, er werde die Beförderung von Fahrgästen ordentlich ausführen, würdig zeigt oder nicht, Relevanz aufweisen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.) Zwar muss die Zuverlässigkeit jeweils in Bezug auf die Tätigkeit gesehen werden, für die die Erlaubnis begehrt wird.

    Entscheidend ist, ob das vergangene Fehlverhalten Symptom für eine Gesinnung oder Lebenseinstellung ist, die - maßgeblich gegenüber potenziellen Fahrgästen - eine ordnungsgemäße Betätigung im Rahmen der Beförderung von Fahrgästen nicht erwarten lässt (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O.; v. 11.5.2009, a.a.O.; jeweils m.w.N.).

    Da Beförderungsgäste dem Fahrer nicht nur hinsichtlich der Bewahrung vor etwaigen Verkehrsunfällen, sondern auch hinsichtlich der im Übrigen korrekten Abwicklung des Vertragsverhältnisses, wie etwa der ordnungsgemäßen Abrechnung des Fahrpreises, der korrekten Herausgabe von Wechselgeld oder der ordnungsgemäßen Inobhutnahme von (z.B. vergessenen oder verlorenen) Sachen etc., anvertraut bzw. "ausgeliefert" sind, können insbesondere auch Vermögensstraftaten - selbst wenn sie nicht im Rahmen der Fahrgastbeförderung oder in vergleichbaren Situationen begangen worden sind - am Maßstab von § 48 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 FeV Eignungsbedenken begründen, sofern sie nach ihrer Zahl und/oder der Art der Begehung von solchem Gewicht sind, dass sich daraus eine Neigung zu rücksichtslosem Gewinnstreben bzw. ein allgemeiner Hang des Betroffenen herleiten lässt, sich zur Verfolgung seiner eigenen Bereicherungsabsichten über die Vermögensinteressen anderer generell hinwegzusetzen (vgl. VG München, Beschl. v. 28.4.2005, a.a.O. m.w.N.; v. 11.5.2009, a.a.O. m.w.N.; beiden Entscheidungen lagen Fälle zu Grunde, in welchen die Antragsteller u.a. wegen Betruges verurteilt worden sind).

  • VG Hamburg, 12.03.2012 - 15 E 518/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung eines Taxischeins nach wiederholter

    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass seine Unzuverlässigkeit bereits als erwiesen anzusehen ist (vgl. m.w.N. VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 17; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.5. 2008, 3 BS 411/07, Juris Rn. 5; VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 49) .

    Speziell auch Vermögensdelikte können darüber hinaus Charaktereigenschaften erkennen lassen, die sich im Falle der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen zum Schaden der Fahrgäste auswirken können (vgl. für Steuerhinterziehung VG Aachen, Urteil vom 28.6.2011, 2 K 1952/10, Juris Rn. 2, 25; für insbesondere Betrug VG München, Beschluss vom 11.5.2009, M 6a E 09.1311, Juris Rn. 3, 23, VG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2009, 15 E 1380/09, Juris Rn. 7, und VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188; für Hehlerei VG Hamburg, Beschluss vom 17.7.2008, 15 E 1776/08).

    Denn eine für den Fahrerlaubnisinhaber positive medizinisch-psychologische Begutachtung kann durch neue Verfehlungen ihre Überzeugungskraft verlieren (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.3.2009, 3 Bs 228/08 sowie VG München, Beschluss vom 28.4.2005, M 6b S 05.1188, Juris Rn. 52).

  • VG Mainz, 05.01.2016 - 3 L 1528/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

    Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 FeV folgt, dass bereits die auf Tatsachen gestützte Besorgnis an der persönlichen Zuverlässigkeit zur Entziehung zwingen; ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuverlässigkeit ist nicht erforderlich (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 1 W 23/04 -, juris Rn 8; OVG NW, Beschluss vom 25. August 1998 - 19 A 3812/98 -, NZW 1999, 55 = juris Rn. 12; VG München, Beschluss vom 28. April 2005 - M 6b S 05.1188 -, juris Rn. 49 m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 48 FeV Rn. 26).
  • VG Oldenburg, 30.05.2013 - 7 A 4708/13

    Anforderung; Bedenken gegen die Eignung; Besondere Verantwortung; Eignung;

    Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass "Beförderungsgäste der befördernden Person nicht nur hinsichtlich der Bewahrung vor etwaigen Verkehrsunfällen, sondern auch hinsichtlich der im Übrigen korrekten Abwicklung des Vertragsverhältnisses, wie etwa der ordnungsgemäßen Abrechnung des Fahrpreises oder der ordnungsgemäßen Inobhutnahme von (z.B. vergessenen oder verlorenen) Sachen etc., anvertraut bzw. 'ausgeliefert' sind, ... können insbesondere auch Vermögensstraftaten - selbst wenn sie nicht im Rahmen der Fahrgastbeförderung oder in vergleichbaren Situationen begangen worden sind - ... Eignungsbedenken begründen" (Beschluss des Verwaltungsgerichtes München vom 28. April 2006 - NM 6 b S 05.1188 - juris; Beschluss der Kammer vom 10. Oktober 2012 - 7 A 3625/12 -).
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