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   VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966   

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VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2007,13695)
VG München, Entscheidung vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2007,13695)
VG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2007,13695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfung der Vergabe einer Dienstleistungskonzession: Verwaltungsrechtsweg! (IBR 2008, 1010)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 574
  • VergabeR 2008, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 1.2.2005, Az.: X ZB 27/04) in den Fällen, in denen ein Vergabeverfahren nicht stattgefunden hat, § 13 VgV entsprechend anzuwenden.

    Voraussetzung hierfür ist auch in den Fällen, in welchen ein geregeltes Vergabeverfahren nicht stattgefunden hat, dass es bei der Beschaffung einer Dienstleistung immerhin zur Beteiligung mehrer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber gekommen ist (vgl. BGH v. 1.2.2005, Az.: X ZB 27/04).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966
    Danach haben nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs öffentliche Stellen, welche Verträge über Dienstleistungskonzessionen schließen, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. EuGH v. 7.12.2000, Az.: C-324/98 - Telaustria).

    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (st. Rspr. des EuGH, vgl. v. 7.12.2000, Az.: C-324/98 - Telaustria; v. 13.9.2007, Az.: C-260/04; v. 21.7.2005, Az.: C-231/03; v. 13.10*2005, Az.: C.-458/03 - Parking Brixen).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966
    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (st. Rspr. des EuGH, vgl. v. 7.12.2000, Az.: C-324/98 - Telaustria; v. 13.9.2007, Az.: C-260/04; v. 21.7.2005, Az.: C-231/03; v. 13.10*2005, Az.: C.-458/03 - Parking Brixen).

    Aber selbst wenn man im Hinblick auf den Vertrag zum Betrieb einer strahlentherapeutischen Praxis einen nicht nach Art. 45, 46 EG "gerechtfertigten" (vgl. hierzu EuGH v. 13.9.2007, Az.: C-260/04) Verstoß gegen Art. 43, 49 EG bejahen würde, würde dies nicht zur einer Ausschreibungspflicht führen.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Auszug aus VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966
    Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG ist dabei unmittelbar anwendbar und stellt im Sinne von § 134 BGB ein Verbotsgesetz dar (BGH v. 4.4.2003, Az.: V ZR 314/02).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966
    Diese der konzessionserteilenden öffentlichen Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (st. Rspr. des EuGH, vgl. v. 7.12.2000, Az.: C-324/98 - Telaustria; v. 13.9.2007, Az.: C-260/04; v. 21.7.2005, Az.: C-231/03; v. 13.10*2005, Az.: C.-458/03 - Parking Brixen).
  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Vielmehr wäre das Verfahren an das zuständige Gericht zu verweisen, wobei umstritten ist, ob der Verwaltungsrechtsweg (OVG Münster vom 4.5.2006 - 15 E 453/06 und vom 9.3.2007 - 1 L 64/07; VG München vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966) oder der Zivilrechtsweg (BVerwG vom 2.5.2007 - 6 B 10/07 zum Unterschwellenbereich) einzuschlagen ist.
  • VK Sachsen, 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

    Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

    Der Betrieb von Krankenhäusern und anderem Einrichtungen des Gesundheitsbereiches (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 Verg 2/12 - VG München, Urteil vom 17. Oktober 2007 - M 7 K 05.5966 -) und deren Versorgung bzw. Beschaffung benötigter Produkte für diese, stellt eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe dar.
  • VG Aachen, 16.06.2011 - 7 L 154/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Inbetriebnahme des Krematoriums

    vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 1 S 107.10 -, Juris, Rn. 8 f.; VG Regensburg, Beschluss vom 30. September 2009 - RN 4 E 09.1503 -, Juris, Rn. 121; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2007 - M 7 K 05.5966 -, Juris, Rn. 70.

    vgl. VG München, Urteil vom 17. Oktober 2007 - M 7 K 05.5966 -, a.a.O., Rn. 73 -75 (zu den vormaligen Regelungen der Art. 43 und 49 EG-Vertrag).

  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

    Allein die Tatsache, dass ein Zweckverband, d. h. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der Vergabe öffentlicher Verträge betraut ist, begründet noch nicht die Eröffnung des öffentlichen Rechtswegs (anderer Ansicht: VG München, Urt. vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966 -).
  • VG Regensburg, 09.12.2009 - RN 4 E 09.2360

    Erfordernis der Vorhaltung zusätzlicher Rettungskapazitäten zulässig?

    Auch wenn eine unmittelbare Anwendung des § 13 VgV ausscheidet, ist der hierin zum Ausdruck gekommene Rechtsgedanke entsprechend auf Vergabeverfahren, die nicht der VgV unterfallen, anwendbar (vgl. VG München, Urt. vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966 mit Hinweis auf BGH, Urt. vom 1.2.2005 - X ZB 27/04 -).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 4 C 09.2867

    Rechtsweg; Ausschreibung; strahlentherapeutische Praxis

    Bei den (damals) im Zusammenhang mit der Errichtung einer strahlentherapeutischen Praxis beabsichtigten Verträgen handelt es sich nicht um eine solche Dienstleistungskonzession (a.A. VG München vom 17.10.2007 - Az. M 7 K 05.5966 - VergabeR 2008, 138), denn die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt nicht der Beklagten sondern der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 75 Abs. 1 SGB V).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 4 C 09.2865

    Rechtsweg; Ausschreibung; strahlentherapeutische Praxis

    Bei den (damals) im Zusammenhang mit der Errichtung einer strahlentherapeutischen Praxis beabsichtigten Verträgen handelt es sich nicht um eine solche Dienstleistungskonzession (a.A. VG München vom 17.10.2007 - Az. M 7 K 05.5966 - VergabeR 2008, 138), denn die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt nicht der Beklagten sondern der Kassenärztlichen Vereinigung (§ 75 Abs. 1 SGB V).
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Rechtsprechung
   VG München, 03.04.2006 - M 7 K 05.5966   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37592
VG München, 03.04.2006 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2006,37592)
VG München, Entscheidung vom 03.04.2006 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2006,37592)
VG München, Entscheidung vom 03. April 2006 - M 7 K 05.5966 (https://dejure.org/2006,37592)
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