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VG München, 21.05.2007 - M 8 K 06.3794 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07
Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig
Weder das Rechtsschutzbedürfnis noch ein Sachbescheidungsinteresse können unter dem Blickwinkel verneint werden, dass die beabsichtigte Nutzung schon wegen Unzulässigkeit der Nutzung aus anderen als baurechtlichen Gründen evident unzulässig war (vgl. zum Sachbescheidungsinteresse VG München, Urt. v. 21.5.2007 - M 8 K 06.3794 -, juris für einen Baugenehmigungsantrag zum Betreiben einer Peepshow bei gewerberechtlicher Unzulässigkeit). - VG München, 14.01.2008 - M 8 K 07.2071
Pferdewettbüro als Vergnügungsstätte
Eine bloß ausnahmsweise Zulässigkeit gemäß § 4 Bplan (sog. Feinsteuerung innerhalb der Nutzung; vgl. zum verfahrensgegenständlichen Bplan insofern ausführlich VG München, Urteil vom 21.5.2007, Az. M 8 K 06.3794 - veröffentlicht in juris) ist nicht gegeben, weil ein Pferdewettbüro nicht den in § 3 Bplan genannten Nutzungen unterfällt.Zwar hat die Kammer für den Umgriff des verfahrensgegenständlichen Bebauungsplans in einem anderen Verfahren (M 8 K 06.3794, s.o.) bereits angedeutet, dass eine deutliche "Vorbelastung" an Vergnügungsstätten vorherrscht - so dass das Umkippen in ein "faktisches Sondergebiet Vergnügungsstätte" zu befürchten ist.