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   VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157   

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VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157 (https://dejure.org/2011,67381)
VG München, Entscheidung vom 28.02.2011 - M 8 K 10.4157 (https://dejure.org/2011,67381)
VG München, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - M 8 K 10.4157 (https://dejure.org/2011,67381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung einer Kfz-Werkstätte;Bestandsschutz - liegt nicht vor, wenn bei den vorangegangenen - möglicherweise bestandsgeschützten - Nutzungen Kfz-Reparaturen lediglich als Annexnutzung zur - anders gearteten Hauptnutzung - stattgefunden haben.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Werkstatt - Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin, 09.04.1997 - 2 S 5.97

    Einzelhandelsgeschäft ; Betriebsbeschreibung; Bauantrag für Wanddurchbrüche;

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Es entspricht dabei ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung, es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit wäre offensichtlich (BayVGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 2 ZB 09.1197; BayVGH, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 2 B 05.3342; BayVGH vom 19.04.2000, Az.: 2 ZB 00.158; BayVGH vom 29.09.1981, BayVBl. 1982, 51; BayVGH vom 11.01.1989, BayVBl. 90, 403; OVG Münster vom 27.04.1998, UPR 1999, 159; OVG Lüneburg vom 08.05.1987, NVwZ 1989, 170; OVG Berlin vom 09.04.1987, NVwZ-RR 1998, 21).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Es entspricht dabei ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung, es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit wäre offensichtlich (BayVGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 2 ZB 09.1197; BayVGH, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 2 B 05.3342; BayVGH vom 19.04.2000, Az.: 2 ZB 00.158; BayVGH vom 29.09.1981, BayVBl. 1982, 51; BayVGH vom 11.01.1989, BayVBl. 90, 403; OVG Münster vom 27.04.1998, UPR 1999, 159; OVG Lüneburg vom 08.05.1987, NVwZ 1989, 170; OVG Berlin vom 09.04.1987, NVwZ-RR 1998, 21).
  • VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4503

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Das Gericht hat am 28. Februar 2011 in diesem Verfahren und in dem Verfahren M 8 K 10.4503 (Klage des Inhabers der Kfz-Werkstatt, Herrn ... gegen den an ihn gerichteten Bescheid vom ...08.2010) Beweis erhoben durch die Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Grundstücks und seiner Umgebung.
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten - hier vorangegangenen - Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekt neu stellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 91, 264 m.w.N., Beschluss vom 14.04.2000 - BVerwG 4 B 28.00 und vom 07.11.2002 - BVerwG 4 B 64.02 (BRS 66 Nr. 70 Seite 327); BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, Az.: 4 C 10/09).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten - hier vorangegangenen - Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekt neu stellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 91, 264 m.w.N., Beschluss vom 14.04.2000 - BVerwG 4 B 28.00 und vom 07.11.2002 - BVerwG 4 B 64.02 (BRS 66 Nr. 70 Seite 327); BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, Az.: 4 C 10/09).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Die Variationsbreite der bisherigen Nutzung wird auch dann überschritten, wenn das bisher charakteristische Nutzungsspektrum durch die Änderung erweitert wird (Urteil vom 27.08.1998 - BVerwG 4 C 5.98, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 Seite 64).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten - hier vorangegangenen - Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekt neu stellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 91, 264 m.w.N., Beschluss vom 14.04.2000 - BVerwG 4 B 28.00 und vom 07.11.2002 - BVerwG 4 B 64.02 (BRS 66 Nr. 70 Seite 327); BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, Az.: 4 C 10/09).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Eine Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten - hier vorangegangenen - Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekt neu stellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 91, 264 m.w.N., Beschluss vom 14.04.2000 - BVerwG 4 B 28.00 und vom 07.11.2002 - BVerwG 4 B 64.02 (BRS 66 Nr. 70 Seite 327); BVerwG, Urteil vom 18.11.2010, Az.: 4 C 10/09).
  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342

    Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Es entspricht dabei ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die erforderliche Baugenehmigung, es sei denn, die Genehmigungsfähigkeit wäre offensichtlich (BayVGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 2 ZB 09.1197; BayVGH, Urteil vom 28.10.2008, Az.: 2 B 05.3342; BayVGH vom 19.04.2000, Az.: 2 ZB 00.158; BayVGH vom 29.09.1981, BayVBl. 1982, 51; BayVGH vom 11.01.1989, BayVBl. 90, 403; OVG Münster vom 27.04.1998, UPR 1999, 159; OVG Lüneburg vom 08.05.1987, NVwZ 1989, 170; OVG Berlin vom 09.04.1987, NVwZ-RR 1998, 21).
  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171

    Anlage; Bahnanlage; Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Räumlicher Zusammenhang;

    Auszug aus VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4157
    Selbst wenn die Behörde von der ungenehmigten Nutzung positive Kenntnis gehabt haben sollte, schafft nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 17.06.1998, Az.: 2 B 97.171) das schlichte Unterlassen bauaufsichtlichen Einschreitens keinen Vertrauenstatbestand dergestalt, dass von einer Duldung durch die Behörde auszugehen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1998 - 7 A 3818/96

    Bauordnungsrecht: Bestandsschutz bei Nutzungsuntersagung eines Bootslagerplatzes

  • VGH Bayern, 11.01.1989 - 8 B 83 A.1774
  • VG München, 12.11.2012 - M 8 K 12.1841

    KFZ-Werkstatt in maßgeblich wohngeprägter Umgebung; keine Ausnahme nach § 4 Abs.

    Die hiergegen erhobene Klage (M 8 K 10.4157) wurde mit Urteil des erkennenden Gerichts vom 28. Februar 2011 abgewiesen.

    Das erkennende Gericht habe im Verfahren M 8 K 10.4157 das Grundstück und die nähere Umgebung am 28. Februar 2011 in Augenschein genommen, weshalb es entscheiden möge, ob es diese Niederschrift der jetzigen mündlichen Verhandlung zugrunde lege, oder neuerlich einen Augenschein durchführe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts-, die vorgelegte Behördenakte sowie die Gerichtsakte im Verfahren M 8 K 10.4157 und das schriftsätzliche Vorbringen der Beteiligten sowie das Protokoll des Augenscheins und der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2011 im Verfahren M 8 K 10.4157 verwiesen.

    Entgegen der Ansicht der Klagepartei hat der Werkstattbetrieb im streitgegenständlichen Gebäude keine prägende Wirkung, da er keinen Bestandsschutz genießt (vgl. die Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichts v. 28.2.2011 - M 8 K 10.4157 und des BayVGH im Beschluss v. 12.12.2011 - 2 ZB 11.873).

  • VG München, 28.02.2011 - M 8 K 10.4503

    Nutzungsuntersagung einer Kfz-Werkstätte

    Der Kläger ist Pächter des im Eigentum des Klägers des Verfahrens M 8 K 10.4157 stehenden Anwesens ...straße 17 bestehend aus den FlNrn.

    Ein nahezu gleich lautender Bescheid erging unter dem gleichen Datum an den Eigentümer des streitgegenständlichen Grundstücks (Kläger im Verfahren M 8 K 10.4157).

    Das Gericht hat am 28. Februar 2011 in diesem Verfahren und in dem Verfahren M 8 K 10.4157 Beweis erhoben durch die Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Grundstücks und seiner Umgebung.

  • VG München, 25.02.2013 - M 8 K 12.1641

    Keine Fälligkeit des angedrohten Zwangsgeldes, wenn Verstoß gegen eine

    Die gegen den Bescheid vom ... August 2010 erhobene Anfechtungsklage wurde von der erkennenden Kammer mit Urteil vom 28. Februar 2011 abgewiesen (M 8 K 10.4157).

    Ebenso wird auf den weiteren Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakte und des weiteren schriftsätzlichen Vortrags der Beteiligten - insbesondere auch des Klägerbevollmächtigten vom 19. Februar 2013 -, das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12. November 2012 und die Entscheidungen in den vorangegangenen Verfahren (M 8 K 10.4157 und M 8 K 10.4503) sowie die entsprechenden Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2011 (2 B 11.1131) und 12. Dezember 2011 (2 ZB 11.873) verwiesen.

  • VG München, 05.09.2022 - M 8 S 22.2603

    Nutzungsuntersagung, Störerauswahl, Gleichzeitige Inanspruchnahme von Mieter und

    Neben dem von der Antragstellerin genannten Fall ständig wechselnder Mietverhältnisse ist die Inanspruchnahme des Eigentümers anstelle des tatsächlichen Nutzers auch dann zur effektiven Gefahrenabwehr geboten, wenn der unmittelbare Nutzer schwer zu fassen, weil unbekannt ist (vgl. OVG SH, B.v. 19.11.2018 - 1 MB 10/18 - juris Rn. 9 m.w.N.; VG München, U.v. 28.11.2011 - M 8 K 10.4157 - juris Rn. 36; VG Würzburg, U.v. 3.11.2020 - W 4 K 19.462 - juris Rn. 34 f.).
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