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   VG München, 15.02.1993 - M 8 K 92.1600   

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https://dejure.org/1993,15547
VG München, 15.02.1993 - M 8 K 92.1600 (https://dejure.org/1993,15547)
VG München, Entscheidung vom 15.02.1993 - M 8 K 92.1600 (https://dejure.org/1993,15547)
VG München, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - M 8 K 92.1600 (https://dejure.org/1993,15547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufvertrag über ein Grundstück im Geltungsbereich einer wirksamen Erhaltungssatzung; Erhaltungswürdigkeit eines Wohngebietes in seiner Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Rahmen einer Erhaltungssatzung; Wohnraum für die verdrängungsgefährdete und einkommensschwache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Die fehlende Bereitschaft der Klägerin, die ihr angebotene Vereinbarung über die Abwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts anzunehmen, kann im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB berücksichtigt werden (vgl. VG München, Urteil vom 15. Februar 1993 - M 8 K 92.1600 -, juris Rn. 66; Ross, in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2006, § 24 Rn. 69 a.E.).
  • VG Berlin, 17.05.2018 - 13 K 724.17

    Friedrichshain-Kreuzberg: Bezirk darf Vorkaufsrecht ausüben

    Es ist ferner naheliegend, dass die Klägerin den Fördervertrag bereits vor Dezember 2024 - allerdings mit den (wirtschaftlich überschaubaren) Folgen des § 14 Fördervertrag - gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Fördervertrag kündigt oder einvernehmlich aufhebt oder sogar vorsätzlich gegen dessen Verpflichtung aus § 9 Abs. 3 Nr. 2 verstößt und Wohnungseigentum bildet (vgl. allg. Roos a.a.O. § 24 Rn. 63 f.; Schrödter, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 8. Aufl. 2015, § 24 Rn. 29 und VG München, Urt. v. 15.02.1993 - M 8 K 92.1600 - juris Rn. 64).
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

    Dieser Umstand kann im Rahmen des § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB berücksichtigt werden (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.10.2019 - OVG 10 B 9.18 - juris Rn. 57; VG München, U.v. 15.2.1993 - M 8 K 92.1600 - juris Rn. 66).

    Wohnen im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht verdrängungsgefährdete Personen im streitgegenständlichen Anwesen, so ist die Sicherung preisgünstigen Wohnraums gleichwohl gerechtfertigt, da die Stadt bei einem Auszug dieses Personenkreises es dann in der Hand hat, den Wohnraum entsprechend Berechtigten zur Verfügung zu stellen (vgl. U.v. 15.2.1993 - M 8 K 92.1600 - juris Rn. 67).

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