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   OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00   

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https://dejure.org/2000,9223
OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00 (https://dejure.org/2000,9223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 12 W 17/00 (https://dejure.org/2000,9223)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 12 W 17/00 (https://dejure.org/2000,9223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1216
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Diese heute allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Stuttgart JurBüro 2002, 536; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; Musielak/Wolst, ZPO 5. Aufl. § 91 Rn. 63; Zöller/Herget, aaO § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; HK-ZPO/Gierl, 2. Aufl. § 91 Rn. 25; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 91 Rn. 16) bedeuten indes nicht, dass ausnahmslos jede oder gar beliebig viele Reisen der Partei an den Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig wären.

    Dies ist etwa bei kostspieligen Fahrten an den Gerichtsort in Bagatellstreitigkeiten abzulehnen (OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216 f).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Sofern die Partei in einem Beweisaufnahmetermin anwesend ist, können nicht selten etwaige Unklarheiten unmittelbar durch eine einfache Rückfrage leicht beseitigt werden (BGH, NJW-RR 2008, 654; OLG München, MDR 2004, 55; OLG Celle, NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; Zöller/ Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91, Rz. 13, "Reisekosten", m.w.N.; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 91, Rz. 16).
  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

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  • OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von

    Vielmehr sind Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich auch dann gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO erstattungsfähig, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (so auch schon zum bisherigen Recht OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1342).
  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    a) Es entspricht jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts zum 1.1.2002 weit überwiegender Auffassung, dass Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch dann erstattungsfähig sind, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (vgl. OLG München JurBüro 2003, 645; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; im Ergebnis auch schon: LAG München NZA-RR 2002, 161).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

    Dies entspricht der inzwischen weitaus überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, S. 342; OLG Hamm MDR 1992, S. 196 f.; OLG Koblenz MDR 1995, S. 424; OLG Brandenburg MDR 2000, S. 1216 f.; OLG Stuttgart JurBüro 2002, S. 536; OLG München NJW-RR 2003, S. 1584; OLG Celle NJW 2003, S. 2994 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

    Dass auch eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich das Recht hat, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, etwa durch Erteilung ergänzender im schriftsätzlichen Vorbringen möglicherweise fehlender Informationen, die Beseitigung von Missverständnissen und/oder eine sofortige Stellungnahme zu Vergleichsangeboten (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München, NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz, MDR 1995, 424; OLG Hamm, Rechtspfleger 1992, 83; OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), a.a.O.; vgl. ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten der Partei"), bedeutet nicht automatisch, dass ihr simultan alle Äußerungen in der mündlichen Verhandlung Wort für Wort übersetzt werden müssen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2016 - 1 Ta 78/16

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten der Partei, Berufungstermin,

    Ob die Anwesenheit der Partei im Verhandlungstermin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war, ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen, denn jede Partei ist berechtigt, eine bestmögliche Wahrung ihrer Belange sicherzustellen (OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.05.2000 - 12 W 17/00 - Juris, Rn 4 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 6 W 39/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsanspruch unter besonderer

    4 Die zur Teilnahme an einem gerichtlichen Termin veranlassten Reisekosten einer Partei sind grundsätzlich erstattungsfähig, und zwar unabhängig davon, ob die Partei anwaltlich vertreten oder ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 654; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung;

    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07

    Objektive Sachdienlichkeit von Aufwendungen zur Rechtsverfolgung aus Sicht eines

  • LG Kassel, 31.07.2002 - 2 T 96/02

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts; Notwendigkeit der

  • LG Cottbus, 21.07.2014 - 7 T 190/14
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