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Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00   

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https://dejure.org/2000,5577
LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 (https://dejure.org/2000,5577)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 (https://dejure.org/2000,5577)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. August 2000 - 12 Ta 189/00 (https://dejure.org/2000,5577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 62; ZPO § 935, § 940
    Weiterbeschäftigung: Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 282
  • BB 2001, 103
  • NZA-RR 2001, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über

    Insoweit hat nämlich der Verfügungskläger die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986 - 1 Ta 140/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19; LAG Frankfurt/M. 22.03.1987 - 1 Sa 316/87 - NZA 1988, 37; LAG Hamm 09.06.2006 - 19 Sa 880/06 - NZA-RR 2007, 17, 18; LAG Köln 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
  • ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20

    Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung

    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutz-verfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).

  • LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21
    Zwar scheidet eine auf Weiterbeschäftigung gerichtete einstweilige Verfügung regelmäßig aus, wenn der klagenden Arbeitnehmer es unterlassen hat, den Weiterbeschäftigungsantrag zusammen mit dem Kündigungsschutzantrag im normalen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00, NZA-RR 2001, 387; Küttner/Kania, Personalbuch, 27. Aufl., Weiterbeschäftigungsanspruch Rn. 22; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Aufl., Rn. 2287).
  • LAG Köln, 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Weiterbeschäftigung bei fehlender Antragstellung im

    Deshalb fehlt einem Antrag auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung regelmäßig der Verfügungsgrund, wenn der Arbeitnehmer in einem von ihm zuvor geführten Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich obsiegt, es aber gleichwohl unterlassen hat, in diesem Verfahren kumulativ einen Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen (LAG Köln, Urteil vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 - , NZA-RR 2001, 387; LAG Köln, Beschluss vom 06.08.1996 - 11 Ta 151/96 - , LAGE § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 40; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.08.1986 - 1 TA 140/86 - , LAGE 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung

    Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren wird eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung allerdings in der Regel nicht in Betracht kommen; (LAG Köln 18.08.2000 NZA-RR 2001, 387; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Rn. 3511).
  • ArbG Herford, 04.04.2006 - 3 Ga 14/06
    Dies ist bezogen auf den Weiterbeschäftigungsanspruch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer in einem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich obsiegt, es aber unterlassen hat, in diesem Verfahren kumulativ den Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 in LAGE § 935 ZPO Nr. 14; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage Seite 1307; KR - Etzel 7. Auflage, § 102 BetrVG Rdnr. 290; Erfurter Kommentar/Ascheidt 5. Auflage § 4 KSchG Rdnr. 102).
  • ArbG Herford, 04.04.2006 - 3 Ga 15/06
    Dies ist bezogen auf den Weiterbeschäftigungsanspruch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer in einem von ihm geführten Kündigungsschutzprozess erstinstanzlich obsiegt, es aber unterlassen hat, in diesem Verfahren kumulativ den Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00 in LAGE § 935 ZPO Nr. 14; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage Seite 1307; KR - Etzel 7. Auflage, § 102 BetrVG Rdnr. 290; Erfurter Kommentar/Ascheidt 5. Auflage § 4 KSchG Rdnr. 102).
  • ArbG Bochum, 13.10.2004 - 5 Ga 46/04

    Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen

    Insoweit hat der Arbeitnehmer die Eilbedürftigkeit selbst widerlegt (LAG Rheinland-Pfalz 21.08.1986, 1 Ta 140/86, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht; LAG Köln 06.08.1996, 1 Ta 151/96, LAGE Nr. 40 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; LAG Köln 18.08.2000, 12 Ta 189/00, LAGE § 935 ZPO Nr. 14).
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 03.08.2000 - 4 Ta 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23203
LAG Sachsen, 03.08.2000 - 4 Ta 117/00 (https://dejure.org/2000,23203)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03.08.2000 - 4 Ta 117/00 (https://dejure.org/2000,23203)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03. August 2000 - 4 Ta 117/00 (https://dejure.org/2000,23203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Die Wertfestsetzung für diesen Fall entspricht soweit ersichtlich einheitlicher Praxis der Landesarbeitsgerichte (LAG Hamburg v. 12.1. 1998 - 4 Ta 28/97 - LAGE § 3 ZPO Nr. 9; LAG Düsseldorf v. 5.11.1987 - 7 Ta 361/87 - JurBüro 1988, 1079; LAG Hamm v. 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 - juris; LAG Hamm v. 19.6.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hessen v. 9.12.1970 - 5 Ta 76/69 - BB 71, 653 (LS); LAG Köln v. 15.4.2002 - 5 Ta 93/02 - juris; LAG Köln v. 29.12.2000 - 8 Ta 299/00 - MDR 01, 717; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 140/95 - AR-Blattei ES 166.13 Nr. 199; LAG München v. 14.9.1976 - 6 Sa 584/76 - AMBl BY 1977, C22; LAG Rheinland-Pfalz v. 31.7.1991 - 9 Ta 138/91 - NZA 92, 524 (LS); LAG Sachsen v. 20.12.2002 - 2 Sa 96/02 - juris; LAG Sachsen v. 3.8.2000 - 4 Ta 117/00 - MDR 01, 282) und wird auch von der Beschwerde nicht beanstandet.
  • LAG Köln, 23.02.2005 - 9 Ta 14/05

    Streitwert, Zeugnisberichtigung

    Angesichts dessen erscheint es angemessen, den mitverglichenen Zeugnisanspruch - wie beantragt - mit einem Monatsgehalt (vgl. dazu: LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 13 Ta 144/95 - Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3. August 2000 - 4 Ta 117/00 - Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Rdn. 282 f. m.w.N.) bei der Festsetzung des Gegenstandswertes für den Vergleich in Ansatz zu bringen.
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