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   BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,1833
BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesundheitszustand des Anwalts - Anforderungen an Bestimmtheit einer Verfügung - Vermutungswirkung des § 15 Satz 2 BRAO - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Grundlage für den Widerruf - Ärztliches Gutachten

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15 Satz 2; ; BRAO § 8 a Abs. 1 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 S. 2 § 8a Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standesrecht - Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 215
  • MDR 2003, 178
  • AnwBl 2003, 108
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).

    Ein inhaltlicher Mangel des Bescheids, der darin liegt, daß die Bestimmung des Sachverständigen unterlassen oder nicht konkret genug vorgenommen wird, ist unabhängig davon zu beachten, ob der Bescheid Bestandskraft erlangt hat oder nicht (vgl. den Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO, dem ebenfalls eine unangefochten gebliebene "Gutachten"-Verfügung zugrunde lag).

  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Dieser Bescheid wurde durch den Anwaltsgerichtshof aufgehoben, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2002 (AnwZ (B) 56/01) die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des Antragstellers wiederhergestellt und mit Beschluss vom 23. September 2002 (AnwZ (B) 56/01 - NJW 2003, 215) die Gutachtenanordnung als zu unbestimmt beanstandet hatte.

    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.

  • BGH, 23.06.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    Die durch die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ausgelöste gesetzliche Vermutung setzt nämlich eine hinreichend bestimmte Gutachtenanordnung voraus (Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).

    Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, aaO) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen

    Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines

    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 83/09

    Widerruf einer Zulassung zur Anwaltschaft wegen fehlender Vorlage eines

    Dieser genügt auch den Bestimmtheitsanforderungen des § 16 Abs. 3a Satz 1, § 8 Abs. 1 BRAO a. F. Die Antragsgegnerin hat, wie geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215), den mit der Untersuchung beauftragten Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 20.07.2005 - AnwZ (B) 45/04

    Gegenstandswert in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend die

    Der Senat hat den Gegenstandswert an der untersten Grenze der in Verfahren der vorliegenden Art üblichen Höhe festgesetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 56/01 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02; Henssler/Prütting , BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23
    Die Beklagte hat - was erforderlich ist - den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).
  • AGH Hessen, 12.05.2003 - 1 AGH 2/03

    Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem

    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 23.9.2002 - AnwZ [B] 56/01, Deppert, BRAK-Mitt. 2003, 43).
  • AGH Niedersachsen, 21.04.2004 - 2 AGH 35/03

    Zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten

    Die Entscheidung des BGH v. 23.9.2002 (BRAK-Mitt. 2003, 29) begründet nicht in jedem Falle die Notwendigkeit namentlicher Benennung eines Gutachters.
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15507
LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 (https://dejure.org/2002,15507)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 (https://dejure.org/2002,15507)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2002 - 7 Ta 21/02 (https://dejure.org/2002,15507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitgegenstandswertfestsetzung im Falle einer Klage auf Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Streitwert/Gegenstandswert - Weiterbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 178
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des LAG Hamburg (Bes. v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; Bes.. v. 10.05.2004 - 8 Ta 5/04 - juris; Bes. v. 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; Bes.
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auch die Kammern des LAG Hamburg gehen in ständiger Rechtsprechung von einem Monatsgehalt aus (Beschluss v. 4.6.2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; Beschluss v. 5.8.2003 - 6 Ta 13/03 - juris; Beschluss v. 30.3.1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; Beschluss v. 2.9.2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; Beschlüsse v. 10.5.2004 - 8 Ta 5/04 und v. 29.7.2004 - 8 Ta 11/04 - beide juris).
  • LAG Hamburg, 29.07.2004 - 8 Ta 11/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschäftigungsanspruchs

    (Bestätigung der ständigen Rspr. des LAG Hamburg: Bes. v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; zuletzt: Beschlüsse vom 4.6.2003 - 4 Ta 7/03; 5.8.2003 - 6 Ta 13/03; 10.5.2004 - 8 Ta 5/04, n. v.).

    Dem folgt auch das LAG Hamburg in ständiger Rechtsprechung (Bes. v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - JurBüro 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178; zuletzt: Beschlüsse vom 4.6.2003 - 4 Ta 7/03; 5.8.2003 - 6 Ta 13/03; 10.5.2004 - 8 Ta 5/04, n. v.).

  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    c) Ermessensfehlerfrei ist vom Erstgericht der neben dem Feststellungsantrag geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch mit einem Bruttomonatseinkommen bewertet worden (vgl. Thüringer LAG vom 27.02.1996 - 8 Ta 19/96 - ArbuR 1996, 196; Sächsisches LAG vom 14.07.1993 - 4 Ta 12/93 - LAGE Nr. 97 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Hamburg vom 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 2003, 178).
  • LAG Hamburg, 10.05.2004 - 8 Ta 5/04

    Festsetzung des Gegenstandswerts für einen Beschäftigungsanspruch

    1) Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Gegenstandswert eines Weiterbeschäftigungsantrags in der Regel mit einem Monatsgehalt anzusetzen ist, wenn der Antrag neben einem Feststellungsantrag nach § 4 KSchG oder nach § 256 ZPO gestellt wird (LAG Hamburg v. 30.3. 1989 - 6 Ta 32/88 - AnwBl 90, 49; v. 2.9. 2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 03, 178 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12

    Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Gegenstandswert für zwei

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des LArbG Hamburg ist der Weiterbeschäftigungsantrag mit einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten (vgl. nur LArbG Hamburg Beschlüsse vom 02. September 2002 - 7 Ta 21/02 - und 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 - Juris).
  • ArbG Hamburg, 20.04.2011 - 3 Ca 422/10
    Der auf Feststellung der Zahlung künftiger monatlicher Vergütung wurde, da es sich inhaltlich um einen Antrag auf Feststellung von Annahmeverzug handelt, nach § 3 ZPO mit einem Wert von einem Bruttomonatsgehalt (EUR 2.746,89) bewertet (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 2. September 2002 - 7 Ta 21/02 -, juris).
  • LAG Nürnberg, 13.02.2015 - 4 Ta 171/14

    Streitwertfestsetzung

    Dies unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 42 Abs. 2 GKG bezweckten Anliegens, die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu begrenzen (vgl. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit I Nr. 12; Tschöpe/Ziemann/Altenburg, aaO, S. 59ff; LAG Nürnberg vom 03.01.2008 - 4 Ta 188/07 -n.v.; Thüringer LAG vom 27.02.1996 - 8 Ta 19/96 - ArbuR 1996, 196; Sächsisches LAG vom 14.07.1993 - 4 Ta 12/93 - LAGE Nr. 97 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; LAG Hamburg vom 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 - MDR 2003, 178).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.08.2013 - 6 Ta 136/13

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Vergleich, Mehrvergleich,

    Die Bewertung mit einem Bruttomonatsverdienst ist angemessen (LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 -. MDR 2003, 178; LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09 -, MDR 2009 454; LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2013 - 6 Ta 69/13 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2013 - 6 Ta 69/13

    Streitwert, Wertfestsetzung, Kündigungsschutzverfahren,

    Die Bewertung mit einem Bruttomonatsverdienst ist angemessen (LAG Hamburg, 02.09.2002 - 7 Ta 21/02 -, MDR 2003, 178; LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09 -, MDR 2009, 454).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 15.10.2002 - 5 T 57/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15879
LG Karlsruhe, 15.10.2002 - 5 T 57/02 (https://dejure.org/2002,15879)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2002 - 5 T 57/02 (https://dejure.org/2002,15879)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 5 T 57/02 (https://dejure.org/2002,15879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Entscheidung über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens bei Abhilfe einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 178
 
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